DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 14 - 14 Gasdruckprüfungen

Die Festigkeitsprüfung von Druckgeräten und Rohrleitungen in Gasanlagen erfolgt in der Regel mit Wasser oder anderen geeigneten Flüssigkeiten. Gasdruckprüfungen erfolgen in der Regel an einer auf Festigkeit geprüften Anlage zum Nachweis der Dichtheit. Sollte in besonderen Fällen eine Festigkeitsprüfung mit Wasser oder anderen geeigneten Flüssigkeiten nicht möglich sein, kann eine kombinierte Festigkeits- und Dichtheitsprüfung mit Luft oder einem inerten Gas durchgeführt werden. Dabei sind neben den Festlegungen der einschlägigen DVGW-Regelwerksdokumente die nachfolgend genannten Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und ggf. die Vorgaben aus weiteren gesetzlichen Bestimmungen mit zu beachten (z. B. Baustellenverordnung: SiGeKo).