DGUV Information 208-058 - Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)

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Anhang 4 - Ausbildung zum Bediener von Multikoptern

(Beispiel für einen möglichen Ausbildungsablauf )

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben (Kenntnisnachweis nach Drohnenverordnung) ist für eine sichere Bedienung von Multikoptern ein fundiertes Basiswissen, entsprechende Praxiserfahrung und auch für die Anwendung im Indoorbereich eine entsprechende Ausbildung unerlässlich.

Gliederung und Umfang der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) und die betriebsspezifische Ausbildung (Stufe 2). Beide Stufen bestehen jeweils aus einem theoretischen und praktischen Teil. Die Stufe 1 wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Durchführung der Stufe 2 ist zu dokumentieren.

Stufe 1

Allgemeine Ausbildung
Theoretischer Teil:
  • Rechtliche Grundlagen

  • Flugbetrieb und Navigation

  • Drohnentechnik

  • Flugphysik

  • Verhalten im Brand- und Havarie-Fall

  • Umgebungsbedingungen

  • ...

Flugpraktische Qualifikation:
  • Start

  • Landung

  • Fluglage

  • Flugrichtungen

  • Fliegen von Parcours

  • ...

Abschlussprüfung mit theoretischem und praktischem Teil
Ausbildungsnachweis

Stufe 2

Betriebsspezifische Ausbildung
Gerätebezogener Teil:
betrifft beispielsweise
  • die im Betrieb einzusetzenden Multikopter und deren Besonderheiten, die zu beachten sind

  • ...

Einsatzspezifischer Teil
betrifft beispielsweise
  • die Einweisung im eigenen Betrieb mit

  • Beachtung der vorhandenen Gegebenheiten

  • mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsbereichen

  • Betriebliche Regelungen zum Umgang mit Störungen

  • ...

Durchführung dokumentieren

Gerätebezogener Teil

Die gerätebezogene Ausbildung ist im Wesentlichen eine Einweisung an dem im Betrieb vorhandenen Multikopter.

Erfolgt der praktische Teil der allgemeinen Ausbildung nicht unmittelbar im Betrieb, wird sie oft mit Multikoptern durchgeführt, die sich von den im Betrieb eingesetzten in Bauart und Funktionsweise unterscheiden. Daher ist es unumgänglich, dass sich die Bedienperson anschließend zusätzlich mit den Besonderheiten der betrieblich eingesetzten Multikopter vertraut macht.

Einsatzspezifischer Teil

Inhalte der Unterweisung sind z. B. die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere Bereiche, in denen sich Personen aufhalten, Wände, gelagertes Gut, Produkteigenschaften, Streugut etc. Auch auf die möglichen flugphysikalischen Einflüsse ist hinzuweisen.

Beauftragung

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Bediener mit der Steuerung von Multikoptern vom Unternehmer beauftragt werden. Die Beauftragung ist schriftlich zu erteilen.

Qualifikation der Ausbildenden

Als Ausbilder oder Ausbilderin für Bedienpersonen von Multikoptern kann tätig werden, wer auf Grund der fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Multikopter besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Produktsicher-heitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DGUV Regeln, DIN-Normen) vertraut ist.