DGUV Regel 101-605 - Branche Gebäudereinigung

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Unterhaltsreinigung

3.3.1 Unterhaltsreinigung - Allgemeine Bereiche

Unterhaltsreinigung steht für sich regelmäßig wiederholende Reinigungsarbeiten, die in allen Arten von Gebäuden vom Verwaltungsgebäude bis zum Flughafen anfallen. Dabei werden Böden, Wände, Decken und sämtliche Einrichtungsgegenstände gereinigt. Gefährdungen können sich zum Beispiel aus den eingesetzten Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, insbesondere den Reinigungsmittelkonzentraten, aber auch aus der Arbeitsumgebung ergeben.

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Abb. 51
Standardsituationen bei der Unterhaltsreinigung

g_bu_345_as_62.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"

  • DGUV Regel 101-018 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

g_bu_345_as_14.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"

  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"

  • Fachthema BG BAU "Hautschutz bei der Arbeit"

  • Gefahrstoffdatenbanksysteme (z. B. WINGIS unter www.wingis.de)

  • Baustein-Merkheft "Gebäudereiniger", BG BAU Abr. Nr. 406

g_bu_345_as_96.jpgGefährdungen

Bei der Unterhaltsreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen (Unfallschwerpunkte: glatte/feuchte Böden, unaufgeräumte Örtlichkeiten, Fehltritte auf Treppen)

  • Elektrische Gefährdung durch Maschinen und vorhandene Installationen

  • Entfettung und (bei Konzentraten) Reizung der Haut durch Umgang mit Reinigungsmitteln

  • Feuchtarbeit

g_bu_345_as_42.jpgMaßnahmen

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und dem eingesetzten Personal.

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Abb. 52
Müll sammeln

Elektrische Gefährdung

Schutzisolierte Staubsauger können sicher betrieben werden, wenn Schutzadapter ohne Schutzleiterüberwachung (PRCD) verwendet werden oder sichergestellt ist, dass nur geprüfte Steckdosen mit vorgeschaltetem FI-Schutzschalter vorhanden sind. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten vor jedem Einsatz elektrischer Betriebsmittel eine Sichtprüfung hinsichtlich beschädigter Isolierungen und Steckdosen vornehmen. Viele Schäden können vermieden werden, wenn die Leitungen am Stecker aus der Steckdose herausgezogen werden.

Stolpern, Rutschen, Stürzen

Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten in Bezug auf die Unfallschwerpunkte glatte/feuchte Böden, unaufgeräumte Örtlichkeiten, Fehltritte auf Treppen. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten geeignetes - mindestens fersenumschließendes - Schuhwerk verwenden. Fußschutz ist bei den Arbeiten in der Regel nicht erforderlich.

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Abb. 53
Treppenreinigung

Umgang mit Reinigungsmitteln und Feuchtarbeit

Bei der Unterhaltsreinigung werden Boden-, Oberflächen-, Glas- und Sanitärreiniger eingesetzt. Unterhaltsreiniger werden in der Regel stark verdünnt eingesetzt. Die Gefährdungen durch verdünnte Anwendungslösungen sind gering. Die Ersatzstoffthematik spielt deshalb eine untergeordnete Rolle. Bei Tätigkeiten mit Konzentraten bestehen für die Beschäftigten Gesundheitsgefahren, die über die Gefährdungen bei der Feuchtarbeit hinausgehen. Beim Reinigen mit verdünnten Produkten sind Schutzbrillen nicht erforderlich. Besteht beim Umgang mit augengefährdenden Konzentraten Spritzgefahr, sollte eine Schutzbrille getragen werden. Bei kurzfristigen Arbeiten mit verdünnten Produkten sind Schutzhandschuhe nicht erforderlich. Bei längerfristigen Tätigkeiten (über zwei Stunden pro Tag) sollten Schutzhandschuhe z. B. aus Naturlatex, Nitril oder Polychloropren (gegebenenfalls mit Baumwollunterziehhandschuhen) getragen werden. Beim Umgang mit Sanitärreinigern sind immer Schutzhandschuhe zu tragen.

