DGUV Information 202-022 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte

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Abschnitt 1 - 1 Einleitung

Kinder gewinnen durch Bewegung und Spiel Kontakt zu ihrer Umwelt. Sie bekommen damit Gelegenheit, Erfahrungen aus erster Hand zu sammeln. Sie lernen mit ihrem Körper umzugehen, Risiken einzugehen und Situationen zu bewältigen oder auch zu scheitern. Aber dies darf nicht zu schweren Verletzungen führen.

Für die Entwicklung von Kindern haben Bewegung und Spiel eine große Bedeutung. Sie lernen durch die Bewegung sich und die Umwelt kennen, sie kommunizieren und kooperieren über und durch Bewegung, sie drücken durch Bewegung ihre Gefühle aus und vieles mehr. Es ist demzufolge unstrittig, dass Spielen und Bewegung einen sehr hohen Stellenwert in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern haben muss. Dabei ist es aber auch wichtig, dass Kinder ein sicheres Umfeld haben, in dem sie sich bewegen können. Vor diesem Hintergrund werden von den Unfallversicherungsträgern unter Bezugnahme auf Normen Vorgaben für die Ausführung von Spielflächen und Spielplatzgeräten geschaffen.

Diese DGUV Information soll Trägern, Leitungen und pädagogischen Fachkräften helfen, die Anforderungen, die an Außenspielflächen in Kindertageseinrichtungen, Horten und Schulen gestellt werden, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes umzusetzen. Dabei werden sowohl die Erfordernisse der täglichen Praxis und der Arbeit des pädagogischen Personals als auch die Belange der Kinder betrachtet.

Die Vorgaben legen im wesentlichen Schutzziele fest, die auf unterschiedliche Weise erreicht werden können. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wie diese Schutzziele praxisnah, bezogen auf die Altersstufe der Kinder, im Rahmen der Planung und Gestaltung von Spielflächen umgesetzt werden können. Auf diese Weise bilden die Vorgaben aus Normung und Gesetzgebung den Rahmen für Planer und Hersteller. Grenzen werden dort gesetzt, wo die Gesundheit der Kinder erheblich gefährdet ist.