DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Gerätespezifische Hinweise

Schaukeln

Schaukeln ist ein elementares Bedürfnis aller Kinder. Sie aktivieren und stimulieren sich damit oder nutzen die sanften Wiegebewegungen, um zur Ruhe zu kommen. Daher sollten Schaukelmöglichkeiten in ausreichender Anzahl und unterschiedlicher Variation für alle Altersgruppen zur Verfügung stehen.

Schaukeln mit einer Höhe bis zu 2,60 m können auf Rasen aufgestellt werden da die freie Fallhöhe dann nicht mehr als 1,50 m beträgt. Ausreichendes Fallschutzmaterial kann bei Absturz oder Absprung schwere Verletzungen verhindern (Abbildung 5). Bei der Auswahl des Fallschutzmaterials ist zu berücksichtigen, dass der Rasen durch starkes Bespielen weggespielt wird.

Für die Kanten der Schaukelsitze sind Materialien mit stoßdämpfenden Eigenschaften auszuwählen, um beispielsweise Gesichtsverletzungen durch schwingende Schaukelsitze zu minimieren.

Der Abstand zwischen Schaukelsitz und Bodenoberfläche beträgt bei den meisten Schaukeln mindestens 35 cm, genaue Angaben können der Aufbauanleitung des Herstellers oder der Spielplatzgeräte-Norm DIN EN 1176-2 entnommen werden.

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Abb. 5
Schaukeln benötigen geeignetes Fallschutzmaterial

Bei Schaukeln ist darauf zu achten, dass die vom Hersteller vorgegebenen Freiräume vorhanden sind und diese sich nicht mit anderen Spielbereichen überschneiden.

Das "Vogelnest" und ähnliche "Gruppenschaukeln" erfordern besondere Aufsicht. Kinder können die Gefahren von Vogelnestschaukeln (hohe Schwungmassen) nicht einschätzen, daher sollten sie am Rande des Außengeländes aufgestellt werden, um die Gefahr des unbeabsichtigten Hineinlaufens zu vermindern. Ergänzend dazu kann der Zugang zu Vogelnestschaukeln auch durch Hecken oder ähnliches geleitet werden.

Balkenwippen

Wippen bestehen aus einem Schaukelbalken und den am Ende befestigten Sitzen. Mit solch einer Wippe bewegt sich ein Kind auf und ab und bewegt gleichzeitig sein Gegenüber. Ein Wechselspiel beginnt, eine Art der spielerischen Kommunikation.

Wippen müssen so ausgelegt sein, dass Kinder nicht zwischen dem Gerät und dem Boden eingeklemmt werden. Dies kann zum Beispiel erreicht werden durch eine:

  • Bodenfreiheit von mindestens 23 cm,

  • Dämpfung (beispielsweise durch eine Feder als tragendes Element), so dass die Geschwindigkeit der Gerätebewegungen gedrosselt und die Stoßwirkung in der Endstellung reduziert wird,

  • Stoßdämpfung, zum Beispiel hochkant gestellte und in den Boden eingelassene Autoreifen.

Darüber hinaus sind weitere Sicherheitsanforderungen zu erfüllen:

  • Die höchste Position der Sitze darf nicht mehr als 1,50 m betragen.

  • Am Mittellager dürfen keine Quetsch- und Scherstellen für Hände und Finger vorhanden sein.

  • Festhaltemöglichkeiten sind vor jeder Sitzfläche erforderlich.

  • Die Aufstellung muss auf Bodenmaterial mit stoßdämpfenden Eigenschaften erfolgen.

  • Umlaufend um die Wippe muss ein hindernisfreier Fallraum von mindestens 1,00 m vorhanden sein.

Wipptiere

Wipptiere, zum Beispiel Schaukelpferde oder Federtiere, werden auch als Einpunktwippen bezeichnet (Abbildung 6). Quetsch- und Klemmstellen an den Federn sind auszuschließen. Tragteile von Wippgeräten (Feder als tragendes Element) dürfen keine Quetschstellen im belasteten Zustand aufweisen.

Handgriffe müssen für vorgesehene Sitz- und/oder Stehgelegenheiten vorhanden sein. Sie müssen sicher befestigt sein und den Anforderungen an das Umfassen entsprechend des Alters der Kinder genügen. Damit Augenverletzungen durch hervorstehende Handgriffe und Fußstützen vermieden werden, muss an deren Enden eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm2 vorgesehen werden.

