DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Anlage 1 - Musterformular für die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Praktikumsleitung der Schule

Hiermit wird gemäß § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz Frau/Herrn *
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für den Verantwortungsbereich
Betreuung von Schülerinnen und Schülern im
Rahmen des Betriebspraktikums; Praktikumsleitung
folgende dem Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung obliegenden Aufgaben übertragen.

1. Aufgaben

Die Praktikumsleitung hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass

  • im Praktikumsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler geeignete Tätigkeiten unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausgewählt werden,

  • eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz der Schülerin bzw. des Schülers im Praktikumsbetrieb vorliegt,

  • die Schülerinnen und Schüler vor Arbeitsbeginn über die Gefährdungen am Arbeitsplatz und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden,

  • notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) angeschafft bzw. zur Verfügung gestellt sowie regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft wird,

  • eine wirksame Notfallorganisation im Praktikumsbetrieb (Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung) sichergestellt wird sowie erforderliches Personal (z. B. Ersthelfer) bestellt ist und

  • die Schülerinnen und Schüler in Abstimmung mit dem Betrieb die erforderliche PSA tragen. Hierfür muss die Praktikumsleitung die Schulleitung über die Erfordernisse der Anschaffung informieren.

2. Befugnisse

Die Praktikumsleitung ist befugt, den Betrieb vor und während des Betriebspraktikums zu besuchen und erforderliche Informationen, beispielsweise zu den Tätigkeiten und zu den Gefährdungen einzuholen.

3. Fortbildung

Die Praktikumsleitung ist verpflichtet, sich über den aktuellen Inhalt der für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Rechtsvorschriften und landesspezifischen Regelungen zum Betriebspraktikum zu informieren.

Dabei wird sie insbesondere von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt unterstützt.

Die Schule stellt sicher, dass sich die oben genannte Person das für obige Aufgaben notwendige aktuelle Wissen aneignen kann: beispielsweise durch den Besuch von Lehrgängen (u. a. Seminare der Unfallversicherungsträger) oder von Fachveranstaltungen.

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Ort, DatumUnterschrift des des Schulleiters/der Schulleiterin
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Ort, DatumUnterschrift des/r Verpflichteten

Eine Ausfertigung dieser Pflichtenübertragung wird der/dem Verpflichteten ausgehändigt.

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