DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Geländegestaltung

Steine, Gabionen und loses Material

Steine sind beliebte Gestaltungselemente und finden in unterschiedlicher Weise Verwendung wie zum Bau von Wegen, Treppen, Sitzstufen, Trockenmauern, Kräuterspiralen, auf vegetationsarmen Flächen und Hügeln oder als Klettersteine. Auch Steinlandschaften, die in Eigenbau errichtet werden, müssen fachgerecht ausgeführt werden.

"Bauwerke" mit Steinen als Material gelten als sicher, wenn

  • die Steine ausreichend standsicher eingebaut sind und beim Begehen nicht umkippen oder wegrollen können,

  • abgerundete Steine verwendet werden, wo die Kanten nachträglich gebrochen oder gefasst sind, um an zugänglichen Stellen Verletzungen durch scharfe Kanten zu vermeiden. Witterungsbedingte Veränderungen erfordern gegebenenfalls ein Nacharbeiten,

  • Zwischenräume größer als 3 cm vermieden oder bei weiter auseinanderliegenden Steinen verfüllt werden, um ein Hängenbleiben oder Einklemmen von Füßen zu verhindern (Abbildung 12),

  • die Steinlandschaften nur einen Teil des gesamten Außenbereichs einnehmen, damit Kinder genügend Bewegungsflächen zum Laufen und Spielen haben.

Stein- oder Holzformationen, ob als Einzelelement, als Hüpfangebot oder Stufenanlage, sind als Gestaltungs- oder Spielelement vielseitig einsetzbar. Dabei ist zu beachten, dass

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Abb. 12
Zwischenräume bei Steineinfassungen dürfen keine Fangstellen aufweisen

  • die freie Fallhöhe von Steinelementen untereinander und zu anderen befestigten Bodenmaterialien wie Beton und bitumengebundenen Böden 60 cm nicht überschreitet,

  • der Untergrund im möglichen Fallbereich stoßdämpfend ausgebildet sein muss, wenn die freie Fallhöhe mehr als 60 cm beträgt,

  • das Steigungsverhältnis bei Klettersteinen und Stufenanlagen maximal 1:1 (45°) beträgt,

  • oberhalb von Sitzstufenanlagen und Mauern Sicherungen wie Pflanzstreifen, Geländer oder Bügelelemente gegen das unmittelbare Hineinlaufen und Hinunterspringen angebracht sind,

  • Anlagen mit Steinen, wie zum Beispiel Sitzstufenanlagen und Klettersteine, nicht unmittelbar an Hauptverkehrswegen, sondern in Neben- und Eckbereichen angeordnet sind.

Für Kinder, die noch nicht sicher und stabil gehen wird eine maximale Absturzhöhe von circa 20 cm empfohlen. Dies entspricht in etwa der Höhe einer Einzelstufe. Sind höhere Absätze vorhanden, sollten diese durch treppenartige Elemente reduziert werden. Für Kinder unter drei Jahren, die schon sicher und stabil gehen können, gilt eine maximale ungesicherte Absturzhöhe von 40 cm. Dies entspricht etwa zwei Treppensteigungen bzw. der üblichen Höhe einer Sitzstufe. Eine Absicherung bei zu großen Fallhöhen kann hier zum Beispiel durch eine Abtreppung erfolgen.

Gabionen

Zum Befüllen der Drahtkörbe sollte kein scharfkantiges Material verwendet werden, ebenso dürfen keine Drähte aus der Gabione herausragen. Weiterhin ist bei Einbau zu bedenken, dass Gabionen in der Regel leicht beklettert werden können. Soll dies zugelassen werden, muss ein Fallschutzbelag entsprechend der Kletterhöhe ausgewählt werden.

Bewegungsbaustellen

Das Gestalten mit Alltagsmaterialien ist wichtig für das Erfahrungslernen und daher aus pädagogischer Sicht sehr zu empfehlen. Um dabei Unfälle zu vermeiden dürfen keine schweren, scharfkantigen, leicht splitternden oder schadstoffbelasteten Materialien verwendet werden.

