DGUV Information 202-072 - Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 - Niedrigseilgarten-Elemente

Die Aktionen in einem Niedrigseilgarten finden ohne Sicherungssysteme in Höhen statt, aus denen der Übende kontrolliert abtreten oder abspringen kann.

Besteht ein öffentlicher Zugang zu der Anlage und werden keine Maßnahmen ergriffen, die den Zugang beschränken, so muss der stationäre Niedrigseilgarten die konstruktiven und sicherheitstechnischen Anforderungen der Spielplatzgeräte-Norm (DIN EN 1176) erfüllen. Diese Anlagen sind besonders attraktiv für Kindertageseinrichtungen und Schulen, da die Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte die Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht beaufsichtigen können, spezifische Sicherheitsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

g_bu_1291_as_10.jpg

Ist der Zutritt zu einem stationären Niedrigseilgarten beschränkt (z. B. durch einen Zaun) beziehungsweise wird er kontrolliert, so ist der Niedrigseilgarten ein Seilgarten im Sinne der Seilgarten-Norm (DIN EN 15567) und ist im Betrieb nach den normativen Vorgaben zu beaufsichtigen. In diesen Seilgärten erfolgt die Sicherung in der Regel nach dem Hilfestellung-Prinzip (eng. Spotting). Zudem darf die Tritthöhe nicht höher als 1,80 m sein (bei temporären Niedrigseilgärten soll das zu begehende Seil nicht über Schritthöhe von ca. 0,6 m sein).

Vielfältig und attraktiv gestaltete Seilgärten oder Seilgartenelemente können bei entsprechender Anleitung die Motorik, Wahrnehmungsfähigkeit und Sozialkompetenzen der Aktiven fördern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gewährleistet wird. Wagnissituationen, die bei der Nutzung von Seilgärten oder einzelner Elemente beabsichtigt und bewusst aufgesucht werden, müssen vorhersehbar und einschätzbar sein. Risiken und Gefährdungen für die Gesundheit der Nutzer müssen auf das geringste vertretbare Maß reduziert werden (Gefährdungsbeurteilung).

Das Sicherheitsgefühl bei Kindern und Jugendlichen und das subjektiv empfundene Risiko können in Wagnissituationen individuell sehr unterschiedlich sein. Das Verhältnis von persönlichen Kompetenzen, Anliegen und Bedürfnissen einerseits und äußeren Anforderungen und Einflüssen andererseits ist dabei das Maß für die individuelle Sicherheit. Aus diesem Sicherheitsverständnis ergibt sich die Notwendigkeit, die Angebote auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen anzupassen und sie entsprechend differenziert zu planen und durchzuführen.

Pädagogische Überlegungen

Mit der Gestaltung von Niedrigseilgärten, z. B. in Kitas oder in Schulen der Primarstufe, können vielfältige Bewegungsanreize mit hohem Aufforderungscharakter geschaffen werden. Mut, Geschicklichkeit und Konzentration sind ebenso gefordert wie Kraft, Körperspannung und Gleichgewichtsfähigkeit. Zusätzlich werden soziale Verhaltensweisen gefördert, denn Absprachen, Rücksichtnahme oder auch Hilfestellung der Kinder untereinander tragen wesentlich zum Bewältigen von Seilgartenelementen bei.

Niedrigseilgärten sollten möglichst viele offene Bewegungsangebote für Kinder bieten. Mit dem Ziel, die eigenen motorischen Fähigkeiten zu erkennen und zu einer realistischen Selbsteinschätzung zu gelangen, ist das freiwillige und selbstbestimmte Aufsuchen von Kletter- und Balancierstationen ein wichtiges Kriterium. Kinder sollten in ihrer Bewegungsfreude unterstützt und ermuntert werden, neue Situationen auszuprobieren und eigene Lösungswege zu finden. Das Maß an Aufsicht und individueller Betreuung ist dabei abhängig vom Entwicklungsstand der Kinder.

Aufgaben des pädagogischen Personals

Werden Seilgartenelemente angeboten, so müssen die verantwortlichen pädagogischen Fachkräfte, die das Angebot unterbreiten, eine Einweisung in den sicheren Betrieb erhalten haben. Die Einweisung muss bei einrichtungseigenen Anlagen und bei temporären Hoch- und Niedrigseilgärten durch den Erbauer bzw. Betreiber erfolgen. Die weitere Nutzung richtet sich nach diesen Vorgaben.

Informationen zu Planung und Bau eines Seilgartens

Der Bau von stationären Seilgärten sollte von Fachfirmen durchgeführt werden. Bei Angebot und Auftrag können an den Erbauer folgende Anforderungen gestellt werden:

  • Vorlage einer statischen Berechnung, evtl. auch Überprüfung durch Belastungsversuche.

  • Einholen einer Baugenehmigung, falls dies von der zuständigen Behörde gefordert wird.

  • Vorlage aller notwendigen Gutachten (z. B. Boden und Baumgutachten mit Eignungsnachweis der ausgewählten lebenden Bäume).

  • Bei Niedrigseilgärten sollten Stahlseile nur als Laufseile und nicht als Handseile zum Einsatz kommen (Verletzungsgefahr, schlechte Erkennbarkeit).

  • Vorlage eines Betriebshandbuchs oder einer -anleitung.

  • Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen bzw. Fachfirmen (mindestens einmal jährlich).

  • Bau und Bodengestaltung nach den jeweils gültigen Standards und Normen (DIN EN 15567 Teil 1 und 2).

  • Allgemein zugängliche Seilgärten nach DIN EN 1176, Seilgärten mit beschränktem bzw. kontrollierten Zugang nach DIN EN 15567).

Kontrolle und Prüfung

Es ist erforderlich, die Kletterelemente in Augenschein zu nehmen, bevor sie benutzt werden. Dabei ist auf offensichtliche Beschädigungen und Mängel zu achten. Zudem ist es erforderlich, dass die Kletterelemente in regelmäßigen Abständen und orientiert an Ihrer Beanspruchung entsprechend der geltenden Norm auf ihre Funktionssicherheit überprüft werden.

g_bu_1291_as_4.jpg