Abschnitt 4 - 4 Anforderungen an die Installation
ID | Attribut | Anforderung | Prüfung/Nachweis anhand: |
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4.1 | Muss | Die zutreffenden Voraussetzungen der funktionalen und technischen Anforderungen aus Abschnitt 2.3 und 2.4 sowie die baulichen Voraussetzungen zur Anbringung der KMS-Komponenten am Fahrzeug müssen erfüllt sein. | Montageanleitung |
4.2 | Muss | Die Positionierung und Montage der Kameras am Fahrzeug, deren Justage und Einstellung sind so zu leisten, dass die Anforderungen zum Kamera-Sichtfeld nach 2.3.8-10 ohne Einschränkung erfüllt werden. | Montageanleitung, Abnahmeprotokoll |
4.3 | Muss | Feste und bewegliche Teile des Fahrzeugs oder Anbauteile dürfen die Kamera-Sichtfelder wie in 2.3 gefordert nicht einschränken (keine optischen Abschattungen). | Montageanleitung, Abnahmeprotokoll |
4.4 | Soll | Die Montage- und Anschlussmittel des KMS sollen einen einfachen Ersatz defekter Komponenten ermöglichen. Konstruktive Maßnahmen gegen Diebstahl sind zulässig. | Montageanleitung, Techn. Dokumente |
4.5 | Soll | Montage-, Inbetriebnahme- und Umrüstarbeiten am KMS sollen nur durch Fachpersonal ausgeführt werden. Vorgaben in der Begleitdokumentation erforderlich. | Betriebsanleitung, Montageanleitung |
4.6 | Muss | Montage-, Inbetriebnahme- und Umrüstarbeiten am KMS müssen dokumentiert werden. | Abnahmeprotokoll |
4.7 | Muss | Die Befestigungs-/Halterungs- und Justagekonstruktion für Kameras und Monitor ist den Einsatzbedingungen entsprechend (robust) zu bemessen und bei den Nachweisen nach 2.8.2 einzubeziehen. | Montageanleitung, Baumuster |
4.8 | Muss | Außenliegende Komponenten müssen vor anzunehmenden Einflüssen (z. B. Witterung, mechanische Beschädigung, Verschmutzung, direkt einstrahlendes Licht hoher Intensität) geschützt montiert werden. Schutzgehäuse, Schutzhauben/Shutter, Schutzprofile, Schutzbügel, Schutzglas, Scheibenwischer, Antihaft-Beschichtung/-Folie, Sonnenfilter/Blenden, Reinigungssystem, Heizungssystem u. Ä. können hierfür geeignet sein. | Pflichtenheft, Montageanleitung, Abnahmeprotokoll, Baumuster |
4.9 | Soll | Maskierung auf dem Bildschirm - vergl. [4], B.9.5 - durch direkten Sonneneinfall in die Kameras sollen (subjektiv beurteilt) durch deren geeigneten Aufbau, ggf. ergänzt durch Blendschutz an der Kamera, verhindert werden. | Pflichtenheft, Montageanleitung, Abnahmeprotokoll |
4.10 | Muss | Die Montageposition des Monitors und dessen Verstellmöglichkeiten sind ergonomisch sinnvoll auf den/einen festen Bedienplatz zur Hubladebühnensteuerung in der Kabine anzupassen. Eine während des Betriebs verstellbare Befestigung wird nicht akzeptiert. | Montageanleitung |
4.11 | Muss | Die Montageposition des Monitors ist in einem Abstand von = 85 cm zum Kopf (den Augen) festzulegen. | Montageanleitung |
4.12 | Muss | Die Anordnung des Monitors darf keinen Einfluss auf Sicherheitsbelange des Fahrzeugs (Airbag-Funktion, passive Sicherheitseinrichtungen, Sichtfeld, Zugriff auf Bedienelemente, u. a. m.) haben und selbst keine Verletzungsgefahr darstellen. | Montageanleitung, Betriebsanleitung |
4.13 | Muss | Grundeinstellungen am KMS müssen durch Fachpersonal vor oder bei Inbetriebnahme erstellt und gesichert werden. Für Betreiber dürfen keine abweichenden Einstellungen (Änderungen) möglich sein. | Pflichtenheft, Techn. Dokumente |
4.14 | Muss | Mit den Grundeinstellungen zur Inbetriebnahme (4.13) muss die Einhaltung aller funktionalen Anforderungen der Abschnitte 2.3 und 2.8.10-12 gewährleistet sein. | Baumuster, Abnahmeprotokoll |