DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 12.1 - 12.1 Gaswarngeräte für den Explosionsschutz (tragbare, fest installierte)

Eine Gaswarneinrichtung darf nur für solche Gase und Dämpfe und in solchen Umgebungsbedingungen (Druck, Temperatur, Feuchte) eingesetzt werden, für die die Gaswarneinrichtung gemäß Angaben der Hersteller geeignet ist. Hinweise in der Betriebsanleitung der Hersteller sind zu beachten.

Bei Gaswarngeräten für den Explosionsschutz handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne des zweiten Abschnitts der Betriebssicherheitsverordnung. Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber sind somit verpflichtet gemäß Einsatzzweck geeignete und geprüfte Geräte für Arbeiten in gefährdeten Arbeitsbereichen dem Personal zur Verfügung zu stellen (in der Praxis hat es sich bewährt, die Gaswarngeräte mit der Gasart zu kennzeichnen, für die sie geeignet sind). Gaswarngeräte für den Explosionsschutz müssen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen auf der Grundlage der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU hinsichtlich ihrer Sicherheit als elektrische Betriebsmittel zulässig und entsprechend gekennzeichnet sein.

Zusätzlich muss bei Gaswarngeräten, die eine Messfunktion für den Explosionsschutz wahrnehmen sollen, die messtechnische Funktionsfähigkeit für die vorgesehene Anwendung entsprechend den Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU nachgewiesen sein.

Hinweis: In den Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001, Anlage 3 ist eine Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte enthalten, die für den beschriebenen Anwendungsfall als geeignet angesehen werden können. Diese Liste wird halbjährlich aktualisiert.

Bei Gaswarngeräten, die für eine Messfunktion für den Explosionsschutz vorgesehen sind, weist die EG-Konformitätserklärung die Anwendung der Normen DIN EN 60079-29-1 (VDE 0400-1) bzw. DIN EN 50104 (VDE 0400-20) aus. Für toxische Gase ist die DIN EN 45544 anzuwenden.

Der Einsatz von Gaswarngeräten, die für Erdgas kalibriert wurden, ist für Erdgas-Wasserstoffgemische mit bis zu 10 Vol.-% Wasserstoff grundsätzlich möglich, erfordert aber je nach Sensortyp eine gesonderte Sicherheitsbewertung und ggf. eine Neukalibrierung (vgl. Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben 2539, Sicherheitstechnische Eigenschaften von Erdgas-Wasserstoffgemischen).

Die Hinweise der Hersteller in der Betriebsanleitung sind zu beachten.