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Branche Einzelhandel
(DGUV Regel 108-601)

Regel

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Juni 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Wozu diese Regel?1
Grundlagen für den Arbeitsschutz2
Was für alle gilt!2.1
Was für die Branche gilt2.2
Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen3
Allgemeine Tätigkeiten3.1
Umgang mit Paletten und Flurförderzeugen3.1.1
Manueller Warenumgang3.1.2
Umgang mit Gefahrstoffen3.1.3
Verkauf und Lagerung von Feuerwerk3.1.4
Brandschutz im Einzelhandel3.1.5
Flucht- und Rettungswege3.1.6
Umgang mit Geräten zur Diebstahlsicherung3.1.7
Umgang mit Geräten, die Laserstrahlung aussenden z. B. MDE-Geräte (Geräte zur mobilen Datenerfassung)3.1.8
Mobiles Arbeiten3.1.9
Auslieferung3.1.10
Psychische Belastung im Einzelhandel3.1.11
Tätigkeiten im Verkaufsraum3.2
Ware präsentieren3.2.1
Ergonomisches Arbeiten an der Kasse3.2.2
Umgang mit Zahlungsmitteln3.2.3
Verhalten bei Raub, Diebstahl, Gewalt3.2.4
Be- und Entladestellen3.3
Hofentladung3.3.1
Tätigkeiten an der Laderampe oder Ladebrücke3.3.2
Entsorgung, Müllcontainer und -pressen3.3.3
Lebensmitteleinzelhandel3.4
Bedientheke und Fleischvorbereitung3.4.1
Backwaren und Arbeitsmittel im Backbetrieb3.4.2
Kühl- und Tiefkühlraum3.4.3
Leergutrücknahme3.4.4
Bau-, Garten-, Möbelmarkt3.5
Holzzuschnitt3.5.1
Vorführanlagen für Bodenbeläge (Teppichboden, PVC)3.5.2
Verkauf von Flüssiggas3.5.3
Selbstabholung im Markt (Drive-In)3.5.4
Nebentätigkeiten3.6
Haustechnik3.6.1
Reinigung der Betriebsstätte3.6.2
Anhang4
Zu Kapitel 3.1.3 Umgang mit Gefahrstoffen4.1
Auflistung gängiger prüfpflichtiger Arbeitsmittel und Einrichtungen4.2
Normenverzeichnis4.3
Beispiel einer Betriebsanweisung - Arbeitsmittel4.4
Beispiel einer Betriebsanweisung - Gefahrstoff4.5
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