DGUV Regel 109-608 - Branche Gießereien

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Abschnitt 3.14 - 3.14 Gießbetrieb Druckgießerei

Druckgießen ist ein Gießverfahren, bei dem flüssige Metallschmelze unter hohem Druck in eine geteilte metallische Form gepresst und unter Druck gehalten wird, bis sie vollständig erstarrt ist. Das Druckgießen gehört zu den sogenannten Formgussverfahren, bei denen in einem Arbeitsgang das fertige Gussstück entsteht.

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Abb. 20
Teilansicht einer Druckgießanlage

Wenn eine Druckgießmaschine (DGM) mit Zusatzeinrichtungen ausgestattet wird - Fachleute sprechen von Verketten - dann wird die Produktionseinheit als Druckgießanlage (DGA) bezeichnet.

DGM + Zusatzeinrichtungen = Druckgießanlage

Gefährdungen an DGM und DGA ergeben sich immer dort, wo Personen arbeiten und beispielsweise durch gefahrbringende Bewegungen, Schmelzespritzer, Wärmestrahlung, Lärm, Gase, Dämpfe etc. zu Schaden kommen können.

Für ein störungsfreies Arbeiten wird Bedien-, Einrichtungs- oder Instandhaltungspersonal benötigt.

  • Bedienen: Befähigte und qualifizierte Beschäftigte bedienen DGM und DGA.

  • Einrichten, Instandhalten: Ausgebildete und qualifizierte Beschäftigte ändern an DGM und DGA Anlagenparameter, ermitteln Ursachen von Anlagenstörungen, beauftragen das Instandsetzen oder führen es selbst durch.

Bitte beachten Sie:
Die hier aufgelisteten Gefährdungen und Maßnahmen beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, auf die Tätigkeiten einer Bedienperson!
Bei Arbeiten von mehreren Personen an einer Maschine ist besondere Sorgfalt erforderlich, besonders seitens der Person, die als einzige die Bedienungsverantwortung trägt. Weisen Sie Ihre Beschäftigten ausdrücklich darauf hin.
g_bu_1196_as_2.jpgRechtliche Grundlagen
  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR):

    • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

    • ASR A3.5 "Raumtemperatur"

    • ASR A3.6 "Lüftung"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 800: "Brandschutzmaßnahmen"

  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.18 "Druck- und Spritzgießmaschinen"

  • DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung- Lufttechnische Maßnahmen"

  • DGUV Regel 113-020 "Hydraulikschlauchleitungen und Hydraulikflüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz"

g_bu_1196_as_3.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-090 "Tätigkeiten mit Magnesium"

  • DGUV Information 213-002 "Hitzearbeit Erkennen - Beurteilen - Schützen"

  • DIN EN 869:2009-12 "Sicherheitsanforderungen an Metall-Druckgießanlagen"

  • DIN EN ISO 13857:2018-01 - Entwurf "Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen und unteren Gliedmaßen"

  • EG-RL 2006/42/EG "Maschinenrichtlinie"

3.14.1 Druckgießmaschinen (DGM)

Die hier aufgeführten Gefährdungen und Maßnahmen gelten, falls es nicht ausdrücklich anders angegeben ist, für alle Arten von DGM.

Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der DIN EN 869 "Sicherheitsanforderungen an Metall-Druckgießanlagen" und in der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.18 "Druck- und Spritzgießmaschinen".

g_bu_1196_as_24.jpgGefährdungen

1. Gefährdung durch Quetschen im Bereich der Druckgießform

1.1 Gefährdung durch Schließbewegung der Zugangstür

Der Zugang über die Vorderseite der Maschine in den Bereich der Druckgießform ist durch eine bewegliche trennende Schutzeinrichtung gesichert, die umgangssprachlich als Zugangstür bezeichnet wird. Das Öffnen und Schließen der Zugangstür kann manuell durch den Bediener oder die Bedienerin und kraftbetätigt mit eigenem Antrieb erfolgen.

Vorherrschend an DGM ist das kraftbetätigte Bewegen der Zugangstür. In diesem Fall besteht Verletzungsgefahr, wenn die Tür mit der Person kollidiert.

