DGUV Regel 113-603 - Branche Betonindustrie Teil 2: Herstellung von Frischbeton

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Branche Betonindustrie
Teil 2: Herstellung von Frischbeton
(DGUV Regel 113-603)

Regel

g_bu_285_as_33.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
g_bu_285_as_4.jpg

Stand der Vorschrift: März 2020

g_bu_285_as_82.jpg
InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für den Arbeitsschutz2
Was für alle gilt2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen3
Lagerung und Umgang mit Ausgangs- und Hilfsstoffen3.1
Gesteinskörnungen - Umgang und Lagerung3.1.1
Bindemittel - Umgang und Lagerung3.1.2
Betonzusatzstoffe - Umgang und Lagerung3.1.3
Betonzusatzmittel - Umgang und Lagerung3.1.4
Frischbeton mit hohen oder niedrigen Temperaturen3.1.5
Betreiben der Frischbetonmischanlage3.2
Steuerstand und Mischbetrieb3.2.1
Förderanlagen3.2.2
Reinigen des Betonmischers3.2.3
Reinigungsarbeiten im Werk3.2.4
Recyclinganlage und Prozesswasser3.2.5
Radlader, Gabelstapler, Hubarbeitsbühne, Gerüste und weitere Arbeitsmittel3.2.6
Instandhaltungsarbeiten3.3
Betonmischer3.3.1
Schrapper3.3.2
Recyclinganlage3.3.3
Fördereinrichtungen und Waagen3.3.4
Silos3.3.5
Fahrmischer auf dem Betriebsgelände3.4
Betrieb des Fahrmischers3.4.1
Instandhaltungsarbeiten des Fahrmischers3.4.2
Innerbetrieblicher Verkehr im Frischbetonwerk3.5
Labor3.6
Probennahme und Prüfung von Ausgangsstoffen3.6.1
Probennahme und Prüfung von Frischbeton3.6.2
Prüfung von Festbeton3.6.3
Anhang4
Begriffsbestimmungen4.1
Stichwortverzeichnis4.2