DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Vermessungsarbeiten
(DGUV Information 201-060)

Information

g_bu_1163_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Juni 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Begriffsbestimmungen1
Grundlagen des Arbeitsschutzes2
Verantwortung im Arbeitsschutz2.1
Organisation des Arbeitsschutzes2.2
Persönliche Schutzausrüstungen2.3
Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln2.4
Gefährdungen bei Arbeiten im Freien2.5
Psychische Belastungen2.6
Sicherheit bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen2.7
Ergonomie2.8
Büro/Bildschirmarbeitsplatz2.9
Einsatz vermessungsspezifischer Instrumente3
Laser3.1
GNSS3.2
UAV3.3
Vermessungsarbeiten im Straßenbereich4
Einrichten der Arbeitsstelle4.1
Verkehrsrechtliche Anordnung4.2
Regelpläne4.3
Warnausrüstungen für Vermessungen im Straßenbereich4.4
Vermessungsarbeiten im Bereich von Geh- und Radwegen4.5
Vermessungsarbeiten bei schlechten Sichtverhältnissen4.6
Nivellementsarbeiten5
Straßenverkehrsbereich5.1
Andere Bereiche5.2
Vermessungsarbeiten auf Baustellen6
Baustellenverkehr6.1
Zugänge und Standplätze6.2
Persönliche Schutzausrüstungen auf Baustellen6.3
Vermessungsarbeiten im Bereich von Baugruben und Gräben7
Sicherung von Baugruben und Gräben7.1
Absturzgefahr7.2
Zugänge7.3
Vermessungsarbeiten in Bauwerken unter Tage8
Vermessungsarbeiten in abwassertechnischen Anlagen9
Vermessungsarbeiten am Wasser10
Häfen, Wehre, Fließgewässer10.1
Wattenmeer10.2
Inseln10.3
PSA für Vermessungsarbeiten am Wasser10.4
Vermessungsarbeiten in schwierigem Gelände11
Moor11.1
Waldgebiete11.2
Gebirge11.3
Instabiles und unbekanntes Gelände11.4
Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen12
Vermessungsarbeiten in kontaminierten Bereichen13
Vermessungsarbeiten im Bereich von Gleisen14
Vermarkungs- und Abmarkungsarbeiten15

Vorbemerkung

Seit der letzten Ausgabe der zurückgezogenen BGR 178/GUV-R 178 "Vermessungsarbeiten" aus dem Jahr 2007 erreichten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die DGUV und deren Fachgremien zahlreiche Anfragen nach einem Nachfolgewerk zum Arbeitsschutz im Vermessungswesen.

Mit der vorliegenden DGUV Information, die strukturell auf der alten Regel basiert, wird diesem Wunsch aus der Praxis entsprochen. Die Publikation soll allen Akteuren und Akteurinnen im Vermessungswesen helfen, ihre Verantwortung im Bereich des Arbeitsschutzes wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit der mit Vermessungsarbeiten betrauten Personen zu erhalten und zu fördern. Zudem trägt sie den aktuellen technischen Entwicklungen im Vermessungswesen Rechnung.

Die Schrift ist so gestaltet, dass die wichtigsten Informationen prägnant und verständlich dargestellt werden. Dies beinhaltet auch konkrete Empfehlungen in Bezug auf mögliche Schutzmaßnahmen. Die Anwendung anderer, ebenso wirksamer, Schutzmaßnahmen ist selbstverständlich auch möglich. In jedem Kapitel sind zudem Quellen für rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen angegeben.

Nach einer Einführung zu übergreifenden Themen des Arbeitsschutzes werden ab Kapitel 4 Vorgaben, Gefährdungen und Maßnahmen für einzelne Tätigkeitsbereiche und Arbeitsumfelder im Vermessungswessen behandelt. Da in der vorliegenden DGUV Information jedoch nicht alle potenziell bei Vermessungsarbeiten auftretenden Gefährdungen und die dazu passenden Maßnahmen beschrieben werden können, ist die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die sich konkret auf einzelne Arbeitsplätze und Tätigkeiten beziehen, zwingend erforderlich.

Hinweis: Die in dieser DGUV Information dargestellten verbindlichen Vorgaben, z. B. aus Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, finden keine Anwendung auf den Bereich des Marktscheidewesens im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes. Auch hydrographische Vermessungsarbeiten mit Peilfahrzeugen im Seebereich sind davon ausgenommen. Hier ist die DGUV Vorschrift 84 "Seeschifffahrt" zu beachten.