DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung

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Branche Kindertageseinrichtung
(DGUV Regel 102-602)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Juli 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit2
Was für alle gilt2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen3
Kinder bringen und abholen3.1
Aufenthalt im Gebäude3.2
Aufenthalt im Außengelände3.3
Bildungsangebote gestalten und betreuen3.4
Bewegungsangebote gestalten3.5
Mit Kindern unterwegs3.6
Gemeinschaftsverpflegung vor- und nachbereiten3.7
Mahlzeiten einnehmen3.8
Schlafen und Ruhen3.9
Pflegerische Tätigkeiten3.10
Umgang mit Unfällen und Notfällen3.11
Kindertageseinrichtungen leiten3.12
Zusammenarbeit mit Eltern3.13
Dienstpläne erstellen und umsetzen3.14
Arbeitsvor- und -nachbereitung sowie Dokumentation3.15
Arbeitspausen gestalten3.16
Anhang4
Übersicht der zitierten Normen und VDI-Richtlinien4.1
Kriterien der Aufsichtsführung4.2
Hinweise zur kindgerechten Unterweisung4.3
Bildungspläne und Bildungsprogramme der Länder4.4
Muster- und Rahmenhygienepläne in den Ländern4.5
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