Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
(DGUV Information 203-092)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
---|
Stand der Vorschrift: September 2019
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
---|---|
Einleitung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Technische Begriffsbestimmungen | 2.1 |
Erläuterungen zu Begriffen aus dem Bereich Personal | 2.2 |
Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Allgemein | 3.1 |
Arbeitsmittel | 3.2 |
Gefahrstoffe | 3.3 |
Arbeitsstättenverordnung | 3.4 |
Gefährdungsfaktoren/Gefährdungen | 3.5 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren bei der Arbeit | 4 |
Anforderungen an das eingesetzte Personal | 4.1 |
Aufsicht | 4.2 |
Auftragnehmer | 4.3 |
Prüfpersonal | 4.4 |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | 5 |
Schutzkleidung | 5.1 |
Warnkleidung | 5.2 |
Sicherheitsschuhe | 5.3 |
Kopfschutz | 5.4 |
Augenschutz | 5.5 |
Gesichtsschutz | 5.6 |
Schutzhandschuhe | 5.7 |
Gehörschutz | 5.8 |
Atemschutz | 5.9 |
Betriebsanweisungen | 6 |
Arbeitsfreigabeverfahren | 7 |
Betreiben von Gasanlagen | 8 |
In- und Außerbetriebnahme | 8.1 |
Normalbetrieb | 8.2 |
Verhalten bei Störungen | 8.3 |
Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung bei Instandhaltungsarbeiten | 8.4 |
Instandhaltungsarbeiten | 8.4.1 |
Explosionsgefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten | 8.4.2 |
Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | 8.4.3 |
Vermeidung von Zündquellen | 8.4.4 |
Instandhaltungsarbeiten bei Überwachung der Konzentration | 8.4.5 |
Aufhebung der Schutzmaßnahmen | 8.4.6 |
Hinweise für Errichtung und Betrieb spezieller Gasanlagen | 8.5 |
Gasleitungen auf Werksgelände (innerbetriebliches Rohrleitungsnetz) | 8.5.1 |
Gas-Druck-Regel- und Messanlagen | 8.5.2 |
Gas-Druckregelungen in Netzanschlüssen | 8.5.3 |
Erdgastankstellen | 8.5.4 |
Biogasaufbereitungs- und Einspeiseanlagen | 8.5.5 |
Gas-Verdichteranlagen | 8.5.6 |
Wasserstoffanlagen | 8.5.7 |
Thermoprozessanlagen | 8.5.8 |
Wiederkehrende Prüfungen und Qualifikation der Prüfer für Thermoprozessanlagen | 8.5.8.1 |
Tätigkeiten an Thermoprozessanlagen | 8.5.8.2 |
Hinweise zu Maßnahmen des Explosionsschutzes | 8.5.8.3 |
Hinweise zum Betrieb der Thermoprozessanlage | 8.5.8.4 |
Inbetriebnahme einer Thermoprozessanlage | 8.5.8.4.1 |
Kontrollen vor dem Start einer Thermoprozessanlage | 8.5.8.4.2 |
Vorspülung der Brennkammer und der Abgasanlagen | 8.5.8.4.3 |
Innere Dichtheit | 8.5.8.4.4 |
Zündung | 8.5.8.4.5 |
Flammenüberwachung | 8.5.8.4.6 |
Anlauf | 8.5.8.4.7 |
Abschaltungen und Störungen | 8.5.8.5 |
Abschaltungen der Brennstoffzufuhr durch das Schutzsystem über die automatischen Absperrventile | 8.5.8.5.1 |
Vorspülung der Brennkammer und der Abgasanlagen nach einer Störabschaltung | 8.5.8.5.2 |
Keine Vorspülung der Brennkammer und der Abgasanlagen nach einer Störabschaltung | 8.5.8.5.3 |
Keine Vorspülung der Brennkammer und der Abgasanlagen nach einer Regelabschaltung | 8.5.8.5.4 |
Stromausfall | 8.5.8.5.5 |
Stilllegen einer Thermoprozessanlage | 8.5.8.6 |
Spülen | 8.5.8.6.1 |
Gasdichter Verschluss abgetrennter Anlagenteile | 8.5.8.6.2 |
Notfallmaßnahmen | 8.5.8.7 |
Lagerung von Zubehör/Material in Gasanlagen | 9 |
Beseitigung von Vereisungen | 10 |
Hinweise zu Prüfungen | 11 |
Dichtheitsprüfungen/Kontrolle | 11.1 |
Gaswarn-, Gasspür- und Gaskonzentrationsmessgeräte | 12 |
Gaswarngeräte für den Explosionsschutz (tragbare, fest installierte) | 12.1 |
Tragbare Gaswarngeräte (ex und tox) | 12.2 |
Ortsfeste Gaswarneinrichtungen (ex und tox) | 12.3 |
Messgeräte für die ordnungsgemäße Begasung und Außerbetriebnahme einer Leitung | 12.4 |
Gasspürgeräte für Dichtheitskontrolle und -prüfung während des Betriebes | 12.5 |
