DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 3.2 - 3.2 GNSS

Zur Positionsbestimmung bei einfachen Vermessungsarbeiten, wie z. B. topografische Erfassungen, werden teilweise Smartphones und andere Handgeräte verwendet. Es besteht die Gefahr, dass auch während der Fortbewegung nur auf das Display geschaut und die Umgebung damit ausgeblendet wird. Dies ist unbedingt zu vermeiden, da Stolpermöglichkeiten und fließender Verkehr in diesem Zusammenhang ein erhebliches Risiko darstellen.

Weiterhin werden GNSS-Rover genutzt, die dem Empfang von Satellitensignalen zur Positionsbestimmung dienen. Sie werden häufig bei Liegenschaftsvermessungen verwendet und in der Regel zum Zeitpunkt der Vermessung stationär betrieben. Zugleich wird mit diesen Geräten, abhängig von der Software und der Arbeitsaufgabe, auch mobil gearbeitet. In diesem Fall stellt das Gewicht der Rover eine Belastung für die Beschäftigten dar. Hier können Befestigungen des Rovers am Messfahrzeug oder spezielle Trageeinrichtungen für die bedienende Person für eine physische Erleichterung sorgen.

Als Grundlage für eine hochgenaue Positionsbestimmung werden von den Landesvermessungsämtern zudem flächendeckend SAPOS®-Referenzstationen betrieben. Für eine möglichst genaue und umfassende Messdatenerfassung im Dauerbetrieb sind die Antennen dieser Referenzstationen häufig an exponierter Stelle montiert, in der Regel auf Dächern.

Die Installation und Wartung dieser Geräte bringt somit eine erhebliche Gefährdung durch Absturz für die mit den Arbeiten beauftragten Beschäftigten mit sich. Daher kann auf Grundlage einer arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilung eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G41 ArbMedVV für diese Beschäftigten sinnvoll sein. Unabhängig davon müssen ab einer Absturzhöhe von 1 m Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Eine festinstallierte Absturzsicherung (Geländer oder ähnliches) ist dabei immer der Verwendung von PSA gegen Absturz vorzuziehen. Es sollten zugleich sichere Arbeitswege auf Dächern festgelegt und gekennzeichnet werden.

Die Aufstiegsmöglichkeiten zur Referenzstation sind individuell unterschiedlich. An Dachauf- und -ausstiegen können zusätzliche Anschlageinrichtungen für PSA gegen Absturz erforderlich sein (weitere Informationen zu PSA gegen Absturz sind im Kapitel 2.3.7 zu finden).

Teilweise erfolgt der Zugang auch durch Hubsteiger. Diese müssen von einer fachkundigen Person bedient werden. Festinstallierten Treppen ist immer der Vorzug vor Leitern zu geben. Ob die Nutzung von Leitern zulässig ist, hängt unter anderem von

  • der Arbeitshöhe,

  • dem Gewicht des mitzuführenden Materials,

  • dem erforderlichen Kraftaufwand und

  • der Dauer der Arbeit ab.

Leitern sind vor jedem Gebrauch auf eine sichere Benutzung zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, wenn die Leitern dauerhaft der Witterung ausgesetzt sind. Sie sind zudem in regelmäßigen Abständen von einer zur Prüfung befähigten zu überprüfen (weitere Informationen siehe Kapitel 2.4.4 "Leitern").

Alleinarbeit ist möglichst zu vermeiden. Wird durch eine Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Gefährdung festgestellt, so ist zu prüfen, ob der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage sinnvoll und zulässig ist.

Teilweise stehen GNSS-Antennen in unmittelbarer Nähe zu Telekommunikationsanlagen. Hier sollte mit dem Betreiber Rücksprache wegen möglicher Strahlenbelastung gehalten werden.

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Abb. 10
Referenzstation auf einem Flachdach