Abschnitt 3.2 - 3.2 Aufenthalt im Schulgebäude
Schülerinnen und Schüler halten sich vor allem in den Pausen sowie unmittelbar vor und nach dem Unterricht in Fluren und Foyers der Schulgebäude auf. Dabei üben sie vielfältige Aktivitäten aus: sie spielen, unterhalten sich, steigen Treppen, laufen schnell über den Flur, lernen oder lesen. Aber auch die Beschäftigten wechseln die Räume und nutzen dabei die Flure und Treppen. Häufig sind sie dabei in Eile und haben Materialien zu transportieren.
Abb. 5
Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude ist durch vielfältige Aktivitäten gekennzeichnet.
Rechtliche Grundlagen | |
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Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
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Weitere Informationen | |
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Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
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Gefährdungen |
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Das schulische Unfallgeschehen und Studien zu Gesundheit im schulischen Kontext verweisen auf folgende Gefährdungen:
Fehlende oder ungenügend gestaltete Absturzsicherungen
Rutschige Fußböden
Stolperstellen
Aufschlagende Türflügel
Offen stehende Fensterflügel
Lärm und mangelhafte Raumakustik
Verglasungen ohne bruchhemmende Eigenschaften
Rangeleien und Raufereien
Versperrte Rettungswege
Mangelnde Hygiene
Unzureichende Aufsicht
Maßnahmen |
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Bei Ihrer Maßnahmengestaltung müssen Sie generell auch die schul- und baurechtlichen Regelungen Ihres Bundeslandes beachten.
Verkehrswege und Türen barrierefrei und sicher gestalten
Gestalten Sie als Schulsachkostenträger Verkehrswege und Türen in Ihrer Schule so, dass sie für alle Nutzergruppen leicht zu nutzen sind. Vor Türen ist aus Gründen der Barrierefreiheit eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m mal 1,5 m erforderlich, wobei seitlich des Drückers noch ein Abstand zu Bauteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungselementen von mindestens 0,5 m eingehalten werden muss.
Führen Sie alle Türen schwellenlos aus. Verwenden Sie möglichst Türen mit einer absenkbaren Schwelle, auch um die erforderliche schallschutztechnische Reduzierung zu Nebenräumen oder Fluren zu gewährleisten.
Es hat sich bewährt, in Fluren Türen mit automatisch auslösenden Feststelleinrichtungen einzubauen.
Bilden Sie Flure so aus, dass sie auch von Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern im Begegnungsverkehr nutzbar sind, zum Beispiel durch entsprechende Breite oder die Ausbildung von ausreichend großen und langen Nischen.
Stellen Sie sicher, dass von Türen keine Gefährdungen für die Menschen in Ihrer Schule ausgehen - und zwar sowohl beim Öffnen und Schließen als auch in geöffnetem Zustand.
Bei Türen haben sich folgende alternative Maßnahmen bewährt:
Türen sind in die Räume zu öffnen
Türen sind zurückversetzt in Nischen oder am Ende von Fluren angeordnet
Nach außen aufschlagende Türen ragen nicht mehr als 25 cm in den Verkehrsbereich hinein
Abb. 6
Türen müssen so eingebaut und angeordnet sein, dass Vorbeilaufende durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden.
Absturzsicherungen
Im Rahmen Ihrer Verantwortung für den äußeren Schulbereich müssen Sie darauf achten, dass Aufenthaltsbereiche und Verkehrswege gegen Absturz gesichert sind. Bei Absturzhöhen bis 1,0 m sind beispielsweise Geländer, Barrieren oder eine deutliche Kennzeichnung möglich. Ab einer Absturzhöhe von 1,0 m müssen Sie mindestens 1,0 m und ab einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 1,10 m hohe Umwehrungen vorsehen.
Bei Fenstern bis zu einer Absturzhöhe von 12 m darf die Höhe der Umwehrungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Brüstung mindestens 0,20 m beträgt und dadurch ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist.
Ziehen Sie bei der Wahl der Umwehrungen die schulische Nutzung in Betracht. Es ist zu empfehlen, dass Öffnungen mindestens in eine Richtung nicht breiter als 12 cm sind. Ebenfalls empfehlenswert ist es, Geländer höchstens 4 cm vor der zu sichernden Fläche anzubringen.
