DGUV Information 202-106 - Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen päda gogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Heben und Tragen

4.5.1
Fehlbeanspruchungen

Über den Arbeitstag verteilt sind zahlreiche Hebe- und Tragevorgänge von pädagogischen Fachkräften zu verzeichnen, zum Beispiel beim

  • Umstellen der Tische,

  • Auf- und Umräumen von Spielzeug und Spielkisten sowie von Kinderfahrzeugen,

  • Transport von Geschirr und Besteck oder

  • Herrichten von Betten und anderen Schlafgelegenheiten.

Kinder werden häufig auf den Arm genommen und getragen, um zum Beispiel Trost zu spenden (Abbildung 21). Dabei kann es zu erhöhten Druckkräften auf die unteren Bandscheiben kommen. Unvorhergesehene Bewegungen und abrupte Gewichtsverlagerungen der Kinder können die Belastungssituation zudem noch verschärfen.

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Abb. 21
Das Heben und Tragen eines Kindes seitlich auf der Hüfte belastet den Rücken

4.5.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung

Technische Maßnahmen

Häufig bewegte und schwere Einrichtungsgegenstände wie Spielzeugkisten, Tische und sonstiges Mobiliar sollten soweit sinnvoll mit Rollen versehen sein, damit diese nicht getragen werden müssen (Abbildung 22 und 23).

Zu beachten ist, dass bei einer Nachrüstung mit Rollen häufig die Aufstandsfläche reduziert wird, wodurch die Kippgefahr steigt. Auf Rollen muss deshalb verzichtet werden, wenn dadurch Möbel umstürzen können. Sind Rollen nicht möglich oder zu gefährlich, lassen sich Einrichtungsgegenstände je nach Funktion gegebenenfalls mit Gleitern nachrüsten.

Bei Aufbewahrungsboxen oder Transportkisten, beispielsweise für Geschirr, sollten kleinere Modelle gewählt werden, die von einer Person bequem getragen oder bestenfalls mit einem Transportwagen bewegt werden können.

Besitzen Tische an mindestens einer Seite Rollen unter den Tischbeinen, sind sie auch von einer Person leicht zu bewegen (Abbildung 23). Feststellvorrichtungen verhindern unbeabsichtigtes Wegrollen.

Über treppenähnliche Aufstiegshilfen gelangen Kinder weitestgehend selbstständig auf einen Wickeltisch und müssen nicht gehoben werden (Abbildung 24).

Sind Wickeltische zum Beispiel im Sanitärbereich offen zugänglich, müssen Aufstiegshilfen aufgrund der Absturzgefahr vor unbeobachteter Benutzung durch Kinder gesichert werden. Werden die Aufstiege daher ausziehbar konstruiert, dürfen die Entriegelungen nur von Erwachsenen betätigt werden können und sollten möglichst leichtgängig sein. Ein im Wickeltisch integriertes Waschbecken oder eine integrierte Duschtasse erleichtert das Säubern von Kindern im Wickelprozess.

In vielen Kindertageseinrichtungen stehen für Kinder Möglichkeiten zum Schlafen oder Ausruhen bereit. Müssen Räume hierfür umfunktioniert werden und Schlafgelegenheiten auf- und abgebaut, gegebenenfalls auch gestapelt werden, ist auf ein möglichst geringes Gewicht zu achten. Grundsätzlich sollten Kinder ihren Schlafplatz selbstständig erreichen und wieder verlassen können. Dadurch werden gleichzeitig unnötige Hebevorgänge vermieden.

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Abb. 22
Rollbare Buchkiste

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Abb. 23
Leicht zu bewegender Tisch mit Rollen

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Abb. 24: Aufstiegshilfe für den Wickeltisch

Sind Gitterbetten vorhanden, ermöglicht die Herausnahme einiger Streben, dass Kinder eigenständig hinein- und wieder herauskrabbeln können (Abbildung 25).

Nach Möglichkeit sollten Schlafräume mit stationären Schlafplätzen vorgesehen werden.

Organisatorische Maßnahmen

Zur Vermeidung von belastenden Hebe- und Tragevorgängen müssen die Arbeitsbedingungen in der Einrichtung überprüft und bedarfsorientierte Lösungen entwickelt und angeschafft werden. Um keine Fehlanschaffungen zu tätigen, sollten die pädagogischen Fachkräfte auch hier eingebunden sein.

Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen auch Unterweisungen zur Vermeidung von belastendem Heben und Tragen einschließlich Hinweisen zu unterstützenden Hilfseinrichtungen und Hilfsmitteln in der Einrichtung.