Das Tragen von Atemschutz ist bei der Unterhaltsreinigung nicht erforderlich. Nach der Arbeit oder bei längeren Unterbrechungen sollten die Hände mit hautpflegenden Salben eingecremt werden.

Bei Reinigungsarbeiten mit Unterhaltsreinigern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die im Wesentlichen auf die Hautgefährdung abgestimmt ist.

3.3.2 Reinigung von Sport- und Unterhaltungsstätten

Unter Sport- und Veranstaltungsstätten sind Sporthallen und -arenen, Kinos, Theater, Opernhäuser, Mehrzweck- und Messehallen zu verstehen. Durch die unterschiedliche Nutzung und die örtlichen Bedingungen ergeben sich für die Reinigung Tätigkeiten mit Gefährdungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht nur aus der eigenen Tätigkeit, sondern besonders aus der Arbeitsumgebung heraus entstehen.

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Abb. 54
Müll sammeln mit Gebläse

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Abb. 55
Stadien-Reinigung

g_bu_345_as_62.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lastenhandhabungsverordung

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrischen Anlagen und Betriebsmittel"

  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"

  • DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzleidung"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

g_bu_345_as_14.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"

  • Baustein-Merkheft "Gebäudereiniger", BG BAU Abr. Nr. 406

g_bu_345_as_96.jpgGefährdungen

Hierbei können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:

  • Rutschen, Stolpern, Stürzen durch

    • herumliegende Teile

    • Auf und Abbau

    • Flüssigkeiten auf dem Boden nach Veranstaltungen

    • wechselnde Oberflächen

  • treppenartige Flächen ohne Geländer mit ungleichmäßigen Höhenunterschieden

  • Zeitdruck, wenn die Veranstaltungsorte kurzfristig für nachfolgende Veranstaltungen genutzt werden

  • Verletzungen durch Papier, Scherben oder spitze Gegenstände

  • Belastung durch schweres Heben und Tragen von Sportgeräten oder Stühlen

  • Gefahr des Anstoßens an Konstruktionsteile der Bühnenbauer

  • Gefährdung durch Klima, wenn die Beschäftigten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind

g_bu_345_as_42.jpgMaßnahmen

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und des eingesetzten Personals zu wählen.

  • Sorgen Sie dafür, dass nur Beschäftigte mit besonderer Unterweisung eingesetzt werden.

  • Stellen Sie geeignetes Schuhwerk entsprechend der Untergründe und Rutschgefahr zur Verfügung.

  • Setzen Sie, wo möglich und sinnvoll, akkubetriebene Geräte ein.

  • Schnittfeste Handschuhe sind bei einigen Arbeiten wie Müll einsammeln erforderlich.

  • Setzen Sie ständig anwesende Aufsichtführende ein.

  • Stimmen Sie Ihre Tätigkeiten mit denen der anderen Firmen ab.

  • Planen Sie Ihre Arbeit sorgfältig und stimmen Sie sich ggfs. mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern ab.

  • Schwere Teile sollten nur zu zweit, ggfs. mit Hilfsmitteln, getragen werden.

  • Stellen Sie PSA gegen Witterungseinflüsse (Kälte, Nässe, UV-Strahlung) und zur Vermeidung von Kopfverletzungen zur Verfügung.

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Abb. 56
Akkusauger bei Kinoreinigung

3.3.3 Schwimmbadreinigung

Die Schwimmbadreinigung umfasst die Reinigung von Verkehrsflächen, Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereichen, Wellnessanlagen und Schwimmbecken im Innen- und Außenbereich. Gefährdungen ergeben sich insbesondere durch die feuchte Umgebung (erhöhte Rutschgefahr), eingesetzte Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe.