Ebenfalls ist die Verwendung von Sperrmüll unzulässig. Möglich ist hingegen die Verwendung von Steinen, Holzbrettern, Getränkekisten oder Rohren. An festen Orten, außerhalb von Fallbereichen sollte immer wieder neues oder durch Aufräumen wieder gewonnenes Material temporär zur Verfügung gestellt werden.

Rollerbahnen und Fahrstrecken

Damit Kinder in Kindertageseinrichtungen auch mit Fahrzeugen Bewegungserfahrungen sammeln und ihre koordinativen Fähigkeiten verbessern können, sollte das Außengelände auch asphaltierte oder gepflasterte Bereiche umfassen, die kein zu starkes Gefälle aufweisen und ein kontrolliertes Fahren ermöglichen.

Förderlich für die sensomotorische Entwicklung ist es, wenn Kindern, entsprechend ihren individuellen Kompetenzen unterschiedliche Fahrzeuge wie beispielsweise Laufräder, Dreiräder und Roller zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten die Fahrstrecken von Kleinkindern und älteren Kindern zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Grundsätzlich sollen Kinder beim Roller- und Laufradfahren einen Helm tragen. Dies gilt insbesondere bei Verkehrssicherheitsaktionen, Fahrgeschicklichkeitsparcours oder ähnlichen Angeboten.

Wenn jedoch im Freigelände ein häufiger Wechsel von Spielsituation (zum Beispiel vom Sandkasten zum Laufrad oder Dreirad und weiter zum Klettergerüst oder zum Kletterbaum) erfolgt, können Helme eher schaden als nutzen. Auf Klettergeräten besteht eine erhebliche Gefahr, dass Helm tragende Kinder beim Spielen mit dem Helm in Kletternetzmaschen oder an Fangstellen hängen bleiben und sich strangulieren. Kann organisatorisch nicht ausgeschlossen werden, dass Kinder mit Helm auf Spielgeräte klettern und sich selbst gefährden, dürfen Helme nicht getragen werden.

Balancieren

In Spielbereichen sollten Kinder grundsätzlich vielfältige Möglichkeiten zum Balancieren haben. Zum einen lieben die Kinder das Spiel mit dem Gleichgewicht, zum anderen ist die Gleichgewichtsfähigkeit ein zentraler Baustein der Bewegungssicherheit und sollte deshalb frühzeitig eingeübt werden.

Werden einzelne Baumstämme oder Vergleichbares zum Balancieren genutzt, sollten in Anlehnung an die Spielgerätenorm folgende sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt sein:

  • Der Untergrund muss in Abhängigkeit von der Fallhöhe den entsprechenden Freiraum mit dem geeigneten Fallschutzmaterial aufweisen und sowohl eben als auch hindernisfrei sein.

  • Für einzelnstehende Balancierelemente muss die seitliche Ausdehnung des Fallraumes bis zu einer Fallhöhe von 1,50 m mindestens 1,50 m betragen.

  • Die Balanciergelegenheit muss ausreichend standsicher und trittsicher sein (Abbildung 13).

  • Konstruktionen mit mehreren Baumstämmen fordern die Kinder zum Beklettern heraus und stellen dadurch auch höhere Gefährdungen dar. Daher sind die Anforderungen an Kletterelemente einzuhalten. Im Zweifelsfall ist zur Beurteilung ein Spielplatzprüfer bzw. eine Spielplatzprüferin hinzuzuziehen.

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Abb. 13
Balanciergelegenheiten müssen ausreichend stand- und trittsicher sein

Pflanzen

Sträucher und Bäume strukturieren das Gelände, bieten eine Abschirmung und ermöglichen auf kleinstem Raum eine Vielzahl von Spielmöglichkeiten und Naturerfahrungen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn breite gruppenartige Bepflanzungen mit dicht wachsenden Sträuchern auf dem Außengelände vorhanden sind. Welche Pflanze für die Außenfläche geeignet ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Allerdings sollten folgende Grundsätze bei der Auswahl der Pflanzen beachtet werden:

So sollten stachelige Pflanzen, wie zum Beispiel Brombeeren nicht unmittelbar an intensiv genutzten Bewegungsbereichen gepflanzt werden.

