DGUV Information 205-033 - Alarmierung und Evakuierung

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Abschnitt 2.15 - 2.15 Sicherer Ort im Gebäude (shelter in place)

Ein sicherer Ort im Gebäude dient dazu, Anwesende im Gebäude vorrübergehend solange sicher unterzubringen, bis entweder das Ereignis vorbei ist oder die Aufforderung zur Evakuierung gegeben wird. Die Entscheidung darüber kann bei der Feuerwehr- oder Polizeieinsatzleitung liegen. Der sichere Ort im Gebäude soll grundsätzlich nicht im Kellergeschoss liegen.