1.2 Gefährdung durch Bewegungen der Druckgießform

Beim kraftbetätigten Öffnen und Schließen der Form besteht Lebensgefahr, wenn sich Personen in diesem Bereich aufhalten.

1.3 Gefährdung durch Ganzkörperzugang

DGM können solche Abmessungen haben, dass Personen sich zwischen den geöffneten Formhälften aufhalten können, um kleinere Tätigkeiten auszuführen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass das schon bei DGM mit einem lichten vertikalen Abstand zwischen den Führungssäulen von größer als 1200 mm problemlos möglich ist.

Ein Beispiel dafür ist das Einlegen eines Kennzeichnungsstempels in die geöffnete Form durch die Bedienperson oder die Schichtleitung.

Es ist leicht vorhersehbar, dass für Personen, die sich zwischen den geöffneten Formhälften befinden, größte Gefahr besteht, wenn eine (beabsichtigte oder irrtümliche) Schließbewegung der Form erfolgt.

Die Gefährdungssituation wird auch nicht dadurch gemindert, dass die DGM stillgesetzt wird oder nicht vollständig ausgeschaltet ist und die Bedienperson den Gefahrbereich vom Bedienpult einsehen kann.

2. Thermische Gefährdungen

2.1 Gefährdungen durch Herausspritzen von geschmolzenem Metall

Spritzer geschmolzenen Metalls treten besonders häufig im Bereich der Druckgießform und der Gießkammer aus.

Im Stör- oder Fehlerfall können austretende Metallmengen relativ weit geschleudert werden und bei getroffenen Personen zu schwersten Verletzungen führen.

Mit dieser Gefährdung muss beim Druckgießen immer gerechnet werden.

2.1.1 Aus der Formtrennebene der Druckgießform

Bei Druckgießmaschinen besteht die Gefährdung, dass aus der Formtrennebene und aus der Schieberführung der Druckgießform geschmolzenes Metall hinausspritzt oder hinausfließt.

2.1.2 Gefährdungen durch den Ringspalt zwischen Gießkammer und Gießkolben (Kaltkammermaschine)

Bei Kaltkammermaschinen besteht die Gefahr, dass Metall aus dem Ringspalt zwischen Gießkammer und Gießkolben austritt.

2.1.3 Gefährdungen durch das Platzen von Gießresten (Kaltkammermaschine)

Für die Bedienpersonen bestehen an Kaltkammermaschinen Gefährdungen, wenn Gießreste platzen.

2.1.4 Gefährdungen zwischen Gießmundstück und Druckgießform (Warmkammermaschine)

Bei Warmkammermaschinen entstehen Gefährdungen zwischen Gießmundstück und Druckgießform.

2.2 Gefährdungen bei manueller Zuführung der Schmelze (Kaltkammermaschine)

Bei Kaltkammermaschinen kann die Bedienperson das schmelzflüssige Metall manuell aus einem Warmhalteofen schöpfen und in die Gießkammer füllen.

Während dieser Art der Metallzuführung besteht die Gefahr, dass durch unkontrollierte Hand- und Körperbewegungen der Bedienperson Metall in den Arbeitsbereich gelangt und bei Körperkontakt zu schweren Verbrennungen führen kann.

2.3 Gefährdungen beim Kontakt schmelzflüssigen Metalls mit Wasser, Öl oder anderen Medien

Ein Kontakt von schmelzflüssigem Metall mit Wasser, Öl oder anderen Medien - kleine Mengen reichen bereits aus - kann zu physikalischen und chemischen Reaktionen (z. B. Bränden) führen.

Dadurch werden große Mengen an schmelzflüssigem Metall ausgeworfen, sodass die Beschäftigten schwere Brandverletzungen erleiden und Sachschäden zu befürchten sind.

