Abschnitt 4.3 - 4.3 Weitere Vorschriften und Regelungen
Übersicht weiterer Vorschriften und Regelungen für den Betrieb und die Verwendung von Lastenrädern.
Tab. 1 Vorschriften und Regelungen für den Betrieb und die Verwendung von Lastenrädern
Kriterium | Anforderung | Geregelt in |
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Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen | zutreffend | Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung | nein | Straßenverkehrsgesetz (StVG) |
Fahrerlaubnis | nein | Straßenverkehrsgesetz (StVG) |
Mindestalter | kein | Straßenverkehrsgesetz (StVG) |
Helmpflicht | keine | Straßenverkehrsgesetz (StVG) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
Versicherungspflicht | nein | Straßenverkehrsgesetz (StVG) Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) |
Betriebsanleitung (in deutscher Sprache) | ja | Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Maschinenrichtlinie |
Instandhaltung | ja | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Regelmäßige Prüfung | ja | Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) |
Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren für einspurige bzw. mehrspurige Lastenräder mit und ohne elektromotorischer Tretunterstützung mit einer maximalen Breite von 1 m und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 250 kg für einspurige bzw. 2 m und 300 kg für mehrspurige werden in der DIN 79010:2019-03 - Entwurf, festgelegt.
Sicherheitshinweis | |
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Zum Schutz vor Kopfverletzungen wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen! |
Der Helm muss mit der Prüfnorm für Fahrradhelme und dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Nach einem Sturz sollte der Fahrradhelm ersetzt werden, auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind.