DGUV Information 206-030 - Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäftigten Handlungsleitfaden für Führungskräfte

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Abschnitt 2 - 2 Erkennen von psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Beschäftigten

Wahrnehmen von Veränderungen

Um die richtigen Maßnahmen bei auffälligem Verhalten von Beschäftigten ergreifen zu können, müssen Verhaltensänderungen erst einmal wahrgenommen und erkannt werden. Führungskräfte kennen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Veränderungen können durch Beobachtung und/oder im Gespräch festgestellt werden.

Verhaltensauffälligkeiten können sich in vielfältiger Weise zeigen. Folgende Verhaltensmerkmale im Arbeitsleben können Signale dafür sein, dass Beschäftigte Probleme haben, gesundheitlich beeinträchtigt oder gar erkrankt sind:

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Veränderungen in der Arbeitsdisziplin

  • Unpünktlichkeit

  • Häufige Verspätung ohne erkennbare Gründe

  • Arbeitsunterbrechungen, Pausen, Verlassen des Arbeitsplatzes

  • Unentschuldigtes Fehlen

  • Verspätete Abgabe von Krankmeldungen

  • Nichteinhalten von Terminen

  • Arbeit bleibt liegen und/oder zieht sich unverhältnismäßig lange hin

Veränderungen im Leistungsverhalten

  • Auffällige qualitative und/oder quantitative Leistungsminderungen

  • Starke Leistungsschwankungen

  • Hohe Fehlerquote und häufige Flüchtigkeitsfehler

  • Häufiges Nachfragen trotz langjähriger Arbeitserfahrung

  • Ständiges eigenes Kontrollieren der ausgeführten Aufgaben, auch bei Routinearbeiten (Kontrollzwang)

  • Vermeiden von bestimmten Tätigkeiten, zum Beispiel von Telefonaten und/oder persönlichen Gesprächen mit Kundinnen oder Kunden

Veränderungen im Sozialverhalten

  • Vermeidung von Kontakten zu Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten (zum Beispiel in Teambesprechungen, Pausen oder bei betrieblichen Feierlichkeiten)

  • Unangemessenes Verhalten gegenüber Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden (zum Beispiel Distanzlosigkeit, Gereiztheit und Aggressivität)

  • Übersteigerte Reaktionen gegenüber Kritik (zum Beispiel weinen, laut werden)

  • Auffallende Unzuverlässigkeit

Darüber hinaus gibt es weitere Auffälligkeiten im Verhalten

  • Außergewöhnliche Unruhe, extreme Angespanntheit

  • Andauernde Traurigkeit und/oder Niedergeschlagenheit, vor sich hinstarrend

  • Führen von Selbstgesprächen

  • Häufige Kurzerkrankungen

  • Verändertes Essverhalten

  • Ungepflegte Kleidung

  • Vernachlässigung der Körperpflege

  • Zunehmender Suchtmittelgebrauch wie zum Beispiel Zigaretten, Alkohol und Medikamente

Wichtig: Häufig ist es nicht nur ein Merkmal, welches auf eine kritische Situation einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters hinweist. In der Regel sind es mehrere Merkmale, die das Bild abrunden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass derartige Veränderungen bei psychisch beeinträchtigten beziehungsweise erkrankten Mitarbeitenden auch negative Folgen für die Arbeitskolleginnen und -kollegen haben können. Sie müssen gegebenenfalls Mehrarbeit leisten und/oder sind mit einem auffälligen Sozialverhalten der Betroffenen konfrontiert.

Wichtig: Eine Führungskraft ist kein Therapeut beziehungsweise keine Therapeutin. Es ist nicht Aufgabe der Führungskraft (Krankheits-)Diagnosen zu stellen. Aber es gehört zur Fürsorgepflicht einer Führungskraft, Änderungen im Verhalten von Betroffenen wahrzunehmen und betriebliche Hilfsangebote aufzuzeigen. Und: Nicht jede psychisch bedingte Beeinträchtigung von Mitarbeitenden kann von der Führungskraft wahrgenommen beziehungsweise erkannt werden.