Wasser und Feuchtigkeit können zum Beispiel auftreten:

  • bei defekten Kühl-/Heizkreisläufen der Druckgießform,

  • in Feuerfestmaterialien von neu ausgekleideten

    • Warmhalteöfen,

    • Transportpfannen, Gießpfannen,

    • Einfülltrichtern,

  • bei Gießlöffeln und Krammstöcken, die nicht ausreichend getrocknet oder vorgewärmt sind.

2.4 Gefährdungen beim Kontakt mit Anbauteilen oder Zusatzeinrichtungen, die durch den Prozess aufgeheizt werden

2.4.1 Gefährdungen durch heiße Anbauteile und Zusatzeinrichtungen

Baugruppen der DGM und Zusatzeinrichtungen, die mit schmelzflüssigem Metall in Berührung kommen, werden auf ähnliche Temperaturen wie das Gießmetall aufgeheizt.

Beim Berühren der heißen Oberflächen besteht erhebliche Verbrennungsgefahr!

2.5 Gefährdungen durch Wärmestrahlung von Öfen

Warmhalteöfen enthalten das gießfertige Metall und sind Bestandteil jeder DGM und DGA.

Je nach Bauart und Füllstand des Ofens ist eine, von der Metallschmelze verursachte, Wärmestrahlung bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

2.6 Gefährdungen durch das Freisetzen von heißen Arbeitsmedien

Aus undichten Schlauch- und Rohrleitungssystemen können heiße und unter Druck stehende Arbeitsmedien austreten. Gebräuchliche Medien sind Kühlwasser, Heißwasser, Öl und Hydraulikflüssigkeiten.

Bedienerinnen oder Bediener und Personen in unmittelbarer Umgebung können getroffen werden. Das kann zu mechanischen Verletzungen und zu Verbrennungen führen.

3. Gefährdungen durch hohe Raumtemperaturen

In einer Gießerei kommt es betriebsbedingt zu inneren Wärmelasten, besonders durch heiße Metalle und Oberflächen der Öfen und Gießmaschinen. Deshalb sind die dort Beschäftigten erhöhten Raumtemperaturen ausgesetzt.

Gesundheitliche Risiken und verminderte Arbeitsleistungen sind die Folgen.

4. Gefährdung durch Feuer

Brände können durch Kontakt vorhandener entzündbarer Stoffe mit heißen Oberflächen entstehen.

Entzündbare Stoffe sind zum Beispiel:

  • Schmiermittel

  • Trennmittel

  • zufällig vorhandene Materialien

  • besonderes Gießmetall (Magnesium)

Heiße Oberflächen sind zum Beispiel:

  • alle Teile von Gießereimaschinen und Öfen, die betriebsmäßig geheizt werden

  • das Gießmetall

Schmierstoffreste unterhalb der Druckgießmaschinen und im Arbeitsbereich stellen eine Brandlast dar.

5. Gefährdungen durch Lärm

An DGM können Gefährdungen durch Lärm auftreten. Lärmquellen sind beispielsweise:

  • bewegliche Teile der Maschine und ihre Energiequellen

  • die Beschleunigung des Gießkolbens durch den Gießantrieb, der sogenannte Schuss

  • das Handling von metallischen Gussteilen

  • das Sprühen der Form mit Trennmitteln

  • die Art der Maschinenaufstellung

  • die Maschinendichte in einer Produktionshalle

  • der Einsatz von Druckluf

Hohe Lärmpegel schädigen die Gesundheit und besonders das Gehör der Beschäftigten.

6. Gefährdungen durch Gase, Dämpfe, Rauche und Stäub

An DGM können Gefahrstoffe durch die Verwendung von verschiedenen Einsatzmaterialien entstehen. Dazu zählen:

  • Schmierstoffe

  • Trennmittel

  • Schutzgase

  • geschmolzene Metalllegierungen

g_bu_1196_as_23.jpgMaßnahmen
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Abb. 21
Schutztür mit Schließkantensicherung

Zu 1.1 Gefährdung durch Schließbewegung der Zugangstür

Die Zugangstüren müssen mit Schutzeinrichtungen so ausgestattet sein, dass bei einer Kollision der Tür mit einer Person die Schließbewegung der Tür sofort angehalten wird und zusätzlich eine Umsteuerung der Tür in die entgegengesetzte Richtung (Öffnungsbewegung) erfolgt.