Die höchste Position (maximale Fallhöhe) der Sitze darf 1,00 m betragen.

Wipptiere müssen auf stoßdämpfendem Untergrund aufgestellt sein. Liegt die Höhe der Sitz-/Stehgelegenheit unter 60 cm sind Oberboden, Rasen bzw. ungebundener, stoßdämpfender Boden ausreichend.

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Abb. 6
Beispiel eines Wipptieres mit geeignetem Fallschutz

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Abb. 7
Fall- und Freiraum in Anlehnung an die DIN EN 1176

Rutschen

Rutschen gehören zu den beliebtesten Spielgeräten von Kindern. Nervenkitzel und Spielwert werden durch Länge, Gefälle und unterschiedliche Formen mit Tunnel und Kurven erhöht.

Allerdings sind Rutschen nur scheinbar ungefährliche Spielgeräte, da das Kind Rutschbewegungen nicht selbstständig unterbrechen kann. Dadurch entstehen Gefährdungen wie zum Beispiel durch Hängenbleiben oder Herausfallen.

Insbesondere das Hängenbleiben von Kleidungsstücken oder -teilen wie Schals oder Kordeln muss wegen der Gefahr der Strangulation auf jeden Fall verhindert werden.

Auch das Herunterfallen von der Standfläche oder dem Rutschenaufstieg zählt zu möglichen Gefahren.

Bei höher liegenden Einstiegsplattformen kann es sinnvoll sein, diese mit einem Handlauf oder einer Brüstung zu sichern, zum Beispiel bei zu erwartenden Drängeleien auf kleinen Plateauflächen.

Die verschiedenen Rutschentypen stellen unterschiedliche Anforderungen an den Fallschutz und an den Fallraum. Bei freistehenden Rutschen muss ab einer Fallhöhe von 60 cm ein Freiraum von 1,50 m eingehalten werden (Abbildung 7). Um hier die richtige Wahl zu treffen, müssen die Vorgaben der Hersteller umgesetzt werden.

Aufgrund der geringen Fallhöhe sind Hangrutschen, insbesondere für kleine Kinder, empfehlenswert. Bei Hangrutschen ohne entsprechende Fallhöhe reduziert sich der seitliche Freiraum auf 1,00 m. In diesem Freiraum dürfen sich keine scharfkantigen oder vorstehenden Gegenstände befinden (Abbildung 8).

Auslaufbereiche von Rutschen sollten nicht in den Spielbereich des Sandkastens münden. Der erforderliche Freiraum im Auslauf muss je nach Rutschentyp bis zu 2,00 m betragen. Die Höhe zwischen Rutschenende und Boden darf bei Rutschen ab 1,50 m Länge maximal 35 cm, bei kürzeren Rutschen maximal 20 cm betragen.

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Abb. 8
Beispiel einer Hangrutsche mit seitlichem Freiraum

Da sich die Rutschflächen bei intensiver Sonneneinstrahlung aufheizen können, sollte eine Rutsche vorzugsweise nach Norden ausgerichtet sein. Andernfalls ist ein zusätzlicher Sonnenschutz nötig.

Rutschen, die von Krippenkindern genutzt werden, sollten besondere Anforderungen erfüllen, wie einfache Zugangsmöglichkeiten, kürzere Rutschenlängen und geringere Fallhöhen. Dies lässt sich zum Beispiel hervorragend mit Hangrutschen und "Rutschhügeln" verwirklichen. Auch entsprechend gestaltete Podeste können als Basis für derartige Rutschen dienen. Hinsichtlich des Rutschenkörpers bieten schmale Rutschflächen für Krippenkinder eine bessere Nutzbarkeit als breite.

Karussells

Karussells können in vielen verschiedenen Bauformen (zum Beispiel Drehscheibe, Drehkreuz) hergestellt werden und bieten Spielangebote für viele Kinder (Abbildung 9). Aufgrund ihrer großen bewegten Masse und der Bewegungsenergie der Kinder sind besonders die seitlichen Freiräume und die sichere Gestaltung des Karussells von Bedeutung:

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Abb. 9
Beispiel eines Karussells bzw. einer Drehscheibe mit umlaufendem Freiraum und Fallschutzmaterial

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Abb. 10
Einfassung für Sandkästen aus Holzbalken mit gerundeten/gefasten Kanten (Beispiele)

  • Der seitliche Freiraum muss umlaufend mindestens 2,00 m (bei der Drehscheibe: 3,00 m) betragen und frei von Hindernissen sein.

