DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 2.1 - 2 Grundlagen des Arbeitsschutzes
2.1 Verantwortung im Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten im Rahmen der Arbeit verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet insbesondere die Ermittlung von möglichen Gefährdungen und die Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe. Zudem liegen die Kontrolle der Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen sowie deren Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Bei diesen Prozessen muss das Ziel stets die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sein. Die genannten Pflichten des Arbeitgebers kann dieser auch auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen. Bei Vermessungsarbeiten obliegt diese Aufgabe in der Regel der Leitung eines Vermessungstrupps.

Der Arbeitgeber ist zudem dazu verpflichtet, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Unterstützung seiner Arbeitsschutzaktivitäten zu bestellen. Der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Beschäftigtenzahl ab und ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Neben dem Arbeitsschutzgesetz und anderen Gesetzen (z. B. Mutterschutzgesetz) sind für Arbeitgeber staatliche Verordnungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung) und Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention") rechtsverbindlich. Die darin enthaltenen Vorgaben müssen eingehalten werden. Damit die oftmals abstrakten und unspezifischen Vorschriften in der Praxis leichter umgesetzt werden können, gibt es Technische Regeln des Staates sowie Regeln und Informationen der gesetzlichen Unfallversicherung mit konkreten, fachlichen Erklärungen und Empfehlungen.

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitssicherheitsgesetz

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

  • DGUV Regel 100-001

    "Grundsätze der Prävention"