Umwehrungen sollten nicht zum Klettern, Aufsitzen, Rutschen oder Ablegen von Gegenständen verleiten. Vermeiden Sie deshalb leiterähnliche Gestaltungselemente wie zum Beispiel horizontale Füllstäbe und nutzen Sie stattdessen senkrechte Stäbe oder flächige Füllelemente. Indem Sie keine ebenen Flächen schaffen, schließen Sie das Aufsitzen oder Ablegen von Gegenständen aus. In der Praxis haben sich Obergurte mit einer Breite unter 5 cm bewährt.
Vom Rutschen können Kinder abgehalten werden, indem die Abstände zwischen den inneren Geländern am Treppenauge sowie den äußeren Geländern und den Treppenhauswänden nicht größer als 20 cm sind. Anderenfalls setzen Sie abschnittsweise geeignete Gestaltungselemente ein, zum Beispiel aufgesetzte Halbkugeln, allerdings keine Kugeln oder Spitzen.
Lärm und Raumakustik
Durch den Einbau von Schallabsorbern können Sie als Schulsachkostenträger beispielsweise die Nachhallzeit in den Fluren und Treppenhäusern begrenzen. Schalldämmende Fenster und Türen mindern den Lärmeintrag von außen und die Schallausbreitung im Gebäude.
Verglasung
An Verkehrsflächen, Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltsplätzen sind besondere Verglasungen erforderlich. Wenn dort Glasflächen wie Fenster, Spiegel und Vitrinen nicht ausreichend abgeschirmt sind, müssen sie aus einem bruchsicheren Werkstoff wie Sicherheitsglas bestehen. Ausreichend abgeschirmt sind sie, wenn sie zum Beispiel oberhalb von 2,0 m angeordnet sind oder bei Fenstern eine mindestens 80 cm hohe und mindestens 20 cm tiefe Brüstung vorhanden ist.
Gestalten Sie Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände so, dass diese deutlich erkennbar sind.
Abb. 7
Markierungen machen Glasflächen sichtbar und vermeiden so Unfälle.
Fenster
Es hat sich bewährt, Flure und Treppenräume durch große Fensterflächen zu belichten. Stellen Sie dabei sicher, dass von geöffneten Fenstern oder vom Öffnen und Schließen keine Gefährdungen ausgehen, indem
Kippflügel gegen Herabfallen gesichert sind,
Fenster mit Dreh- und Kippfunktion mit Sperren oder Begrenzern gegen Öffnen gesichert oder mit abschließbaren Kipp-Dreh-Beschlägen ausgestattet sind.
An Fensterflächen, die besonnt werden können, müssen Sonnenschutzvorrichtungen vorhanden sein. Vor übermäßiger Aufheizung durch Sonnenstrahlung schützen bauseitige Maßnahmen sowie außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen am wirksamsten.
Abb. 8
Lamellenfenster ragen im geöffneten Zustand nicht in den Verkehrsbereich.
Sichere Verkehrswege
Zu der Verantwortung im äußeren Schulbereich gehört es auch, Treppen und Rampen im Schulgebäude sicher zu gestalten. Dies ist der Fall, wenn sie folgende Eigenschaften aufweisen:
Treppen
Steigungsverhältnis mit dem Schrittmaß: 2 x Treppensteigung + Treppenauftritt = 62 cm ± 3 cm
Steigung nicht mehr als 17 cm und der Auftritt nicht weniger als 29 cm
Ausführung mit Setzstufen, in Ausnahmefällen lichter Stufenabstand nicht größer als 12 cm
Keine gewendelten Läufe
Unterlaufschutz offener Bereiche unter Podesten oder Treppenläufen bis zu einer Höhe von 2,0 m
Handläufe
Handläufe sind notwendig bei einem Treppenlauf, das heißt ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen(drei Steigungen)
Beidseitig durchgängige Handläufe (Durchmesser 3,0 bis 4,5 cm, Höhe 80 - 85 cm)
Die Enden von Handläufen so ausgebildet sind, dass ein Hängenbleiben ausgeschlossen ist
Stufen
Vorderkanten gefast oder leicht abgerundet (2 bis 10 mm)
Keine Stolperstellen wie hoch stehende Kantenprofile
Gut erkennbar, etwa durch Markierungen
Am Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe und am Antritt direkt vor der untersten Setzstufe ein taktil erfassbares Feld, zum Beispiel mit unterschiedlichen Bodenstrukturen oder Bodenindikatoren (mindestens 60 cm tief und so breit wie die Treppe)
Möglichst keine Einzelstufen
Rampen
Maximale Steigung von 6 Prozent
Radabweiser vorhanden
Nach 6 m Rampenlänge ein Zwischenpodest mit 1,5 m Länge
Notwendig ist zudem eine ausreichende Beleuchtung aller Verkehrswege (100, besser 150 Lux) und Aufenthaltsbereiche (200 Lux).