Der direkte Kontakt oder der Verzehr von Pflanzen oder Pflanzenteilen darf zu keinen erheblichen Gefährdungen für Kinder führen.

Sehr giftige Pflanzen dürfen daher in Kindertageseinrichtungen nicht angepflanzt bzw. müssen entfernt werden. Dazu zählen auch stark phototoxische Pflanzen.

In der Nähe von Spielflächen für unter dreijährige Kinder können auch mindergiftige Pflanzen zu erheblichen Gefährdungen führen, weil zum Beispiel farbige Beerenfrüchte von Kindern ins Spiel mit einbezogen und in den Mund genommen werden können.

Hinweise dazu gibt die DGUV Information 202-023 "Giftpflanzen - Beschauen, nicht kauen!" Eine Liste giftiger Pflanzen wird außerdem von der Giftnotrufzentrale Nord geführt und kann dort bezogen werden (www.giznord.de). Zudem sind auch landesspezifische Regelungen zu beachten.

Kletterbaum

Klettern ist für Kinder ein Grundbedürfnis. Es gibt wenige Bewegungsformen, bei denen Kinder besser Kraft und Gewandtheit erwerben können. Beim Klettern lernen sie selbstbestimmtes Handeln und sich mit kalkulierbaren Wagnissen auseinanderzusetzen (Abbildung 14).

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Abb. 14
Klettern, zum Beispiel auf Kletterbäumen, fördert den Erwerb von Risikokompetenz und Gewandtheit

Wird für das Klettern ein geeigneter Kletterbaum ausgewählt, muss dieser frei von Fangstellen sein. Ein niedriger Astansatz erleichtert den Einstieg und vor allem auch das Herunterklettern. Das Klettern ist durch Kennzeichnung, zum Beispiel mit Flatterband oder durch entfernen von einzelnen Ästen, auf eine freie Fallhöhe von 3,00 m zu begrenzen. Außerdem ist ein ausreichender Fallschutz erforderlich, der zum Beispiel durch das Aufbringen von Rindenmulch erreicht werden kann. Auf einen ausreichenden Freiraum ist zu achten.

Weiden als Baumaterial

Weidenruten sind ausgezeichnete Materialien für Baumaßnahmen bei der Gestaltung naturnaher Spielräume, da sie kostengünstig sind und sich einfach verbauen lassen. Sie können zum Bau von Zäunen, Kriechtunneln, Pergolen oder Hütten verwendet werden.

Um dabei Unfälle zu verhüten, sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Ohne Bodenkontakt eingeflochtenes waagerecht liegendes Weidenmaterial wird mit der Zeit trocken und spröde. Dadurch können Weidenruten nach einiger Zeit aus dem Flechtverband herausragen und beim Spielen zu Verletzungen führen. Durch regelmäßige Sichtkontrolle ist das Weidengeflecht auf herausstehende Äste zu überprüfen, die dann abgeschnitten werden müssen.

  • In den Boden gesteckte Weidenruten müssen über dem Erdboden eine ausreichende Mindesthöhe besitzen, damit sie nicht als "Spieße" wirken.

Wasser und Matschbereiche

Wasser übt eine besondere Faszination auf Kinder aus und fordert in hohem Maße zu kreativem Spiel heraus. Wasser lässt sich auf unterschiedlichste Arten und Formen erleben, ob als naturnaher Bachlauf oder Rinnsal, als Teich oder Feuchtbiotop, als Pfütze oder als Schlammloch.