  • Karussells mit mitdrehendem Boden müssen entweder bodenbündig eingebaut werden oder einen Freiraum an der Unterseite von mindestens 6 cm besitzen, dies ist erforderlich, um zum Beispiel Fußverletzungen zu verhindern.

  • Der Untergrund im Aufprallbereich muss stoßdämpfend ausgeführt werden.

  • Für Kleinkinder ist eine besondere Betreuung bzw. Aufsicht erforderlich.

Sandkästen

Ein Sandbereich zum Modellieren, Graben etc. bietet große Gestaltungsvielfalt und Raum für unterschiedlichste Spielideen. Er gehört deshalb zu jeder Außenfläche.

Als Einfassungen für Sandkästen sind beispielsweise Holzelemente aus dauerhaften Kernhölzern oder druckimprägnierten Hölzern, Findlinge oder Betonsteine mit gerundeten Kanten geeignet (Abbildung 10).

Sie sollten zudem unter Beachtung weiterer Aktionen wie Sitzen und Balancieren sowie Funktionen wie Ablage für Spielmaterialien gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass ab freien Fallhöhen größer 60 cm Anforderungen an den Boden auf der abgewandten Seite der Sandfläche entstehen (bei Kindern, die noch nicht sicher und stabil gehen wird eine maximale Absturzhöhe von circa 20 cm empfohlen, für Kinder, die schon sicher und stabil gehen können, gilt eine maximale ungesicherte Absturzhöhe von 40 cm).

Der Unterbau muss wasserdurchlässig sein, um ein schnelles Abtrocknen und die natürliche Reinigung des Sandes durch Regen zu ermöglichen.

Es ist davon auszugehen, dass Kinder beim Spiel auch mal ein wenig Sand in den Mund nehmen. Deshalb sollte eine mechanische Reinigung des Spielsandes regelmäßig durchgeführt werden. Der Sandaustausch richtet sich nach dem Grad der Verunreinigung. Darüber hinaus sind die Vorgaben in den verschiedenen Bundesländern zu beachten.

Gitter- und Netzabdeckungen eignen sich gegen Verunreinigung durch Tiere. Um im Sommer eine intensive und schädliche Sonneneinwirkung auf die Kinder zu verhindern, ist ein ausreichender Sonnenschutz erforderlich.

Der reine Spielsand sollte bindig sein, damit er sich gut zum Modellieren eignet. Dazu sind Korngrößen von 0 bis 1 mm empfehlenswert. Sind auch stoßdämpfende Eigenschaften erforderlich, zum Beispiel im Umfeld von Spielplatzgeräten, ist etwas gröberer Sand mit einer Korngröße von 0,2 bis 2 mm notwendig. Grundsätzlich sollten sich jedoch Sandspielbereiche und Fallbereiche nicht überschneiden.

Tunnel, Kriechröhren

Tunnel und Kriechröhren bieten Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und können zugleich als Verbindung mit Erdhügeln genutzt werden. Die Tunnel bzw. Kriechröhren dürfen nicht zu eng ausgeführt werden und bei einer ausschließlich einseitigen Öffnung ist die Länge zu begrenzen. Tunnel mit einseitiger Öffnung dürfen nicht länger als 2,00 m sein.

Es hat sich bewährt, einen Rohrdurchmesser von mindestens 75 cm einzubauen, um Hilfestellung durch das pädagogische Personal zu erleichtern.

Die Kanten an den Röhrenenden sind stark zu runden oder mit stoßdämpfendem Material abzuschirmen, um Kopfverletzung zu minimieren.

Begehbare Bereiche unmittelbar oberhalb von Ein- und Ausgängen müssen ab einer Höhe von über 1,00 m so gestaltet werden, dass man nicht abstürzen kann, zum Beispiel mit einem Handlauf oder Geländer (bei U3-Kindern Brüstung). Die Anforderungen an das Bodenmaterial im Bereich der Ein- und Ausgänge sind in Abhängigkeit von der Fallhöhe festzulegen.

Kletterelemente

Das Erreichen erhöhter Plattformen und Türme entspricht den kindlichen Bedürfnissen, immer höher zu steigen. Unterschiedliche Zu- und Abgänge schaffen anspruchsvolle Spielbereiche, die Kinder gerne erschließen.

