DGUV Information 202-072 - Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen

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Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
(DGUV Information 202-072)

Information

g_bu_1291_as_7.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: September 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Niedrigseilgarten-Elemente1
Pädagogische Überlegungen
Aufgaben des pädagogischen Personals
Informationen zu Planung und Bau eines Seilgartens
Kontrolle und Prüfung
Besuch und Nutzung von Hochseilgärten im Rahmen von schulischen Veranstaltungen2
Pädagogische und methodische Überlegungen
Voraussetzungen bei Schülerinnen und Schülern
Aufgaben von Lehrkräften
Auswahl des Anbieters
Sicherungssysteme in Hochseilgärten3
Weiterführende Informationen4

Vorwort

Hochseilgärten, Teamparcours, Abenteuerparks liegen im Trend! Sie entstehen vielertorts, z. B. in der Nähe von Jugendherbergen und Jugendheimen, in Landschaftsparks und Wäldern - und sie werden auch immer mehr von Schulen im Sportunterricht und im Rahmen von Klassenfahrten oder Tagesausflügen besucht.

Auch in Kindertageseinrichtungen und Schulen sind immer häufiger niedrige Seilgartenelemente an Klettergeräten, Bäumen oder zwischen Holzstämmen mit Fundamenten zu finden.

Ein Seilgarten besteht grundsätzlich aus Tragwerksystemen (z. B. Masten, Bäume, Fundamente, Verankerungen, Abspannseile) und Aktionssystemen (Elemente, auf denen Bewegung stattfindet, Plattformen, Auf- und Abgänge).

Ein Hochseilgarten hat zusätzlich noch Sicherungssysteme zur Selbst- oder Fremdsicherung (vgl. Abschnitt "Sicherungssysteme in Hochseilgärten"). Der Zugang zum Hochseilgarten ist beschränkt und nur unter fachlicher Aufsicht möglich.

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