Bei der Gestaltung von Spielräumen sollten Möglichkeiten geschaffen werden, Wasser - nicht nur Trinkwasser - in unterschiedlichen Zustandsformen kennen zu lernen, um damit verbundene Spielmöglichkeiten erleben zu können. Andererseits können Wasserflächen aber auch eine erhebliche Gefahr für Kinder darstellen, so dass besondere Maßnahmen getroffen werden müssen, um insbesondere Ertrinkungsunfälle zu vermeiden. Folgende Regeln sind zu beachten:

  • In Kindertageseinrichtungen dürfen Wasserflächen für unter 3-jährige Kinder nicht zugänglich sein, da diese bereits in sehr kleinen und flachen Wasseransammlungen ertrinken können. Dafür verantwortlich ist der sogenannte Stimmritzenkrampf, ein Schutzreflex der verhindern soll, dass Wasser in die Lunge eindringt. Dieser Reflex wird aktiviert, wenn ein Kleinkind beispielsweise mit dem Gesicht in eine Wasseransammlung fällt. Es hört dann auf zu atmen. In U3-Bereichen kann eine Sicherung von vorhandenen Wasserflächen zum Beispiel durch eine mindestens 1,00 m hohe Umwehrung, die nicht zum überklettern verleitet, erfolgen.

  • Halten sich nur Kinder über 3 Jahre auf dem Einrichtungsgelände auf, ist eine 1,00 m breite, flach geneigte und trittsichere Flachwasserzone im Uferbereich und eine Wassertiefe von maximal 20 cm vertretbar. Bei Wassertiefen von mehr als 20 cm ist eine sichere Gestaltung, zum Beispiel mit Hilfe einer mindestens 1,00 m hohen Einfriedung, die nicht zum Überklettern verleitet, erforderlich.

  • In Schule und Hort wird eine maximale Wassertiefe von 40 cm empfohlen. Bei größeren Wassertiefen bis maximal 1,20 m sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, wie zum Beispiel eine mindestens 1,00 m breite Flachwasserzone (Wassertiefe maximal 40 cm) und in Verlängerung der Flachwasserzone stabile Teichgitter oder eine Sicherung von Uferbereichen ohne Flachwasserzone durch Zäune oder Geländer.

  • An Wasserspielanlagen müssen Abflussmöglichkeiten geschaffen werden, damit sich nicht dauerhaft Wasseransammlungen bilden.

  • Regentonnen sind grundsätzlich mit einem Deckel, den Kinder nicht entfernen können, gegen Hineinfallen zu sichern. Regenwasser kann durch einen Ablaufhahn oder -schlauch entnommen werden. Ebenso ist auf einen sicheren Stand der Regentonne zu achten.

  • Die Nutzung von Regenwasser für Spielzwecke sollte im Einzelfall mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.

Feuer

Ähnlich faszinierend wie das Spiel mit Wasser ist für Kinder die Auseinandersetzung mit dem Element Feuer. Wird Kindern diese Erfahrungsmöglichkeit eingeräumt, so sollten sie dieses abenteuerliche aber auch gefährliche Element ausschließlich unter Anleitung kennen lernen. Hierdurch können Ängste abgebaut und der richtige und sorgfältige Umgang mit Feuer geübt werden.

Folgende Sicherheitsaspekte sind beim Spiel mit dem Feuer zu berücksichtigen:

  • Der Umgang mit Feuer muss beaufsichtigt sein.

  • Die Feuerstelle muss abgrenzt sein. Bei Nichtgebrauch ist sie abzudecken.

  • Auf geeignete Kleidung muss geachtet werden (keine leicht entzündbaren Kunstfasern etc. zulassen).

  • Zum Anzünden dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.

  • Geeignete Löschmittel müssen bereit gehalten werden.

Sonnenschutz

Die Haut von Kleinkindern ist sehr empfindlich und deshalb vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Vor und während der Nutzung der Außenanlagen sollte darauf geachtet werden, bei den Kindern alle unbedeckten Körperstellen sorgfältig und wiederholt mit Sonnenschutz einzucremen.

Schattige Plätze sind unbedingt zu bevorzugen. Wenn keine Bäume vorhanden sind, die Schatten spenden, sind Sonnenschutzsegel oder Sonnenschirme aufzubauen. Diese müssen auch bei Wind standsicher sein. Dabei dürfen zum Beispiel Spannseile oder Bodenhülsen keine Stolperstellen bzw. Hindernisse bilden und müssen gut erkennbar sein, zum Beispiel durch das Einstellen eines farblich gestalteten Pfahles in die Bodenhülse oder das Anbringen von Flatterbändern.