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Abb. 25
Teilgeöffnetes Gitterbett ermöglicht eigenständiges Handeln

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Abb. 26
Belastungsminderndes Heben und Tragen mit gerader Rückenhaltung

Zur Vermeidung einer Überlastung und Schädigung der Wirbelsäule bei Hebe- und Tragearbeit trägt die richtige Technik bei. Beim Heben und Tragen mit geradem Rücken nimmt die Belastung der Bandscheibe gegenüber einer gebeugten Rückenhaltung deutlich ab. Die Bandscheiben und der gesamte Wirbelkörper werden so wesentlich gleichmäßiger belastet. Dabei muss die Last möglichst dicht am Körper getragen werden und ein Verdrehen des Oberkörpers ist zu vermeiden.

Schwere Lasten sollten generell zu zweit getragen werden, wenn keine anderen Hilfsmittel zum Einsatz kommen können.

Darüber hinaus sollte den Beschäftigten aufgezeigt werden, wie belastungsmindernde Hebe- und Tragetechniken aussehen (Abbildung 26).

Bei der Arbeitsplanung und Aufgabenverteilung ist auch die körperliche Konstitution der einzelnen Beschäftigten zu berücksichtigen. Möglicherweise sind ältere Kolleginnen oder Kollegen oder Schwangere nicht mehr in der Lage, bestimmte Lasten zu tragen. Auch die Betreuung von Kindern mit Behinderungen kann mit höheren körperlichen Anforderungen verbunden sein.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Maßnahmen festgelegt werden, die es ermöglichen, dass alle Beschäftigten ihre Aufgaben entsprechend ihrer körperlichen Voraussetzungen gesund bewältigen können.

Angebote des Trägers zum Beispiel im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements wie Rückenkurse oder Sportangebote können die körperliche Konstitution der Beschäftigten verbessern oder erhalten und damit Rückenerkrankungen vorbeugen.

Personenbezogene Maßnahmen

Gerade das Vermeiden von Hebe- und Tragevorgängen erfolgt häufig spontan und ist nicht immer zwingend. Jeder sollte die einrichtungsspezifischen Hilfsmittel kennen, aber gleichzeitig überlegen, ob der jeweilige Hebe- oder Tragevorgang wirklich notwendig ist (Abbildung 27). Wenn das pädagogische Personal sensibilisiert wird für die gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen auf den unteren Rückenbereich, die längerfristig die Folge sein können, tritt auch das Argument des Zeitmangels in den Hintergrund.

Viele dieser körperlich beanspruchenden Abläufe lassen sich anders gestalten oder vermeiden. Auch aus pädagogischer Sicht ist es sinnvoll, in der Interaktion mit Kindern das Heben und Tragen zu hinterfragen und Kinder zum Beispiel nicht auf ein Spielgerät zu heben. Bei unvermeidbaren, belastenden Hebe- und Tragevorgängen sollten die richtigen Hebe- und Tragetechniken angewandt und wann immer möglich Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung gebeten werden.

Gegenseitiges Ermuntern und eine Atmosphäre der Wertschätzung und Unterstützung helfen, rückenschonende Abläufe in den Kita-Alltag einfließen zu lassen. Ein solches positives soziales Klima ermöglicht es Fachkräften, die sich körperlich überlastet fühlen, dies auch zu signalisieren und sich gegenseitig zu entlasten. Darüber hinaus helfen Sport und Bewegung, vor allem Übungen zur Kräftigung der Bauch- und Rückenmuskulatur, den Kita-Alltag besser zu bewältigen und die eigene Gesundheit zu stärken.

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Abb. 27
Zum Trösten klettert ein Kind auf den Schoß der pädagogischen Fachkraft

Vorschriften, Regeln und Informationen

  • DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung"

  • DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe"

  • DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"

  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"



Literatur

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, Hrsg.) (2015): Projekt ErgoKiTa - Prävention von Muskel-Skelett-Belastungen bei Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen. IFA Report 2/2015. Berlin.


Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW, Hrsg.) (2014): Strukturqualität und Erzieherinnengesundheit in Kindertageseinrichtungen (STEGE) 2012 in: Gesundheit am Arbeitsplatz Kita. Ressourcen stärken, Belastungen mindern. Prävention in NRW Heft 55, Düsseldorf.


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, Hrsg.) (2017): Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Kita - die MusterKiTa als Beispiel guter Praxis. IFA-Report 4/2017. Berlin.


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (Hrsg.) (2018): Rückengerecht arbeiten in der Kita. Hamburg.


Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (Hrsg.) (2018): VBG-Info-Map - Die Qual der Wahl - wie beschaffe ich den passenden Stuhl? Hilfen und Kriterien für die Auswahl von Bürostühlen. Hamburg.