Die Schutzeinrichtungen werden als Schließkantensicherungen bezeichnet.

Sorgen Sie als Unternehmerin oder als Unternehmer dafür, dass die Funktion der Schließkantensicherung bei Rüstarbeiten, Handbetrieb oder Halbautomatikbetrieb vor Beginn einer Arbeitsschicht geprüft wird.

Weitere Hinweise finden Sie in der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.18 "Druck- und Spritzgießmaschinen".

Zu 1.2 Gefährdung durch Bewegungen der Druckgießform

Der Zugang von der Vorder- und Rückseite der DGM in den Bereich der Druckgießform muss durch Schutzeinrichtungen gesichert sein.

Folgende Schutzeinrichtungen haben sich in der Praxis bewährt:

  • für die Vorderseite (Bedienseite) - Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen

  • für die Rückseite - Feststehende trennende Schutzeinrichtungen oder eine Kombination aus feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen

Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass keine Bewegung der Druckgießform eingeleitet werden kann, solange eine Person sich im Gefahrenbereich aufhält.

Die zusätzliche Schutzeinrichtung wird auch als Hintertretsicherung bezeichnet.

Weitere Hinweise finden Sie in der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.18 "Druck- und Spritzgießmaschinen".

Zu 1.3 Gefährdung durch Ganzkörperzugang

Prüfen Sie, ob Ihre DGM über eine technische Schutzeinrichtung verfügt, die das unbeabsichtigte Schließen der Form verhindert. Solch eine Schutzeinrichtung wird als Schließsicherung bezeichnet.

Als Schließsicherung können technisch unterschiedliche Schutzeinrichtungen und Maßnahmen genutzt werden:

  • eine abschließbare Steuerungseinheit, so dass keine Aktivierung der Schließbewegung der Form möglich ist,

  • eine Vorrichtung zum Ausschalten der hydraulischen Pumpe,

  • eine mechanische Rückhaltevorrichtung im Bereich der Druckgießform, die ein Schließen der Form verhindert.

Unterweisen Sie die Beschäftigten in Funktion und Einsatz einer Schließsicherung.

Empfehlungen:

  • Sichten Sie vorhandene Maschinenunterlagen.

  • Kontaktieren Sie Ihren Maschinenhersteller.

  • Vergeben Sie Aufträge an fachkundige Personen.

Weitere Hinweise:

  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.18 "Druck- und Spritzgießmaschinen"

  • Geeignete Schließsicherungen: DIN EN 869

Zu 2.1 Gefährdungen durch Herausspritzen von geschmolzenem Metall

Grundsätzlich gilt, dass Personen von herausspritzendem Metall nicht getroffen werden dürfen.

Häufig werden zum Schutz feststehende trennende Schutzeinrichtungen eingesetzt, die so aufgestellt werden, dass sie eine Trennwand zwischen Personen und ausgetretenem Metall bilden.

Für das Bedienpersonal der DGM ist es erforderlich, geeignete Schutzkleidung zu tragen, die schwer entflammbar ist. Die Anforderungen an diese Schutzkleidung sind in der DIN EN 11612 "Schutzkleidung - Kleidung gegen Hitze und Flammen" enthalten.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 3.8 "Spezielle PSA für Gießereibetriebe".

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten in die Themen thermische Gefährdungen an Druckgießmaschinen, Persönliche Schutzausrüstung tragen und sicherheitsgerechtes Verhalten.

Zu 2.1.1 Aus Formtrennebene der Druckgießform

Prüfen Sie und stellen Sie sicher, dass eine Form vollständig montiert und die Formhöhe richtig eingestellt ist. Die Druckgießform muss geschlossen und zugehalten sein, bevor Metall eingespritzt werken kann.

Der Schutz der Beschäftigten kann beispielsweise durch eine labyrinthartige Gestaltung der Trennfuge zwischen den Formhälften erreicht werden.

