DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Weitere Vorschriften und Regelungen

Übersicht weiterer Vorschriften und Regelungen für den Betrieb und die Verwendung von Lastenrädern.

Tab. 1 Vorschriften und Regelungen für den Betrieb und die Verwendung von Lastenrädern

KriteriumAnforderungGeregelt in
Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und PlätzenzutreffendStraßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Betriebserlaubnis bzw. EinzelzulassungneinStraßenverkehrsgesetz (StVG)
FahrerlaubnisneinStraßenverkehrsgesetz (StVG)
MindestalterkeinStraßenverkehrsgesetz (StVG)
HelmpflichtkeineStraßenverkehrsgesetz (StVG) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
VersicherungspflichtneinStraßenverkehrsgesetz (StVG) Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Betriebsanleitung (in deutscher Sprache)jaProduktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenrichtlinie
InstandhaltungjaBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelmäßige PrüfungjaBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren für einspurige bzw. mehrspurige Lastenräder mit und ohne elektromotorischer Tretunterstützung mit einer maximalen Breite von 1 m und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 250 kg für einspurige bzw. 2 m und 300 kg für mehrspurige werden in der DIN 79010:2019-03 - Entwurf, festgelegt.

g_bu_167_as_17.jpgSicherheitshinweis
Zum Schutz vor Kopfverletzungen wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen!

Der Helm muss mit der Prüfnorm für Fahrradhelme und dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Nach einem Sturz sollte der Fahrradhelm ersetzt werden, auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind.

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