DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Schlafen und Ruhen

Kinder benötigen regelmäßige Ruhe- und Schlafzeiten, die zudem dem Tag Struktur und den Kindern Orientierung geben. Deshalb sind in den Einrichtungen zeitliche, vor allem aber auch räumliche Bedingungen zu schaffen, die individuelle Ruhepausen zulassen und Rückzugsmöglichkeiten bieten.

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Abb. 34
Verschnaufpause: Ausgeschlafene Kinder sind entspannter und meistern Aufgaben sicherer.

ccc_3684_01.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
  • §§ 7, 11, 14, 22, 23 DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen" (bisher GUV-V S 2)

ccc_3684_02.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • DGUV Information 202-093 "Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen"

  • DIN EN 716-1:2017-08 "Möbel - Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen"

  • DIN EN 747-1:2015-08 "Möbel - Etagenbetten und Hochbetten für den Wohnbereich - Teil 1: Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit"

  • DIN EN 1130-1:1996-07 "Möbel - Krippen und Wiegen für den Wohnbereich - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen"

  • DIN EN 1176-1:2017-12 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1: Allgemeine und sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"

  • DIN EN 1930:2012-02 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kinderschutzgitter - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"

  • DIN EN 12586:2011-04 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Schnullerhalter - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"

  • www.sichere-kita.de

ccc_3684_33.jpgGefährdungen

Es gibt kaum Gefährdungen beim Schlafen und Ruhen. Ereignen sich jedoch Unfälle, sind sie häufig von schwerer Natur.

Gefährdungen werden vor allem durch folgende Faktoren verursacht:

  • Fangstellen für Kopf und Kleidung

  • Unzureichende Absturzsicherungen

  • Unzureichende Aufsichtsführung

  • Heben und Tragen von Kindern

  • Unzureichende Hygiene

ccc_3684_34.jpgMaßnahmen

Schlafraum sicher gestalten

Um den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden zu können, ist ein akustisch und räumlich abgetrennter Schlafraum empfehlenswert.

Sorgen Sie darüber hinaus für folgende Rahmenbedingungen:

  • Ausreichend Bewegungsraum zwischen den einzelnen Schlafplätzen

  • Absturzsicherungen oder Schutzgitter gegen Absturz und Fallen aus größerer Höhe

  • Zuträgliches Raumklima, am besten Frischluft von außen und eine Raumtemperatur von circa 18 °C

  • Keine Zugluft

  • Blendfreie Beleuchtung, außerhalb der Reichweite von Kindern angebracht (keine Nachttisch-, sondern Wandleuchten)

Prüfen Sie zudem, ob eine Überwachung durch Rauchmelder und ein zweiter Flucht- und Rettungsweg erforderlich sowie ausreichende Möglichkeiten zum Abdunkeln vorhanden sind. Dabei müssen Sie länderspezifische Regelungen und Vorgaben beachten.

Rückzugs- und Ruhebereich schaffen

In den Ruhe- und Rückzugsbereichen sollten Sie vor allem älteren Kindern die Gelegenheit geben, sich zurückzuziehen. Die Bereiche können sich auch innerhalb eines Gruppenraumes befinden, beispielsweise als Matratzenlandschaft, Hochebenen mit Kuschelecken, Schlafhöhle oder -podeste. Durch Regale, halbhohe Schränke oder Trennwände mit ausreichender Standfestigkeit können Sie diese Bereiche abtrennen.

Da in solchen Ruhebereichen nicht alle Gefahren offensichtlich sind, gilt es, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung insbesondere auf versteckte Gefahren und Risiken wie Fangstellen und Kleinteile zu achten.

Um zu vermeiden, dass sich Kinder strangulieren, sollten hinsichtlich möglicher Fangstellen die Vorgaben der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 angewendet werden.

Darüber hinaus gelten dieselben Sicherheitsanforderungen wie bei Schlafräumen.

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Abb. 35
Ruhebereich: Kinder sollten sich auch spontan zurückziehen können.

Kinderbetten auswählen und Schlafplätze gestalten

Es dürfen nur Kinderbetten angeschafft und verwendet werden, die weder scharfe Kanten oder Ecken noch Fangstellen für Finger oder Kleidung aufweisen. Sie sollten zudem der Norm DIN EN 716 - 1 entsprechen, wie zum Beispiel Betten mit GS-Zeichen.

Bei Kinderbetten soll die Öffnungsweite zwischen 4,5 und 6,5 cm betragen, sodass ein Hindurchrutschen verhindert wird.

Für Säuglinge sollten nur geeignete Schlafsäcke verwendet werden; auch sollten sie im ersten Lebensjahr ohne Kopfkissen ruhen. Jedes Kind sollte zudem eine eigene Bettdecke und einen eigenen Matratzenbezug haben.

Stellen Sie sicher, dass Bettwäsche, Kissen, Matratzen und Ähnliches sowohl der Schlafräume als auch der Ruhe- und Rückzugsbereiche regelmäßig gewaschen und gesäubert werden. Schreiben Sie dies in den einrichtungsspezifischen Hygieneplan. Hinweise und Vorgaben zur Hygiene erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern.

Um Ihre Beschäftigten nicht unnötig mit Heben zu belasten, setzen Sie möglichst leichte Kinderbetten ein.

Etagenbetten, die aus präventiver Sicht nicht empfohlen werden, sollten die Kinder mit einer Aufstiegshilfe selbständig erreichen können. Sie müssen aber darauf achten, dass für die Kinder keine Absturzgefährdungen bestehen. Eine weitere Möglichkeit sind Gitterbetten mit herausnehmbaren Stäben oder einem Türchen. Dieses sollte aber nur von außen von Erwachsenen geöffnet und geschlossen werden können.

Die Anforderungen an Kinderbetten gelten auch für Schlafkörbe, Schlafnester und Eigenbauten.

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Abb. 36
Selbst ist das Kind: Dank der Aufstiegshilfe brauchen Kinder nicht ins Bett gehoben zu werden.

Kordeln und Kleingegenstände vermeiden

Unterweisen Sie Ihr Personal darin, dass Kinder vom Schlafplatz aus keine Kordeln, Schnüre von Vorhängen und Rollos, Bänder und Ähnliches erreichen können. Generell darf keine Strangulationsgefahr durch Kopffangstellen bestehen.

Gegenstände, die verschluckt werden können, dürfen sich wegen möglicher Erstickungsgefahr nicht am Schlafplatz befinden. Die Kinder dürfen keine Ketten oder Ähnliches um den Hals tragen oder erreichen können. Normgerechte Schnullerketten dürfen eine Gesamtlänge von maximal 22 cm nicht überschreiten und sind an der Kleidung zu befestigen.

ccc_3684_29.jpg Es muss auch darauf geachtet werden, dass sich keine Gegenstände über dem Schlafplatz befinden, die die Kinder gefährden können, wie Mobiles oder Tücher.

Durchgängig beaufsichtigen

Sorgen Sie dafür, dass die Beaufsichtigung der Kinder im Schlafbereich durch pädagogische Fachkräfte durchgängig erfolgt, am besten in Form einer durchgängigen Beobachtung. Für kurzzeitige Abwesenheit kann ergänzend eine akustische Überwachung, etwa durch ein Babyphon, eingesetzt werden.

Auf jeden Fall müssen Sie gegebenenfalls länderspezifische Vorschriften beachten.