Kletternetze

Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals vorhanden sein. Dies ist gewährleistet, wenn die Maschenweite des Kletternetzes im Öffnungsmaß mindestens 23 cm beträgt. Dieses Maß ist auch bei Belastungen an den Netzen durch die Benutzer und Benutzerinnen einzuhalten, sodass die Gefahr einer Strangulation ausgeschlossen werden kann. Im Zweifelsfall ist zur Beurteilung der vorhandenen Situation ein Spielplatzprüfer bzw. eine Spielplatzprüferin hinzuzuziehen.

In der Regel sind Kletternetze als Zu- bzw. Abgang an Spielplatzgeräten schwer zugänglich für Kinder unter 3 Jahren, da die körperlichen Voraussetzungen in dieser Altersgruppe noch nicht ausreichend entwickelt sind. Diese Elemente können daher gut als Eingangsfilter für Spielplatzgeräte verwendet werden.

Beim Klettern auf Kletternetzen dürfen Kinder keine Fahrradhelme tragen, da diese sich in den Seilen verfangen und zur Strangulation führen können.

Klettertaue

Klettertaue sind an zwei Enden befestigte Seile und sollen, zum Beispiel an Rampen den Aufstieg erleichtern. Dies gilt auch für vertikale abgehängte Klettertaue, die zum Klettern und Aufsteigen angebracht sind. Fangstellen für den Kopf und den Hals sind auszuschließen, solche Fangstellen können beispielsweise durch die Bildung einer Schlinge am Seil entstehen. Abhängig von Durchmesser und Konstruktion kann ein steiferes Seil die Bildung einer Schlinge erschweren und so die Gefahr einer Strangulierung mindern. Gleichzeitig lässt ein steiferes Seil jedoch weiterhin eine gute Greifmöglichkeit zu.

Durch die beidseitige Befestigung des Seils wird das Herumschwingen vermieden und somit Verletzungen vorgebeugt. Bei der Verwendung von ummantelten Stahlseilen muss jede Litze mit synthetischen oder natürlichen Fasern ummantelt sein.

Kletter-Rutsch-Stangen

Oft wird eine Kletter-Rutsch-Stange genutzt, um eine Spielebene zu verlassen. Auf Fangstellen ist hierbei besonders zu achten, da durch hohe Geschwindigkeit mit dem eigenen Körpergewicht eine erhöhte Gefährdung besteht. Kletterstangen, die über eine Plattform oder einen anderen Startpunkt erreichbar sind müssen einen Zwischenraum von mindestens 35 cm von der Stange zur Kante der angrenzenden Konstruktion aufweisen.

Der Fallraum muss mit dem entsprechenden Fallschutz ausgelegt werden.

Kinder unter 3 Jahren sollten wegen fehlender körperlicher Voraussetzungen Kletter-Rutsch-Stangen nicht benutzen.

Kletterwände

Von Kletterwänden als Zugangselement zu erhöhten Spielebenen, zum Beispiel Türmen, dürfen konstruktiv keine Gefährdungen ausgehen (Abbildung 11).

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Abb. 11
Beispiel einer Kletterwand zu einer erhöhten Spielebene

Dies wird erreicht, wenn

  • die Platten der Kletterwand im eingebauten Zustand keine Fangstellen für Kleidung und Finger aufweisen,

  • Griffe und Tritte aus geeigneten witterungsbeständigen Werkstoffen bestehen,

  • Griffgrößen und Griffanordnungen entsprechend den Nutzern ausgewählt werden,

  • der Fallraum bei einem Sturz rückwärts oder aber seitwärts ausreichend dimensioniert ist und

  • die Aufprallfläche eben und hindernisfrei ist und die Anforderungen an die erforderliche Stoßdämpfung in Abhängigkeit von der Fallhöhe erfüllt sind.

Dienen Kletterwände nicht dem Zugang zu einem Spielgerät, sondern werden Kletterwände als Boulderwände ("Querklettern") zwischen zwei Geräten oder an Wänden eingebaut, sind die Anforderungen der DGUV Information 202-018 "Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen" zu erfüllen.

