Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
(DGUV Information 205-035)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Mai 2020
Inhaltsverzeichnis (1) | Abschnitt |
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Wozu dient diese DGUV Information? | 1 |
An wen richtet sich diese DGUV Information? | 1.1 |
Gefahrstoffexposition im Feuerwehreinsatz | 2 |
Expositionswege und Kontaminations-möglichkeiten | 2.1 |
Rechtliches | 2.2 |
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | 2.2.1 |
Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) | 2.2.2 |
Berufskrankheitenverordnung (BKV) | 2.2.3 |
Möglichkeiten zur Expositionsvermeidung - Vor dem Einsatz | 3 |
Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern | 3.1 |
Planung von Einsätzen anhand von Hygieneaspekten | 3.2 |
Pflicht zum Tragen der PSA | 3.3 |
Beschaffung von PSA | 3.4 |
Unterweisung/Schulung zur PSA | 3.5 |
Impfangebote | 3.6 |
Möglichkeiten zur Expositionsvermeidung - Im Einsatz | 4 |
Einsatzdurchführung | 4.1 |
Ablegen von kontaminierter PSA und erste Hautreinigung vor Ort | 4.2 |
Grundsätze für die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme an der Einsatzstelle | 4.3 |
Gefahren der kalten Einsatzstelle | 4.4 |
Grobreinigung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräten an der Einsatzstelle | 4.5 |
Transport kontaminierter PSA und Gegenstände | 4.6 |
Möglichkeiten zur Expositionsvermeidung - Nach dem Einsatz | 5 |
Reinigen von PSA und Geräten im Feuerwehrhaus | 5.1 |
Kontaminationsverschleppung im Feuerwehrhaus vermeiden | 5.2 |
Duschen/Körperpflege | 5.2.1 |
Waschen oder Desinfizieren? | 5.2.2 |
Entsorgung | 5.3 |
Anlage 1 | |
Anlage 2 | |
Anlage 3 | |
Literatur |
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.