Ebenso sind in den Aufenthaltsbereichen rutschhemmende Bodenbeläge erforderlich (Bewertungsgruppe R9) und Stolperstellen zu vermeiden. Typische Stolperstellen wie Türpuffer oder -feststeller vermeiden Sie, indem diese weniger als 15 cm von der Wand entfernt platziert werden. Eine weitere Unfallquelle vermeiden Sie durch absenkbare Boden- oder Magnetdichtungen an Türschwellen.
Achten Sie außerdem darauf, dass Personen nicht durch nach außen aufschlagende Türflügel gefährdet werden. Durch ausreichend tiefe und breite Nischen erreichen Sie, dass Türen nicht mehr als 25 cm in den Verkehrsweg hineinragen.
Geeignete Fluchtwege
Damit im Notfall alle schnell aus den Gebäuden gelangen können, dürfen Sie nicht zulassen, dass die notwendige Breite von Fluchtwegen durch Einbauten oder Einrichtungen eingeengt wird. Auch dürfen in Fluren und Treppenräumen keine Brandlasten lagern. Wo Ausnahmen angedacht sind, müssen Sie gemeinsam mit der Schulleitung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und eine Klärung mit der für vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörde vornehmen.
Abb. 9
Fluchtwege sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
Einrichtungsgegenstände
Von Kanten und Ecken der Einrichtungsgegenstände sollten bis zu einer Höhe von 2 m keine Verletzungsgefahren ausgehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Ecken und Kanten gerundet (Radius ≥2 mm) oder gefast sind.
Es ist empfehlenswert, dass Garderobenhaken in Schulen gerundet oder abgeschirmt sind.
Wände und Stützen
Oberflächen von Wänden und Stützen sollten bis zu einer Höhe von 2 m keine Verletzungsgefahr darstellen. Als Verantwortliche beziehungsweise Verantwortlicher für ein sicheres Schulgebäude erreichen Sie dies durch:
Voll verfugtes Mauerwerk aus Steinen mit glatter Oberfläche
Beton ohne vorstehende Grate
Voll verfugte keramische Platten
Geglätteter Putz
Gerundete (Radius > 2 mm) oder entsprechend gefaste Kanten und Ecken
Plastische Anstriche oder Beläge mit glatten Oberflächen
Ecken und Kanten dürfen bis zu einer Höhe von 2 m nicht scharfkantig sein.
Lassen Sie zudem Stützen, die sich in Verkehrswegen befinden, deutlich kennzeichnen oder optisch hervorheben.
Abb. 10
Glatte Oberflächen und gerundete Kanten beugen Verletzungen vor.
Toiletten
Der größte Andrang in Toilettenräumen herrscht in den Pausen. Seitens des Schulsachkostenträgers ist dies bei der Dimensionierung zu berücksichtigen. Außerdem ist es notwendig, dass sich Toiletten in der Nähe der Unterrichts- beziehungsweise Arbeitsräume sowie im gleichen Gebäude befinden. Der Weg darf nicht durchs Freie führen.
Um Geruchsbelästigungen so gering wie möglich zu halten, müssen Sie wirksame Lüftungsmöglichkeiten sicherstellen.
Organisieren Sie, dass Toilettenräume und ihre Einrichtungen - je nachdem, wie häufig sie genutzt werden - regelmäßig gereinigt, bei täglicher Benutzung mindestens einmal am Tag, und bei Bedarf desinfiziert werden.
Gemeinsam mit der Schulleitung sollten Sie auf ein sauberes und helles Umfeld, funktionstüchtige Toiletten und aufgefüllte Spender achten. Auf diese Weise motivieren Sie zu einem hygienebewussten Verhalten und beugen Vandalismus vor.
Sichere Veranstaltungen
Wenn es an Ihren Schulen Aulen oder vergleichbare Räumlichkeiten gibt, müssen Schulsachkostenträger und Schulleitung gemeinsam für einen sicheren Betrieb der schulischen Veranstaltungen sorgen, die dort stattfinden. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zulässige Zuschauerzahl, die baurechtlich begrenzt sein kann.
