DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Grundanforderungen an Abbrucharbeiten

Abbrucharbeiten an Bauwerken und technischen Anlagen können mit einer Vielzahl von verschiedenen Abbruchverfahren und -maschinen realisiert werden. In Abhängigkeit vom Abbruchobjekt, dem gewählten Verfahren und den örtlichen Umgebungsbedingungen bestehen dabei unterschiedliche Gefährdungen. Daher müssen Sie die Abbrucharbeiten mit besonderer Sorgfalt planen und vorbereiten. Erstellen Sie vor Aufnahme der Abbrucharbeiten eine schriftliche Abbruchanweisung.

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Abb. 83
Ferngesteuerte Abbruchmaschine

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Abb. 84
Abbruchbagger mit Longfrontausrüstung

ccc_3659_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Biostoffverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Vorschrift 1/BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

ccc_3659_02.jpgWeitere Informationen
  • ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"

  • DIN 18007 "Abbrucharbeiten - Begriffe, Verfahren, Anwendungsbereiche"

  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 402: Abbruch und Rückbau

ccc_3659_30.jpgGefährdungen

Bei Abbrucharbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:

  • Unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallende und umstürzende Bauteile

  • Absturz

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen

  • ungeschützt bewegte Maschinenteile, z. B. bei Verwendung von Handabbruchwerkzeugen

  • schwere dynamische Arbeit und Zwangshaltung, z. B. manuelle Handhabung von Lasten

  • Umsturz bzw. Einbruch des Abbruchgerätes aufgrund eines nicht ausreichend tragfähigen Untergrundes

  • mineralischen Staub

  • Lärm, Vibrationen

  • elektrischer Schlag, Lichtbögen, z. B. durch Freileitungen

  • Brand und Explosion

  • Gefahrstoffe

  • Biostoffe, z. B. Schimmelpilze, Taubenkot, Fäkalkeime

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Abb. 85
Bohrhammer mit Absaugung

ccc_3659_31.jpgMaßnahmen

Planen und Vorbereiten der Abbrucharbeiten

Besichtigen Sie das Abbruchobjekt. Fordern Sie vom Auftraggeber entsprechende Unterstützung an, z. B. Bestandspläne, Angaben zu Gebäudeschadstoffen.

Legen Sie unter Beachtung der Baukonstruktion das Abbruchverfahren sowie die Reihenfolge der durchzuführenden Arbeiten fest.

Erstellen Sie eine schriftliche Abbruchanweisung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen.

Planen Sie sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege.

Sichern Sie das Abbruchobjekt und den Baustellenbereich gegenüber unbefugtem Betreten durch Dritte.

Abbruchanweisung

Abbruchanweisungen in Schriftform sind insbesondere erforderlich bei:

  • Abbruch mit Großgeräten

  • Einziehen

  • Demontagearbeiten

  • Sprengarbeiten

Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Abbruchanweisung in die Arbeiten ein.

ccc_3659_11.jpgEine Vorlage für eine Abbruchanweisung finden Sie unter Punkt 5 "Hinweise/Empfehlungen"

Durchführung der Abbrucharbeiten

Beauftragen Sie eine fachlich geeignete aufsichtführende Person. Sorgen Sie für ausreichende Qualifikation Ihrer Beschäftigten, insbesondere der Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen.

ccc_3659_26.jpgFührer und Führerinnen von Abbruch- und Erdbaumaschinen gelten zum Beispiel als qualifiziert, wenn sie an einer zugelassenen Prüfungsstätte die Prüfung zum/zur Maschinenführer/in bestanden haben.

Weitere Informationen:ccc_3659_22.jpgwww.zumbau.org

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Abb. 86
ZUMBau Logo

Baustelleneinrichtung, Sanitäreinrichtungen, Verkehrswege

Sorgen Sie für eine geeignete Baustelleneinrichtung. Dazu gehören u. a.:

  • Toiletten, Waschmöglichkeiten, Aufenthaltsräume

  • Lagerflächen, Stellplätze für die Baugeräte

  • Elektro-, Wasser- sowie Abwasseranschluss

  • sichere Verkehrswege

  • Baustellensicherung

Absperren Gefahrenbereiche

Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich von Abbruch- und Rückbauarbeiten ist verboten. Kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche und sichern Sie diese ggf. durch Absperrungen.

Befahrbarkeit von Anlagen und Bauteilen

Überprüfen Sie die Tragfähigkeit und Befahrbarkeit von Anlagen und Bauteilen, insbesondere von Decken. Achten Sie dabei auch auf unterirdische Anlagen, wie Kanäle und Schachtabdeckungen.

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Abb. 87
Baustelleneinrichtung

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Abb. 88
ferngesteuertes Abbruchgerät

Vorhandene Versorgungsleitungen

Beachten Sie eventuell vorhandene Versorgungsleitungen im und außerhalb des Bauwerkes. Überprüfen Sie die Spannungsfreiheit von elektrischen Leitungen und Anlagen im Abbruchbereich. Kennzeichnen Sie zu erhaltene Versorgungsleitungen. Vergewissern Sie sich, dass eine eventuell erforderliche Medienfreiheit gegeben ist.

Brand- und Explosion

Beachten Sie mögliche Brand- und Explosionsgefährdungen. Denken Sie dabei auch an eventuell in Anlagenteilen enthaltene brennbare Reststoffe. Sorgen Sie während der Schweißarbeiten für eine Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel.

Unterbrechen Sie beim Antreffen von nicht erkannten oder aufgebrochenen Kampfmitteln/Blindgängern sofort die Arbeiten und informieren Sie die zuständigen Stellen.

ccc_3659_26.jpgBlindgänger/Kampfmittel können beispielsweise in Räumen/Kellern abgelegt, einbetoniert, im Baugrund oder unter Bodenplatten (überbaut) vorhanden sein.

Gebäudeschadstoffe und Biostoffe

Legen Sie die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen fest. Eine eventuell erforderliche Schadstoffsanierung soll in der Regel vor Beginn der Abbruch- und Rückbauarbeiten durch Fachfirmen erfolgen.

ccc_3659_11.jpgBei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Regelungen zu beachten, siehe Kapitel 3.1.3

Ergonomische Arbeitsverfahren

Führen Sie die Abbruch- und Rückbauarbeiten so durch, dass Ihre Beschäftigten nicht überbeansprucht werden, z. B. durch Zwangshaltungen oder Tragen schwerer Lasten.

ccc_3659_26.jpgBewegen Sie schwere Lasten mit geeigneten Hebezeugen und Transportmitteln, wie z. B. Krane, Aufzüge, Kompaktlader.

Staubbekämpfung

Vermeiden Sie durch die Wahl eines geeigneten Abbruchverfahrens und Abbruchwerkzeuges die Freisetzung von Staub. In Innenbereichen sind Abbruchgeräte mit Staubabsaugung einzusetzen. Bei Staubfreisetzung kann eine Staubreduzierung durch Staubabsaugung nahe an der Quelle oder mit Wasserbindung erfolgen.

ccc_3659_26.jpgEine Checkliste für Abbrucharbeiten finden Sie unter Punkt 5 "Hinweise/Empfehlungen"