Eine weitere Schutzmaßnahme stellen trennende Schutzeinrichtungen im Bereich der Trennfuge dar.

Zu 2.1.2 Gefährdungen durch den Ringspalt zwischen Gießkammer und Gießkolben (Kaltkammermaschine)

Bringen Sie nach Möglichkeit eine feststehende trennende Schutzeinrichtung an der Gießkolbenstange in unmittelbarer Nähe zur Austrittsstelle des Metalls an. Die Schutzeinrichtung wird auch als Schusskolbenabdeckung bezeichnet.

Ist das Anbringen einer Schusskolbenabdeckung nicht möglich, muss eine feststehende trennende Schutzeinrichtung, im größeren Abstand zur Austrittsstelle des Metalls, den Arbeitsbereich sichern.

2.1.3 Gefährdungen durch das Platzen von Gießresten (Kaltkammermaschine)

Grundsätzlich dürfen Personen von Metallspritzern aus platzenden Gießresten nicht getroffen werden. Verwenden Sie deshalb zum Schutz der Beschäftigten feststehende trennende und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen.

Die Verschlusszeit/Nachdruckzeit muss so gewählt werden, dass das Metall in der geschlossenen Form genügend erstarrt ist, bevor es aus der Gießkammer ausgestoßen wird.

Die geeigneten Parameter für Gussstücke können über Versuchsreihen vom Betreiber ermittelt werden.

Weitere Hinweise finden Sie in der DIN EN 869.

Zu 2.1.4 Gefährdungen zwischen Gießmundstück und Druckgießform (Warmkammermaschine)

Die Bedienperson muss (an ihrem Standort am Bedienpult der DGM) durch eine trennende Schutzeinrichtung geschützt sein.

Zu 2.2 Gefährdungen bei manueller Zuführung der Schmelze (Kaltkammermaschine)

Die Bedienperson muss geeignete Persönliche Schutzausrüstungen tragen, besonders zum Schutz gegen thermische Gefährdungen.

Zu 2.3 Gefährdungen beim Kontakt von schmelzflüssigem Metall mit Wasser, Öl oder anderen Medien

Folgende Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

  • Medienleitungen an die Druckgießform fachgerecht anschließen.

  • Abschaltsysteme für Leitungsbruch, falls möglich, einsetzen und deren Funktion überwachen.

  • Prüfung aller Schlauchleitungen und Schlauchverbindungen.

  • Verwenden Sie geeignete Heiz- und Kühlgeräte.

  • Nur frisch mit Feuerfestmaterialien ausgekleidete Warmhalteöfen, Pfannen und Einfülltrichter einsetzen, die ausreichend getrocknet sind (Trockenregime festlegen, beispielsweise als Betriebsanweisung).

  • Öfen, Pfannen, Trichter so lagern, dass keine Wasseraufnahme erfolgt.

  • Alle Werkzeuge, die in Kontakt zu feuerflüssigem Metall kommen, müssen ausreichend trocken sein.

Erstellen Sie Betriebsanweisungen und unterweisen Sie die Beschäftigten.

Zu 2.4 Gefährdungen beim Kontakt mit Anbauteilen oder Zusatzeinrichtungen, die durch den Prozess aufgeheizt werden

Zu 2.4.1 Gefährdungen durch heiße Anbauteile und Zusatzeinrichtungen

Prüfen Sie, ob trennende Schutzeinrichtungen als Berührungsschutz angebracht werden können.

Benutzen Sie an diesen Maschinen geeignete Handschuhe gegen thermische Gefahren.

Zu 2.5 Gefährdungen durch Wärmestrahlung von Öfen

Prüfen Sie, ob trennende Schutzeinrichtungen als Strahlungsschutz angebracht werden können.

Verschließen Sie die Entnahmeöffnung bei Nichtgebrauch, zum Beispiel bei manueller Metallentnahme durch eine Abdeckung.

Prüfen Sie, ob die Tätigkeit/der Arbeitsplatz als Hitzearbeitsplatz zu bewerten ist.

Die Ermittlung und Bewertung erfolgt durch Sie als Unternehmer oder als Unternehmerin.

