DGUV Information 205-033 - Alarmierung und Evakuierung

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Unterstützung für die Unternehmerin oder den Unternehmer

Die vorliegende DGUV Information soll eine mögliche Handlungshilfe zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sein. Die sich ergebenden Maßnahmen sind insbesondere von der jeweiligen Branche und Betriebsgröße abhängig.

Die Notwendigkeit zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich insbesondere aus folgenden Rechtsgrundlagen:

Die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) führen eine Vermutungswirkung aus. Sie beschreiben den rechtssicheren Handlungsweg.

Die Notwendigkeit, innerhalb der Gefährdungsbeurteilung notwendige Maßnahmen bei besonderen Gefahren oder sonstigen Notfallmaßnahmen ableiten zu müssen, ergibt sich beispielsweise aus:

Weitere Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung können sich auch aus anderen Rechtsgebieten - z. B. dem Bauordnungsrecht - oder aus Forderungen des Sachversicherers ergeben.