Geländemodellierung und Brücken

Hügel bzw. Geländemodellierungen sind ein hervorragendes Element, um naturnahe Spielräume zu gestalten. Sie bieten im Gegensatz zu den vielfach anzutreffenden ebenen und wenig strukturierten Geländen multifunktionale Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten. In Kombination mit Spielgeräten, wie Röhren und Rutschen können jedoch Spiel- und Bewegungsangebote entstehen, die besonders gestaltet und gesichert werden müssen.

Wegen möglicher Absturzgefahren und aus Gründen der Haltbarkeit ist eine Hangneigung von circa. 1:2 anzustreben (Abbildung 15).

Die Verbindung verschiedener Modellierungsbereiche (Hügel zu Hügel) durch Brücken bietet interessante Spiel- und Nutzungsmöglichkeiten. Wenn eine Brücke über einen gepflasterten Fahr- bzw. Gehweg geführt werden soll, sind folgende Sicherungsmaßnahmen erforderlich:

  • Die Brücke bzw. ihre Einbindung ins Gesamtkonzept so gestalten, dass kein Anreiz zum Beklettern besteht. So sollte sie zum Beispiel kein Bestandteil eines Klettergerätes sein.

  • An der Brücke ist ein geschlossenes Geländer mit einer Höhe von mindestens 1,00 m vorzusehen.

  • Die Absturzsicherung ist so zu gestalten, dass sie nicht zum Aufsitzen, Beklettern oder Ablegen von Gegenständen verleitet.

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Abb. 15
Hangneigung bei Geländemodellierung

Zäune und Einfriedungen

Der für Kinder vorgesehene Aufenthaltsbereich des Außengeländes muss eingefriedet sein. Einfriedungen sind so zu gestalten, dass sie, keine Gefährdungen für Kinder darstellen:

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Abb. 16
Zäune dürfen keine Spitzen und keine Fangstellen besitzen

  • Die Mindesthöhe der Einfriedung beträgt 1,00 m. Bei besonderer Gefahrenlage im unmittelbaren Umfeld, wie zum Beispiel stark befahrene Straßen, können höhere Einfriedungen erforderlich sein.

  • Einfriedungen dürfen nicht zum Hochklettern verleiten. Deshalb sollten Stabgitterzäune möglichst engmaschig sein. Bei der Montage dieser Zäune ist zu berücksichtigen, dass sie nach oben einen glatten Abschluss aufweisen; vertikale Stäbe dürfen nicht überstehen. Auch im Fußbereich sollten Stabgitterzäune möglichst keine spitzen Stellen aufweisen, um Fußverletzungen auszuschließen.

  • Gefährdungen lassen sich vermeiden, wenn keine Fangstellen, keine spitzen, scharfkantigen oder hervorspringenden Teile an der Einfriedung angebracht sind. Daher eignen sich zum Beispiel waagerecht angebrachte Holzplanken nicht als Einfriedung. Damit Holzlattenzäune (Staketenzäune) an der Oberseite keine Fangstellen für den Hals haben, dürfen die Latten entweder nicht mehr als 4,5 cm überstehen oder sie müssen einen Abstand von weniger als 4,5 cm besitzen. Diese Anforderung kann beispielsweise durch einen Querriegel am oberen Ende erfüllt werden (Abbildung 16).

  • Türen und Tore, die nicht in einen gesicherten Bereich, sondern direkt in den öffentlichen Verkehrsraum führen, sind so zu sichern, dass Kinder die Einrichtung nicht unerlaubt verlassen können. Dies kann beispielsweise durch einen innenseitigen feststehenden Türknauf erfolgen.

Ebenfalls sind Aus- und Zugänge so zu gestalten, dass Kinder nicht gefährdet werden. Ihre sichere Gestaltung an verkehrsreichen Straßen kann beispielsweise erreicht werden durch:

  • ein Geländer unmittelbar vor der Fahrbahn/vor dem Radweg,

  • eine Anordnung von wirksamen Pflanzstreifen,

  • eine geeignete Anordnung von Parkflächen.

Eine Beleuchtung der Aus- und Zugänge sowie der dorthin führenden Verkehrswege ist vorzusehen.