DGUV Information 206-026 - Psychische Belastung - der Schritt der Risikobeurteilung Fachinformation für die Prävention

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Abschnitt 2 - 2 Einleitung

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Hierzu müssen die Arbeitsbedingungen ermittelt und beurteilt werden. Die vorliegende Broschüre soll die Schritte 2 und 3 einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung 1) vertiefend erläutern und Hilfestellung für die konkrete Umsetzung geben. Zusätzlich werden grundlegende Hinweise zur Ableitung von geeigneten Maßnahmen am Ende der Broschüre gegeben.

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Abb. 1
Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. (Quelle: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), 2018, S.6.)

ccc_3686_02.jpgAus der Praxis ...
Frau Krause ist Unternehmerin in einem mittelständischen Unternehmen mit 150 Beschäftigten. Sie möchte mit einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nachhaltig die Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen und verbessern.

Sie hat eine erste Beurteilung durchgeführt und stellt die Ergebnisse im Arbeitsschutzausschuss vor.

Herr Riemer ist bei Frau Krause angestellt und im Betriebsrat aktiv. Er ist misstrauisch, dass er nicht einfach direkt gefragt wird, sondern eine Beurteilungshilfe zum Einsatz gekommen ist. Schließlich hat der Betriebsrat bereits einen 15 Punkte-Aktionsplan zum Stress-abbau ausgearbeitet. Daher meldet sich Herr Riemer sofort zu Beginn: "Wir haben diesen Aktionsplan bereits letztes Jahr vorgelegt und Sie unterwandern unsere Bemühungen mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung!" Um ersten Spannungen vorzubeugen, entgegnet Frau Krause, dass die Gefährdungsbeurteilung sicherlich einige Punkte des Aktionsplans aufgreifen werde.

Bei der Präsentation der Ergebnisse stellt Frau Krause heraus, dass mit 3,4 von 5 Punkten das Arbeitsklima recht gut sei und keinen Gefährdungsfaktor darstelle.

Da fällt Herr Riemer ihr in das Wort: "Bei 3,4 gibt es immer noch 1,6 Punkte nach oben Luft und was heißt 3,4? Der Kollege Herr Dubnik ist massivem Mobbing ausgesetzt! Die Führung schaut nicht nur weg, sondern versteckt sich hinter nichtssagenden Zahlen!"

Ehe Frau Krause etwas sagen kann, mischt sich die Betriebsärztin, Frau Dr. Kaya, ein: "Herr Riemer, eine Gefährdungsbeurteilung beurteilt niemals die Situation eines Einzelnen, sondern die eines Arbeitsplatzes." Diese Aussage stellt Herrn Riemer nicht zufrieden.

Als es um die Maßnahmen geht, sind sich die Beteiligten nicht einig, ob man alle Defizite gleichzeitig angehen muss oder ob es besser wäre Prioritäten zu setzen. Frau Dr. Kaya bringt ein Ampelsystem ins Spiel, was für weitere Irritationen sorgt. In den nächsten anderthalb Stunden Diskussion verzetteln sich die Teilnehmer in Einzelheiten. Zum Schluss wagt Herr Riemer wieder einen Vorstoß mit seinem 15-Punkte-Aktionsplan. Entnervt und ohne konkrete Maßnahmen vertagt Frau Krause die Diskussion auf die nächste Sitzung. Sie beschließt, sich für die nächste Sitzung Unterstützung vom zuständigen Unfallversicherungsträger zu holen und die Aufsichtsperson um Rat zu fragen.

Viele Aufsichtspersonen kennen das beschriebene Szenario. Im Betrieb hat man mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung angefangen und bleibt dann im Prozess stecken. Die verschiedenen Akteure haben unterschiedliche Meinungen und bringen unterschiedliche Vorgehensweisen in die Diskussion. An dieser Stelle kommt der Ruf nach der Expertenmeinung der Unfallversicherung. Diese Broschüre soll Sie dabei unterstützen, in solchen und ähnlichen Situationen fundiert beraten zu können.

In der Fachwelt ist die Verwendung des Belastungsbegriffs sowohl im Singular als auch im Plural gebräuchlich. Im vorliegenden Text werden beide Verwendungen bedeutungsgleich genutzt.