Abschnitt 7.1 - 7 Prüfungsinhalte
7.1 Level 1
Im Rahmen der schriftlichen und praktischen Prüfungen sind mindestens folgende Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen:
vertikale Zugangstechniken (Auf- und Abseilen)
einfache Rettungstechniken beim vertikalen Zugang
einfache Knoten- und Anschlagtechniken
grundlegende Kenntnisse über auftretende Kräfte
grundlegendes Verständnis für die Problematik des Hängetraumas
Verständnis für einsatzspezifische Ablaufkonzepte und Gefährdungsbeurteilung
Kenntnis der rechtlichen Grundlagen bei der Benutzung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungstechniken (Basiswissen)
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung können Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen unter Anleitung eines aufsichtführenden Höhenarbeiters oder einer aufsichtführenden Höhenarbeiterin seilunterstützte Arbeiten im Rahmen der erlangten Qualifikationsstufe durchführen.