DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 4.13 - 4.13 Navigationssystem

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Navigationssysteme sind äußerst nützlich, wenn nicht stets dieselben, sondern ständig unbekannte Be- und Entladestellen angefahren werden müssen. Sie können den lästigen und während der Fahrt gefährlichen Umgang mit Straßenkarten und Stadtplänen ersparen. Aber nicht alle Navigationssysteme sind gleichermaßen "Nutzfahrzeug-tauglich" (z. B. Berücksichtigung von Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen). Unabhängig davon berücksichtigen moderne Systeme Verkehrsinformationen in Echtzeit.

Für alle Systeme gilt:

  • Zieleingaben dürfen nur bei stehendem Fahrzeug vorgenommen werden!

  • Das Navigationsgerät darf nicht im Hauptsichtbereich der Frontscheibe angebracht sein.