Maßnahmen zum Explosionsschutz in Gasanlagen | 13 |
Zoneneinteilung | 13.1 |
Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung | 13.2 |
Zündgefahren durch elektrostatische Aufladungen und Schutzmaßnahmen | 13.3 |
Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen von Personen | 13.3.1 |
Prüfung der Ableitfähigkeit/Messmethode/Dokumentation für Fußböden | 13.3.2 |
Ausführungsvarianten für Fußböden | 13.3.3 |
Weitere Anforderungen | 13.3.4 |
Mobile Einrichtungen und Arbeitsmittel | 13.3.5 |
Prüfungen zum Explosionsschutz | 13.3.6 |
Gasdruckprüfungen | 14 |
Schutzmaßnahmen bei Gasdruckprüfungen | 14.1 |
Personenschutzmaßnahmen | 14.1.1 |
Druckprüfung mit Gasen mit Gefährlichkeitsmerkmalen | 14.2 |
Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen | 15 |
Erste Hilfe und Rettung | 16 |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | 17 |
Maßnahmen zur Brandbekämpfung | 18 |
Arbeitsmedizinische Prävention | 19 |
Arbeitsmedizinische Beratung von Beschäftigten | 19.1 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 19.2 |
Eignungsuntersuchung | 19.3 |
Zusammenstellung sicherheitstechnischer Kenndaten und Eigenschaften der Gase | Anhang 1 |
Muster Gefährdungsbeurteilungen | Anhang 2 |
Muster-Arbeitsfreigabeverfahren | Anhang 3 |
Muster Betriebsanweisung Gasanlage | Anhang 4 |
Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, Normen, weitere Quellen | Anhang 5 |
1. Gesetze, Verordnungen | |
2. Technische Regeln zu staatlichen Verordnungen | |
3. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | |
4. Normen | |
5. DVGW-Regelwerk | |
6. Weitere Quellen |
Einleitung
Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten die Betreiber von Anlagen sowie die Unternehmerinnen und Unternehmer, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und die Unversehrtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. In der Vergangenheit wurden dazu die gemachten Erfahrungen in Regelwerken (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Regeln, DVGW-Regelwerk) und Normen eingebracht und niedergeschrieben. Daher genügte es in der Vergangenheit, sich strikt an die nationalen Normen und Regelwerke zu halten, um die Fürsorgepflichten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Umwelt gegenüber zu erfüllen. Heute müssen infolge der europäischen Harmonisierung des Arbeitsschutzes (getrieben durch die Vereinheitlichung der Europäischen Union) andere Instrumente angewendet werden. Das zentrale Instrument hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung, die in den Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz verankert ist. Die Gesetzgebung räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Folglich bedeutet dies, dass es nicht nur den "einen" Weg zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Die Gefährdungsbeurteilung muss die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten und auch Besonderheiten berücksichtigen.
Vorrangiges Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist das Vorschriften- und Regelwerk staatlicher Ausschüsse. Die vorliegende DGUV Information 203-092 "Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen" enthält Hilfestellungen und Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen für den Betrieb von Gasanlagen und dort tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bietet damit unter anderem den verantwortlichen Personen eine Handlungshilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie Hilfestellung für die Erfüllung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), technischer Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS), technischer Regeln zur Gefahrstoffverordnung (TRGS).