Wird die Tätigkeit/der Arbeitsplatz als Hitzearbeitsplatz bewertet, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Ausführliche Hinweise zur Bewertung von Hitzearbeitsplätzen finden Sie in Kapitel 3.6.5 "Klima und Hitze".

Zu 2.6 Gefährdungen durch das Freisetzen von heißen Arbeitsmedien

Rohr- und Schlauchsysteme müssen so verlegt oder ausgestattet sein, dass die Beschäftigten gegen Metallspritzer, Wärmestrahlung und andere schädigende Einwirkungen geschützt sind.

Folgende Maßnahmen haben sich im Schadensfall bewährt:

  • Sofortmaßnahmen zum Schutz der Personen veranlassen.

  • Gefahrenbereich verlassen, eventuell absperren.

  • Medienversorgung unterbrechen.

  • Betroffene informieren.

  • Instandsetzen beauftragen und durchführen.

Zu 3. Gefährdungen durch hohe Raumtemperaturen

Prüfen Sie, ob an Arbeitsplätzen und bei Tätigkeiten Hitzearbeit vorliegt.

Lassen Sie im besonderen Fall ein Belüftungskonzept von einer fachkundigen Person planen und ausführen. Weitere Maßnahmen werden in Kapitel 3.6.5 "Klima und Hitze" behandelt.

Zu 4. Gefährdung durch Feuer

Kontakt von heißen Flächen mit endzündbaren Stoffen

Der Kontakt entzündbarer Stoffe mit heißen Oberflächen kann durch folgende Maßnahmen verhindert werden:

  • Ersatz entzündbarer Stoffe durch Produkte, die sich nicht oder schwer entzünden lassen, zum Beispiel Einsatz von schwer entzündbarer Hydraulikflüssigkeit

    ANMERKUNG: Bei schwer entzündbaren Medien kann sich der Flammpunkt durch Alterung verringern.

  • durch Anbau trennender Schutzeinrichtungen

Durch regelmäßige Reinigung kann die Brandlast, Schmierstoffreste verursachen, reduziert werden.

Besondere Unterweisung

Schulen und qualifizieren Sie die Beschäftigten mit dem Ziel, frühzeitig Situationen zu erkennen, die zu einem Entstehungsbrand führen können.

Geschmolzenes Metall

Informieren Sie sich über Stoffeigenschaften der zu vergießenden Metalle und Metalllegierungen.

Besondere Schutzmaßnahmen sind dann erforderlich, wenn Metalle im heißen oder geschmolzenen Zustand brennen oder brennen können.

Das ist dann der Fall, wenn Gießmetalle mit Luft (Luftsauerstoff ) oder anderen Sauerstoffspendern in Berührung kommen, wie Magnesium.

Bedenken Sie, dass brennende Metalle Temperaturen über 3000 Grad Celsius entwickeln können.

Prüfen Sie, ob Ihre Maßnahmen für solche Temperaturen, zumindest zeitweise, ausgelegt sind. Das gilt besonders für die Auswahl von PSA. Für das Erschmelzen und Vergießen von Magnesium sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, die in der DGUV Information 209-090 "Tätigkeiten mit Magnesium" ausführlich beschrieben werden, wie auch das Thema "Persönliche Schutzausrüstung".

Zu 6. Gefährdungen durch Lärm

Ermitteln Sie, an welchen Arbeitsplätzen und bei welchen Tätigkeiten ihre Beschäftigten gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind.

In Lärmbereichen sind Maßnahmen zur Lärmminderung aufzustellen und umzusetzen.

Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die Lärmexposition und Maßnahmen, zum Beispiel in Form einer Unterweisung.

Stellen Sie geeignete persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass sie getragen werden.

Organisieren Sie bei Überschreitung der Auslösewerte bei Lärm die erforderliche Pflicht- oder Angebotsvorsorge.

