Abschnitt 3.4 - 3.4 Ausbildende
Ausbildende besitzen die Kenntnisse und die Fähigkeiten aus Level 3 und müssen von der Ausbildungsstätte beauftragt sein. Sie führen die Ausbildung in der Ausbildungsstätte durch und sind bei der Prüfung anwesend.
Ausbildende besitzen die Kenntnisse und die Fähigkeiten aus Level 3 und müssen von der Ausbildungsstätte beauftragt sein. Sie führen die Ausbildung in der Ausbildungsstätte durch und sind bei der Prüfung anwesend.