DGUV Grundsatz 303-005 - Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

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Abschnitt 4.1 - 4 Empfohlene Inhalte von Lehrgängen
4.1 Grundsätzliches zur Auswahl eines geeigneten Lehrgangs zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten

Der Arbeitgeber hat unter Berücksichtigung der in der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" Abschnitt 5 benannten Kriterien und der nachfolgenden Angaben über die Auswahl der Anbieter von Lehrgängen zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten sicherzustellen, dass die Laserschutzbeauftragten die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse erhalten.

Je nach Anwendung wird bei der Ausbildung zwischen allgemeinen Lehrgängen (mindestens 14 Lehreinheiten (LE) à 45 min) und anwendungsbezogenen Lehrgängen (mindestens 8,5 Lehreinheiten (LE) à 45 min) unterschieden. Diese Lehrgänge müssen mindestens folgende Themen beinhalten:

  • physikalische Größen und Eigenschaften von Laserstrahlung,

  • biologische Wirkungen von Laserstrahlung,

  • rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik,

  • Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte),

  • Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen,

  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb und

  • beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Der Zeitrahmen der entsprechenden Themen ist je nach Lehrgangstyp (allgemein oder anwendungsbezogen) entsprechend der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" unterschiedlich groß.