Zu 7. Gefährdungen durch Gase, Dämpfe, Rauche und Stäube

Allgemeine Maßnahmen zu Gefahrstoffen finden Sie in Kapitel 3.7 "Gefahr- und Biostoffe in der Gießerei". Dort werden Maßnahmen, gemäß der Gefahrstoffverordnung bei Exposition gegenüber Metallen und Metallverbindungen, beschrieben.

3.14.2 Druckgießanlagen

Alle Bestandteile einer Druckgießanlage (DGA), also DGM und Zusatzeinrichtungen, bilden eine Produktionseinheit und sind mit trennenden Schutzeinrichtungen umgeben. Das bedeutet: Das Innere kann nicht ohne weiteres betreten werden.

Es gibt festgelegte und mit einer Schutzeinrichtung gesicherte Zugänge für Personen, für das Zuführen von Material, für das Ausschleusen der Gussteile, für den Wechsel der Druckgießform und für das Durchführen von Instandhaltungsarbeiten.

g_bu_1196_as_24.jpgGefährdungen

Das Bedienpult befindet sich außerhalb der Anlage in unmittelbarer Nähe der Zugangstür für Personen. Das bedeutet für die Bedienperson, dass sie von ihrem Standort aus in der Regel nicht den Hauptgefahrenbereich der sich schließenden Form einsehen kann. Besonders beim Wiederanfahren der Anlage kann es zu schweren Unfällen kommen, wenn sich eine Person im Bereich der Druckgießform befindet.

Das Bedienen einer Druckgießanlage beschränkt sich, bedingt durch das Arbeiten vor allem im Automatik-Betrieb, auf das Ingangsetzen der Anlage und auf das Überwachen des störungsfreien Betriebs.

Allerdings entstehen beim Bedienen einer Druckgießanlage, zusätzlich zu den oben genannten Gefährdungen an DGM, auch spezielle Gefährdungen und Gefährdungssituationen, wie im Folgenden beschrieben.

Weitere Hinweise finden Sie in der DIN EN 869 "Sicherheitsanforderungen an Metall-Druckgießanlagen".

1. Gefährdungen durch Quetschen

1.1 Gefährdungen durch das Ingangsetzen der Anlage nach Unterbrechungen des Anlagenzyklus

Dass eine vollständig oder teilweise stillgesetzte DGA wiederangefahren wird, kommt regelmäßig vor. Das Ingangsetzen ist eine Routineaufgabe und wird in der Regel von der Bedienperson ausgeführt.

Problematisch wird es, wenn sich Personen innerhalb der Anlage aufhalten, und die DGA trotzdem angefahren wird, weil die zuständige Bedienperson die Anwesenheit der anderen Personen nicht bemerkt hat.

Diese Situation hat in der Vergangenheit zu schweren Verletzungen und tödlichen Unfällen geführt.

Bedenken Sie bei der Auswahl von Maßnahmen, dass die Person am Bedienpult in der Regel nicht in der Lage ist, Personen und Gefahrenbereiche im Inneren einer DGA zu erkennen.

1.2 Gefährdungen durch den Zutritt von Personen bei laufendem Betrieb

Besondere Gefährdungen entstehen, wenn Personen bei laufendem Betrieb in die Anlagen gelangen.

1.3 Gefährdungen bei Kontakt mit bewegten Teilen von Zusatzeinrichtungen

Mechanische Gefährdungen können sich an bewegten Teilen von Zusatzeinrichtungen ergeben.

1.4 Gefährdungen an Schnittstellen (Schleusenbereiche)

Gefährdungen entstehen an den Schnittstellen, zum Beispiel im Schleusenbereich.

2. Thermische Gefährdungen

2.1 Gefährdungen durch den Kontakt mit heißen Formgussstücken beim Ausschleusen

Ausgeschleuste Gussteile können eine hohe Oberflächentemperatur erreichen.

Bei unmittelbarer Berührung der Teile durch Beschäftigte besteht Verbrennungsgefahr.

g_bu_1196_as_23.jpgMaßnahmen

Zu 1. Gefährdungen durch Quetschen

Zu 1.1 Gefährdungen durch das in Gang setzen der Anlage nach Unterbrechungen des Anlagenzyklus

Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen innerhalb einer DGA befinden, bevor sie in Gang gesetzt wird!

