DGUV Information 205-035 - Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr

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Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
(DGUV Information 205-035)

Information

g_bu_947_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Mai 2020

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Inhaltsverzeichnis (1)Abschnitt
Wozu dient diese DGUV Information?1
An wen richtet sich diese DGUV Information?1.1
Gefahrstoffexposition im Feuerwehreinsatz2
Expositionswege und Kontaminations-möglichkeiten2.1
Rechtliches2.2
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)2.2.1
Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)2.2.2
Berufskrankheitenverordnung (BKV)2.2.3
Möglichkeiten zur Expositionsvermeidung - Vor dem Einsatz3
Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern3.1
Planung von Einsätzen anhand von Hygieneaspekten3.2
Pflicht zum Tragen der PSA3.3
Beschaffung von PSA3.4
Unterweisung/Schulung zur PSA3.5
Impfangebote3.6
Möglichkeiten zur Expositionsvermeidung - Im Einsatz4
Einsatzdurchführung4.1
Ablegen von kontaminierter PSA und erste Hautreinigung vor Ort4.2
Grundsätze für die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme an der Einsatzstelle4.3
Gefahren der kalten Einsatzstelle4.4
Grobreinigung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräten an der Einsatzstelle4.5
Transport kontaminierter PSA und Gegenstände4.6
Möglichkeiten zur Expositionsvermeidung - Nach dem Einsatz5
Reinigen von PSA und Geräten im Feuerwehrhaus5.1
Kontaminationsverschleppung im Feuerwehrhaus vermeiden5.2
Duschen/Körperpflege5.2.1
Waschen oder Desinfizieren?5.2.2
Entsorgung5.3
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Literatur

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.