DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 6.1 - 6 Funktionsweise der Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung
6.1 Allgemeines

Der Bezugswert ("Goldstandard") für die Schalldämmung von Gehörschutz ist das sog. REAT-Verfahren ("Real ear attenuation at threshold") nach DIN EN ISO 4869-1:2019, das auch bei der Baumusterprüfung angewendet wird. Dabei wird in einem diffusen Schallfeld die Hörschwelle der Versuchsperson zweimal gemessen: einmal mit Gehörschutz und einmal ohne. Die Messung erfolgt mit terzbandbreitem Rauschen bei den acht Oktavbandmittenfrequenzen von 63 bis 8000 Hz. Die Hörschwelle wird meist über ein Eingabelungsverfahren (z. B. nach Békésy) ermittelt. Dabei werden die Pegel des Prüfsignals mehrmals abwechselnd bis zur Wahrnehmung durch die Versuchsperson erhöht und anschließend bis zur Nichtwahrnehmung reduziert und so der Hörschwellenpegel nach oben und unten eingegrenzt.

Dieses Verfahren liefert Aussagen über die Stichprobe von 16 Versuchspersonen (Mittelwert, Standardabweichung) und erfordert entsprechend den Vorgaben der Norm einen Raum mit sehr niedrigen Störgeräuschpegeln und einem diffusen Schallfeld.