Leitern

Zahlreiche Spielplatzgeräte weisen als Zu- und Abgangselement Leitern mit Sprossen bzw. Stufen auf. Der Abstand zwischen den Sprossen bzw. Stufen muss in gleichmäßigen Abständen eingebaut sein und Fangstellen für den Kopf ausschließen. Demzufolge muss der Abstand zwischen den Sprossen kleiner als 11 cm (bzw. 8,9 cm für Kinder unter drei Jahren) oder größer als 23 cm sein. Dies gilt insbesondere auch im Übergang von der Sprosse auf eine erhöhte Plattform beziehungsweise Ebene.

Sprossen und Stufen müssen gegen Verdrehen und Verschieben gesichert und in ihren Verbindungen formschlüssig sein. Nägel sind nicht zulässig.

Hinter der Leiter muss ein hindernisfreier Raum von mindestens 9 cm vorhanden sein, damit der Fuß einen sicheren Halt findet.

Spielplatzgeräte, die durch Kinder unter 3 Jahren nicht bespielt werden sollen, müssen einen erschwerten Zugang aufweisen. Dies wird zum Beispiel erreicht, wenn bei Leiteraufstiegen die unterste Sprosse mindestens 40 cm hoch ist.

Rampen

Rampen haben üblicherweise eine Neigung mit einem Winkel bis 38° zur Horizontalen. Um ein Abrutschen auf der Rampe zu verhindern sollten diese Vorkehrungen aufweisen, die den Halt verbessern, zum Beispiel querverlaufende Hölzer oder Klettertaue.

Treppen

Treppen auf dem Außengelände werden von Kindern als Verkehrswege und als Spielangebot genutzt.

Bei Treppen als Verkehrsweg steht eine sichere Begehbarkeit im Vordergrund. Daher sollen folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Die Steigung sollte nicht mehr als 17 cm und der Auftritt mindestens 29 cm betragen.

  • Um Treppen sicher benutzen zu können sind Handläufe für Kinder und Erwachsene erforderlich. In Kindertageseinrichtungen sollten Handläufe in einer Höhe von ca. 60 cm und 85 cm angebracht werden. In Schulen reicht es aus, Handläufe in einer Höhe von 85 cm anzubringen.

  • Die Stufenoberfläche muss trittsicher und gut erkennbar sein. Dazu können zur Umgebung farblich kontrastierende Materialien mit einer ausreichenden Oberflächenrauhigkeit (mindestens R 10 V4) verwendet werden.

Bei Treppen, die vorwiegend als Bestandteil eines Spielangebotes oder eines Spielgerätes konzipiert sind, kann von den Vorgaben abgewichen werden. Sie können beispielsweise als Knüppeltreppe oder als Einzelstufenanlage ausgeführt werden. Solche Treppen verbinden bei Spielgeräten verschieden hohe Ebenen. Bei der Gestaltung der Treppen ist zu beachten, dass die Steigungen konstant sind und die Stufen waagerecht ausgebildet werden. Im Bereich der Treppenläufe dürfen keine Fangstellen für Kopf oder Körper vorhanden sein.

Bei allen Treppenstufen ist auf abnutzungsbedingte Veränderungen zu achten wie vorstehende Schrauben. Diese sind umgehend zu beseitigen.

Ballspielanlagen

Ein Außengelände sollte ausreichend große und von anderen Spielangeboten freigehaltene Flächen für Ballspiele besitzen. Diese können entweder mit fest montierten Toren bzw. Körben als definierte Ballspielfläche ausgewiesen oder mit mobilen Geräten nach Bedarf bestückt werden. Eine räumliche oder bauliche Abtrennung zu eher ruhigen Bereichen wie zum Beispiel Sandkästen sollte ebenso wie der Schutz der Gebäude eingeplant werden.

Tore für Fußball und Handball, Basketballanlagen und Eigen- oder Nachbauten müssen so standsicher verankert werden, dass sie auch dann nicht umstürzen, wenn Kinder daran klettern oder turnen. Dies kann durch ausreichend dimensionierte Fundamente, Bodenhülsen oder Ausgleichsgewichte geschehen, wobei die Angaben des Herstellers bzw. entsprechende Normen zu beachten sind. Die grundsätzlichen Anforderungen an Fangstellen sind einzuhalten. Sehr leichte und kleine Tore aus Kunststoff oder dünnwandigem Aluminium können auch ohne Fundamente aufgestellt werden, dabei sind die Herstellerangaben einzuhalten.