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Abb. 57
Maschineneinsatz mit Akkugerät

g_bu_345_as_62.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.3, "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.5/1.2, "Fußböden"

  • DGUV Regel 101-018 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln"

  • DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern"

  • DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

  • DGUV Regel 112-201 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken"

g_bu_345_as_14.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

  • DGUV Information 204-006 "Anleitung zur Ersten Hilfe"

  • Fachthema BG BAU "Hautschutz bei der Arbeit" (Abruf Nr.:717)

  • Gefahrstoffdatenbanksysteme (z. B. WINGIS unter www.wingis.de)

  • Baustein-Merkheft "Gebäudereiniger", BG BAU Abr. Nr. 406

g_bu_345_as_96.jpgGefährdungen

Bei der Schwimmbadreinigung können insbesondere folgende Gefährdungen auftreten:

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen (Unfallschwerpunkte: glatte, feuchte, geneigte Böden)

  • Elektrische Gefährdung: Stromschlag durch Maschinen und vorhandene Installationen

  • Arbeitsumgebung: Wärme und hohe Luftfeuchte

  • Chemische Gefährdungen durch saure und alkalische Reinigungsmittel sowie Flächendesinfektionsreiniger: Reizungen oder Verätzungen der Haut und der Augen; bei Sprüh- oder Spritzverfahren durch Aerosolbildung auch Reizungen der Atemwege

  • Gefahr durch Chlorgas bei Kontakt von sauren und hypochlorithaltigen Reinigungsmitteln.

  • Gefahr des Ertrinkens durch Sturz ins Becken

g_bu_345_as_42.jpgMaßnahmen

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und dem eingesetzten Personal.

Stolpern, Rutschen und Stürzen

Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten in Bezug auf die Unfallschwerpunkte glatte, feuchte und geneigte Bodenflächen.

Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten geeignetes, fersenumschließendes und rutschhemmendes Schuhwerk verwenden.

Elektrische Gefährdung

Beim Einsatz von elektrischen Geräten im Nassbereich sind mindestens spritzwassergeschützte Geräte der Schutzart IP X4 zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass nur geprüfte Steckdosen mit vorgeschaltetem FI-Schutzschalter vorhanden sind oder Schutzadapter mit Schutzleiterüberwachung (PRCD-S) verwendet werden. Sorgen Sie dafür, dass die Beschäftigten

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Abb. 58
Rutschgefahr auch für Gäste

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Abb. 59
Systemwagen im Schwimmbad

vor jedem Einsatz elektrischer Betriebsmittel eine Sichtprüfung hinsichtlich beschädigter Isolierungen und Steckdosen vornehmen.

Chemische Gefährdungen

Besteht Spritzgefahr, z. B. beim Ansetzen der Reinigungsflotte oder bei Arbeiten über Kopf, ist als Augenschutz eine Korbbrille zu tragen.

Als Handschutz eignen sich Chemikalienschutzhandschuhe, z. B. aus Naturlatex oder Nitril. Als Körperschutz sind geschlossene, langärmelige Arbeitskleidung sowie Gummistiefel oder flüssigkeitsdichte Schuhe erforderlich.

Bei der Anwendung im Sprüh- oder Spritzverfahren sind Gummistiefel, ein Chemikalienschutzanzug Typ 4, Atemschutz mit Partikelfilter P2, eine Korbbrille oder ein Gesichtsschutzschirm sowie Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich.

Aufgrund der hohen Gefährdung sind bei Augen- oder Hautkontakt sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Nach Augenkontakt ist 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern zu spülen. Es ist immer eine Augenarztpraxis aufzusuchen. Nach Hautkontakt sind betroffene Stellen mindestens 15 Minuten unter fließendes kaltes Wasser zu halten.

Saure Reinigungsmittel dürfen nicht in Kontakt mit hypochlorithaltigen Reinigungsmitteln kommen, da sonst giftiges Chlorgas entsteht.

Arbeitsumgebung

Bei körperlicher Belastung infolge hoher Luftfeuchtigkeit und Temperatur sollte auf das Tragen leichter Kleidung hingewirkt werden.

Gefahr des Ertrinkens

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Nähe der Becken arbeiten, sollten schwimmen können bzw. eine vollautomatische Rettungsweste - insbesondere bei Alleinarbeit - tragen. Eine zweite Person sollte in der Nähe sein, um eine mögliche Rettung der verunfallten Person durchführen zu können.