DGUV Information 208-057 - Einsatz von Schleppern und Anhängern als Routenzüge

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Abschnitt 6.6 - 6.6 Fahrerlose Routenzüge

Fahrerlose Routenzüge, die in allgemeinen Verkehrsbereichen eingesetzt werden, müssen mit Systemen zur Erkennung von Personen und Hindernissen im Fahrweg ausgestattet sein. Die sicherheitsbezogenen Teile von Einrichtungen zum Erkennen von Personen müssen dem Performance Level PL= d nach DIN EN ISO 13849-1 entsprechen.

Bei Kurvenfahrten muss berücksichtigt werden, dass nach vorne gerichtete Personenerkennungssysteme und die ggf. seitlich erforderlichen Erkennungssysteme die gesamte Schleppkurve erfassen. Fahrerlose Routenzüge müssen nach Ansprechen der Schutzeinrichtungen im Fahrweg zum Stillstand kommen, bevor feste Teile des Flurförderzeuges auf die Person treffen.

Konzepte für Feueralarm und für das Freifahren im Bereich von Brandschutztoren sind zu berücksichtigen.

Das FTS muss sich manuell aus einem Gefahrenbereich entfernen lassen können.

Die DIN EN 1525 bzw. ISO 3691-4 fordert, dass Zugfahrzeuge mit Not-Aus-Einrichtungen (nachfolgend als "Not-Halt" entsprechend der gültigen Norm bezeichnet) entsprechend DIN EN ISO 13850 ausgestattet sein müssen. In der folgenden Tabelle 5 werden weitere erforderliche Maßnahmen gelistet.

Die Zugkraftbegrenzung der Schlepper ist eine weitere technische Schutzmaßnahme. Sie kann risikomindernd in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Organisatorisch muss die Gefahr des An-, Überfahrens und des Quetschens durch die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestsicherheitsabstände nach ASR A1.8 "Verkehrswege" (siehe Kap. 7.1) und Anhang A der DIN EN 1525 bzw. ISO 3691-4 verhindert werden.

Laut ASR A1.8 Abschnitt 4.3 (9) sind Abweichungen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung bei der Bemessung der Rand- und Begegnungszuschläge zulässig, wenn geeignete Personenerkennungssysteme beim Einsatz automatisch gesteuerter Transportmittel (fahrerlos betrieben) verwendet werden.

Ist dies nicht möglich, sind wirksame Ersatzmaßnahmen zu treffen. Können die geforderten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, müssen diese Bereiche als Gefahrbereiche gekennzeichnet werden. Dies ist vorzugsweise durch Bodenmarkierungen gemäß ASR A1.3 auszuführen.

Beim Einfahren in Gefahrbereiche muss die Geschwindigkeit des Fahrzeugs reduziert werden und ein akustisches Warnsignal ertönen.

Tabelle 5 Maßnahmen am fahrerlosen Routenzug gegen Anfahren, Überfahren, Quetschen

Maßnahmen am fahrerlosen Routenzug gegen Anfahren, Überfahren, Quetschen
Maßnahmen technischWirkungRegelung
FTSSchutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion:
Schaltleiste/BumperFTS stoppt bei Berührung von Hindernissen (Person/Gegenstand).
Fährt erst weiter, wenn kein Hindernis an der Schaltleiste erkannt wird.
BetrSichV,
TRBS 2111, TRBS 2111-1
DIN EN 1525; ISO 3691-4,
Teile der Steuerungen nach
DIN EN ISO 13849-1
Näherungssensoren mit SchaltfunktionReduziert zunächst Geschwindigkeit beim Erkennen von Hindernissen (Person/Gegenstand) im überwachten Fahrweg, bevor der Routenzug gestoppt wird. Routenzug fährt erst weiter, wenn kein Hindernis im Fahrweg erkannt wird.
Not-Halt-Taster - von allen Seiten erreichbarFTS stoppt bei Betätigung.DIN EN 1525, ISO 3691-4,
DIN EN ISO 13850
Selbsttätig wirkendes BremssystemFTS stoppt bei Energieausfall und bei Verlassen der Leitlinie.BetrSichV Anhang 1.1 ,
DIN EN 1525, ISO 3691-4,
Teile der Steuerungen nach
DIN EN ISO 13849-1
Begrenzung AnfahrgeschwindigkeitFahrgeschwindigkeit für die ersten fünf Sekunden und für eine Fahrstrecke von mindestens 500 mm plus Höchstabstand zwischen den Anhängern oder Anhänger und Flurförderzeug, je nachdem was größer ist auf 0,3 m/s beschränkt.TRBS 2111-1,
DIN EN 1525, ISO 3691-4
Durchlaufsicherungen im Bereich der Deichseln: - gespannte BänderVerhindert, dass Personen zwischen die Anhänger treten.TRBS 2111
Maßnahmen organisatorischWirkungRegelung
FTSOptische und akustische Warneinrichtungen
Akustisches Signal vor automatischem Anfahren mindestens zwei SekundenAkustisches Signal warnt Personen, die sich zwischen den Anhängern bzw. in Gefahrenbereichen befinden.BetrSichV,
TRBS 2111/TRBS 2111-1,
DIN EN 1525, ISO 3691-4
Optische Warneinrichtung (z. B. Blinklicht, Lichtpunktprojektion)Optisches Signal warnt Personen in der Umgebung.BetrSichV,
TRBS 2111/TRBS 2111-1,
DIN EN 1525, ISO 3691-4
Optische Richtungsanzeige (Blinker)Anzeige der Fahrtrichtung.DIN EN 1525, ISO 3691-4
Warnmarkierung an Deichseln (gelb/schwarz oder rot/weiß) Informationsschilder (max. Last + Abmessungen) Warnhinweise (Mitfahrt verboten)Hinweisende Maßnahme.DIN EN 1525, ISO 3691-4