DGUV Information 208-058 - Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 9.2 - 9.2 Gefährdungsbeurteilung

Der Unternehmer hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei kann er sich bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie von seiner Betriebsärztin oder seinem Betriebsarzt beraten lassen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit weitere Experten hinzuzuziehen.

Damit sichergestellt werden kann, dass die Arbeitsmittel für die Tätigkeit bestmöglich geeignet sind, soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung von Arbeitsmitteln mit der Gefährdungsbeurteilung begonnen werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Bedingungen anzupassen.

Die Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Multikoptern berücksichtigt unter anderen:

  • allgemeine Gefährdungen für den Umgang mit Multikoptern,

  • herstellerseitige Sicherheitshinweise (Bedienungsanleitung),

  • einsatzbezogene Gefährdungen (z. B. Outdooranwendung, Indooranwendung, Autonomes Fliegen, siehe Abschnitt 12).

Die Gefährdungsbeurteilung sollte sich auf die wesentlichen Gefährdungen beschränken und die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen.

Das sind insbesondere:

  • Gefährdung durch Absturz der Multikopter

  • Gefährdung durch Kontakt mit rotierenden Teilen

  • Gefährdung durch herabfallende Gegenstände

  • Gefährdung durch Akku und Ladegeräte

  • Zur Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist der DGUV Information im Anhang eine Muster-Gefährdungsbeurteilung "Multikopterflüge" beigefügt, die an die konkreten Verhältnisse anzupassen ist.