Branche Schule
(DGUV Regel 102-601)
Regel
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: August 2019
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Wozu diese Regel? | 1 |
Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit | 2 |
Was für alle gilt | 2.1 |
Was für die Branche gilt | 2.2 |
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen | 3 |
Eintreffen und Verlassen | 3.1 |
Aufenthalt im Schulgebäude | 3.2 |
Aufenthalt im Lehrerzimmer | 3.3 |
Unterrichten | 3.4 |
Lernen mit digitalen Medien im Unterricht | 3.5 |
Sport- und Bewegungsangebote gestalten | 3.6 |
Lernen an außerschulischen Orten | 3.7 |
Unterrichtspausen gestalten | 3.8 |
Schulverpflegung | 3.9 |
Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen | 3.10 |
Umgang mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen | 3.11 |
Umgang mit Unfällen und Notfällen | 3.12 |
Ganztagsangebote organisieren und gestalten | 3.13 |
Schule leiten | 3.14 |
Konferenzen gestalten | 3.15 |
Zusammenarbeit mit Eltern | 3.16 |
Stundenplan gestalten und umsetzen | 3.17 |
Verwaltungsarbeit gestalten | 3.18 |
Schulen pflegen und instand halten | 3.19 |
Anhang | 4 |
Verantwortung und Zuständigkeit in der schulischen Prävention | 4.1 |
Empfohlene Qualifikationen der Fachkräfte bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen im Schulsport | 4.2 |
Empfohlene Fristen für Wiederholungsprüfungen | 4.3 |
Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler an Maschinen und Geräten | 4.4 |
Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden in Schulen | 4.5 |
Erforderliche Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung" | 4.6 |
Schulgesetze der Länder | 4.7 |
Schulvorschriften der Länder zur Aufsichtspflicht in Schulen | 4.8 |
Schulvorschriften der Länder zu Schulfahrten und Schulwanderungen | 4.9 |
Schulvorschriften zur Sicherheit im Schulsport | 4.10 |
Vernetzungsstellen Schulverpflegung | 4.11 |
Normen zur Funktion und Prüfung von Sportgeräten | 4.12 |
Übersicht der aufgeführten Normen | 4.13 |
Übersicht der aufgeführten VDI-Richtlinien | 4.14 |