Wenn bühnentechnische Einrichtungen wie Lautsprechereinrichtungen oder Scheinwerfer benutzt werden, müssen diese seitens des Schulsachkostenträgers vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrend alle vier Jahre durch einen berufsgenossenschaftlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden.
Die vor Ort für die beiden Schulbereiche Verantwortlichen sind verpflichtet, gemeinsam für eine aufsichtsführende Person sorgen, die unter Leitung und Aufsicht einer Verantwortlichen beziehungsweise eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik die Durchführung der Arbeiten in der Schulaula sowie gegebenenfalls die Veranstaltung überwacht und für deren sichere Ausführung sorgt.
Wenn es sich bei Ihren Räumlichkeiten um eine Versammlungsstätte handelt, müssen Sie gegebenenfalls auch die landesrechtlichen Regelungen für Versammlungsstätten beachten.
Aufbewahrung von Kleidung
Für Kleidung - insbesondere bei nassem Wetter - sollte ausreichend Raum zur Verfügung stehen, wo sie lüften und trocknen kann. Ideal sind separate und gut gelüftete Räume.
Rettung und Evakuierung
Als Schulhoheitsträger müssen Sie dafür sorgen, dass in Ihren Schulen frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, die es allen Personen bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen des Gebäudeteils oder Gebäudes in Sicherheit zu bringen. Darüber hinaus müssen Sie sichererstellen, dass alle Mitglieder Ihrer Schulgemeinden über die zu treffenden Schutzmaßnahmen informiert sind.
Es hat sich bewährt, das Personal zum Beispiel im Rahmen der ersten Lehrerkonferenzen im Schuljahr durch die Schulleitungen über das Verhalten in Notfällen und bei Evakuierungen zu unterweisen. Die Kurs- und Klassenlehrerinnen und -lehrer unterweisen ihrerseits die Schülerinnen und Schüler zeitnah. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Evakuierung regelmäßig zu üben; mindestens zwei Evakuierungsübungen im Schuljahr sollten durchgeführt werden.
Beachten Sie gegebenenfalls bestehende landesrechtliche Regelungen.
Sie müssen auch sicherstellen, dass Beschäftigte benannt werden, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen. Dazu gehören auch Personen, die als Brandschutzhelferinnen und -helfer im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geübt und mit der Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut sind. Dies müssen mindestens 5 % der Beschäftigten sein. In Schulen hat es sich jedoch bewährt, etwa 10 % des Personals auszuwählen, zu benennen und zu qualifizieren.
Schulklima
Ein gutes Klima in der Schule trägt viel zur Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, des Kollegiums und weiteren Personals bei. Zu Ihren Aufgaben als Schulhoheitsträger sollte es deshalb gehören, Schulleiterinnen und Schulleiter bei ihren Bemühungen um ein gutes Schulklima zu unterstützen. Zu den Maßnahmen der Schulleitungen sollten solche gehören, die
Kooperation, Partizipation und Integration einfordern, initiieren und unterstützen,
dazu beitragen, dass ihre Schulen als verlässliche und sichere Orte wahrgenommen werden,
Wert auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang legen,
Probleme an den Schulen proaktiv angehen und bewältigten helfen,
ein lebendiges Schulleben mit vielfältigen außerunterrichtlichen Angeboten und Festen realisieren.
Hausordnung
Für ein gutes soziales Klima scheint auch eine Hausordnung zielführend zu sein. Als Schulhoheitsträger sollten Sie deshalb Schulleitungen veranlassen, in einer Hausordnung das erwünschte Verhalten im Gebäude und auf den Freiflächen zu regeln. Am wirksamsten sind Hausordnungen, wenn sie gemeinsam von allen Schulmitgliedern erarbeitet, aufgestellt und fortgeschrieben werden. Gibt es einen Hort, so ist dieser ebenfalls zu berücksichtigen.
Beim Aufstellen einer Hausordnung sollte auch darauf geachtet werden, dass gravierendes Fehlverhalten wie Vandalismus oder Gewalttätigkeiten sanktioniert wird, aber auch darauf, dass die Konsequenzen aus Sicht der Schulgemeinschaft gerecht, sinnvoll und nachvollziehbar sind.
siehe Übersicht in Anhang 4.8