Verhindern Sie im ausgeschalteten Betriebszustand mit technischen Maßnahmen, dass die DGA ungewollt wieder eingeschaltet werden kann.

Verhindern Sie im Betriebszustand "Rüsten", "Handbetrieb" und "Halbautomatik" mit technischen Maßnahmen, dass ungewollte Schalthandlungen am Bedienpult ausgeführt werden können.

Falls das nicht möglich ist:

  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen innerhalb der DGA aufhalten oder, dass sie sich dort nicht verletzen können.

  • Stellen Sie im Inneren der DGA zusätzliche NOT-HALT-Schalter auf und bestimmen Sie deren Anzahl und Standorte.

  • Informieren Sie die Beschäftigten über sicherheitsgerechtes Verhalten.

  • Erstellen Sie darüber Unterlagen, beispielsweise als Betriebsanweisung.

  • Unterweisen Sie die Beschäftigten.

Für die Aktivierung des Rüstbetriebs ohne Schutzeinrichtungen (z. B. geöffnete Schutztür) ist ein abschließbarer Betriebsartenwahlschalter vorzusehen. Unterweisen Sie das Bedien- und Einrichtungspersonal darin, dass bei der Aktivierung des Rüstbetriebs mit besonderer Sorgfalt und Verantwortung vorgegangen werden muss. Gestatten Sie nur besonders geschultem Personal die Aktivierung des Rüstbetriebs, damit Unbefugte keine Schalthandlungen am Bedienpult vornehmen können.

Zu 1.2 Gefährdungen durch den Zutritt von Personen bei laufendem Betrieb

In das Innere einer DGA dürfen Personen nur durch die dafür vorgesehenen und mit Schutzeinrichtungen gesicherten Zugänge (Türen) gelangen.

Zugänge müssen fachgerecht errichtet und gesichert sein, sodass bei geöffnetem Zugang keinerlei gefahrbringende Bewegung stattfinden kann.

Feststehende trennende Schutzeinrichtungen (Umzäunungen) müssen fachgerecht errichtet sein, ohne ungesicherte Öffnungen, durch die ein Zugang für Personen möglich wäre.

Hinweise zur Gestaltung finden Sie in der DIN EN 869 "Sicherheitsanforderungen an Metall-Druckgießanlagen".

Zu 1.3 Gefährdungen bei Kontakt mit bewegten Teilen von Zusatzeinrichtungen

Öffnungen in feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen (Umzäunungen) müssen so beschaffen sein, dass Gliedmaßen von Personen (Hände) durch kraftbewegte Teile nicht erreicht und verletzt werden.

Hinweise zur Gestaltung finden Sie in der DIN EN ISO 13857 "Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen und unteren Gliedmaßen".

Zu 1.4 Gefährdungen an Schnittstellen (Schleusenbereiche)

Vorgesehene Öffnungen in einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung (Umzäunung), die zum Einschleusen und Ausschleusen von Gussteilen vorgesehen sind, müssen so gestaltet sein, dass Handverletzungen durch kraftbewegte Teile der Zusatzeinrichtungen nicht möglich sind.

Hinweise zur Gestaltung finden Sie in der DIN EN ISO 13857 "Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen und unteren Gliedmaßen".

Zu 2. Thermische Gefährdungen

Zu 2.1 Gefährdungen durch den Kontakt mit heißen Formgusstücken beim Ausschleusen

Lassen Sie die Gussstücke vor der weiteren manuellen Handhabung abkühlen.

Stellen Sie geeignete Handschuhe als Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung.

Deren Eignung erkennen Sie an der Kennzeichnung.

Lassen Sie sich von Lieferfirmen oder Produktherstellern beraten.

Legen Sie fest, ob Beschäftigte noch weitere Arten der PSA benötigen, und stellen Sie geeignete PSA zur Verfügung, zum Beispiel Körperschutz, Fußschutz.

Lassen Sie sich auch in diesem Fall von Lieferfirmen oder Produktherstellern beraten.