DGUV Information 208-035 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

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Abschnitt 5 - 5 Organisation, Führung und Verantwortung

Alles nur eine Frage der Organisation, ...

g_bu_1289_as_16.jpgDas gute Beispiel
Die Zustellerin bzw. der Zusteller prüft - vor dem Beladen - ihr bzw. sein Fahrrad anhand einer Checkliste, die gut sichtbar über dem Fahrrad an der Wand hängt. Ihm/ihr ist bekannt, wie bei festgestellten Mängeln zu verfahren ist:

  • "Mängelmeldung für beschädigte Fahrräder" anbringen.

  • Mängelmeldung an zuständige Ansprechperson weiterleiten.

  • Defektes Fahrrad am vorgegebenen Platz abstellen.

  • Ein Ersatzfahrrad steht zur Verfügung.

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Bewährt hat sich auch eine vertragliche Vereinbarung mit einer Fachwerkstatt, die z. B. einmal wöchentlich Reparaturen (auch vor Ort) ausführt. Unabhängig von der täglichen Sichtprüfung des Zustellers oder der Zustellerin wird das Fahrrad entsprechend der ermittelten Fristen (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 Abs. 6) durch eine zur Prüfung befähigte Person (das kann beispielsweise eine zuverlässige und fachkundige Person im Unternehmen sein) nachweisbar überprüft.

... Führung und Verantwortung?

g_bu_1289_as_4.jpgWas ist wichtig?
  • Klare Aufgabenübertragung und Abgrenzung der Verantwortung hilft den Beschäftigten ebenso wie den Vorgesetzten, unnötige Konflikte zu vermeiden.

  • Information der Beschäftigten zu den Tätigkeiten und Arbeitsabläufen - klar, präzise und vollständig.

  • Einbeziehen der Beschäftigten in vorgesehene Veränderungen von Arbeitsabläufen, Arbeitsmethoden, Arbeitsbedingungen, z. B. durch Gespräche, Verbesserungsvorschläge. Dies trägt zur Motivation bei.

  • Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung werden regelmäßig anhand der konkreten Bedingungen vor Ort überprüft und falls erforderlich aktualisiert, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

  • Persönliche Zuordnung von Arbeitsmitteln kann zu verantwortungsbewussterem, pfleglichem Umgang beitragen.

  • Zeitdruck ist nicht immer vermeidbar, ggf. entlastende Rahmenbedingungen schaffen, z. B. durch

    • Kontinuierliche Belieferung von Ablagestellen,

    • Information über Zustellbedingungen bei den Kunden,

    • Handlungsspielräume, insbesondere bei extremen Witterungsbedingungen,

    • Kommunikationsmöglichkeiten.

  • Meldungen von Beschäftigten zum Arbeitsumfeld werden ausgewertet (ggf. Mitarbeiterbefragungen, Arbeitsumfelduntersuchung) und die Beschäftigten erhalten darüber eine Rückmeldung.

  • Vorgesetzte überzeugen sich regelmäßig selbst davon, dass Betriebsanweisungen und Arbeitsschutzbestimmungen von ihren Beschäftigten eingehalten werden.

  • Führungskräfte nutzen Fortbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel zum Thema "Kommunikation".