Abschnitt 3.3 - 3.3 Grundanforderungen an Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten an Bauwerken und technischen Anlagen können mit einer Vielzahl von verschiedenen Abbruchverfahren und -maschinen realisiert werden. In Abhängigkeit vom Abbruchobjekt, dem gewählten Verfahren und den örtlichen Umgebungsbedingungen bestehen dabei unterschiedliche Gefährdungen. Daher müssen Sie die Abbrucharbeiten mit besonderer Sorgfalt planen und vorbereiten. Erstellen Sie vor Aufnahme der Abbrucharbeiten eine schriftliche Abbruchanweisung.
Abb. 83
Ferngesteuerte Abbruchmaschine
Abb. 84
Abbruchbagger mit Longfrontausrüstung
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Gefährdungen |
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Bei Abbrucharbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:
Unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallende und umstürzende Bauteile
Absturz
Stolpern, Rutschen, Stürzen
ungeschützt bewegte Maschinenteile, z. B. bei Verwendung von Handabbruchwerkzeugen
schwere dynamische Arbeit und Zwangshaltung, z. B. manuelle Handhabung von Lasten
Umsturz bzw. Einbruch des Abbruchgerätes aufgrund eines nicht ausreichend tragfähigen Untergrundes
mineralischen Staub
Lärm, Vibrationen
elektrischer Schlag, Lichtbögen, z. B. durch Freileitungen
Brand und Explosion
Gefahrstoffe
Biostoffe, z. B. Schimmelpilze, Taubenkot, Fäkalkeime
Abb. 85
Bohrhammer mit Absaugung
Maßnahmen |
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Planen und Vorbereiten der Abbrucharbeiten
Besichtigen Sie das Abbruchobjekt. Fordern Sie vom Auftraggeber entsprechende Unterstützung an, z. B. Bestandspläne, Angaben zu Gebäudeschadstoffen.
Legen Sie unter Beachtung der Baukonstruktion das Abbruchverfahren sowie die Reihenfolge der durchzuführenden Arbeiten fest.
Erstellen Sie eine schriftliche Abbruchanweisung mit den notwendigen Schutzmaßnahmen.
Planen Sie sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege.
Sichern Sie das Abbruchobjekt und den Baustellenbereich gegenüber unbefugtem Betreten durch Dritte.
Abbruchanweisung
Abbruchanweisungen in Schriftform sind insbesondere erforderlich bei:
Abbruch mit Großgeräten
Einziehen
Demontagearbeiten
Sprengarbeiten
Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Abbruchanweisung in die Arbeiten ein.
Eine Vorlage für eine Abbruchanweisung finden Sie unter Punkt 5 "Hinweise/Empfehlungen"
Durchführung der Abbrucharbeiten
Beauftragen Sie eine fachlich geeignete aufsichtführende Person. Sorgen Sie für ausreichende Qualifikation Ihrer Beschäftigten, insbesondere der Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen.
Führer und Führerinnen von Abbruch- und Erdbaumaschinen gelten zum Beispiel als qualifiziert, wenn sie an einer zugelassenen Prüfungsstätte die Prüfung zum/zur Maschinenführer/in bestanden haben.
Weitere Informationen:www.zumbau.org
Abb. 86
ZUMBau Logo
Baustelleneinrichtung, Sanitäreinrichtungen, Verkehrswege
Sorgen Sie für eine geeignete Baustelleneinrichtung. Dazu gehören u. a.:
Toiletten, Waschmöglichkeiten, Aufenthaltsräume
Lagerflächen, Stellplätze für die Baugeräte
Elektro-, Wasser- sowie Abwasseranschluss
sichere Verkehrswege
Baustellensicherung
Absperren Gefahrenbereiche
Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich von Abbruch- und Rückbauarbeiten ist verboten. Kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche und sichern Sie diese ggf. durch Absperrungen.
Befahrbarkeit von Anlagen und Bauteilen
Überprüfen Sie die Tragfähigkeit und Befahrbarkeit von Anlagen und Bauteilen, insbesondere von Decken. Achten Sie dabei auch auf unterirdische Anlagen, wie Kanäle und Schachtabdeckungen.
Abb. 87
Baustelleneinrichtung
Abb. 88
ferngesteuertes Abbruchgerät
Vorhandene Versorgungsleitungen
Beachten Sie eventuell vorhandene Versorgungsleitungen im und außerhalb des Bauwerkes. Überprüfen Sie die Spannungsfreiheit von elektrischen Leitungen und Anlagen im Abbruchbereich. Kennzeichnen Sie zu erhaltene Versorgungsleitungen. Vergewissern Sie sich, dass eine eventuell erforderliche Medienfreiheit gegeben ist.
Brand- und Explosion
Beachten Sie mögliche Brand- und Explosionsgefährdungen. Denken Sie dabei auch an eventuell in Anlagenteilen enthaltene brennbare Reststoffe. Sorgen Sie während der Schweißarbeiten für eine Brandwache und geeignete Feuerlöschmittel.
Unterbrechen Sie beim Antreffen von nicht erkannten oder aufgebrochenen Kampfmitteln/Blindgängern sofort die Arbeiten und informieren Sie die zuständigen Stellen.
Blindgänger/Kampfmittel können beispielsweise in Räumen/Kellern abgelegt, einbetoniert, im Baugrund oder unter Bodenplatten (überbaut) vorhanden sein.
Gebäudeschadstoffe und Biostoffe
Legen Sie die Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen fest. Eine eventuell erforderliche Schadstoffsanierung soll in der Regel vor Beginn der Abbruch- und Rückbauarbeiten durch Fachfirmen erfolgen.
Bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen sind besondere Regelungen zu beachten, siehe Kapitel 3.1.3
Ergonomische Arbeitsverfahren
Führen Sie die Abbruch- und Rückbauarbeiten so durch, dass Ihre Beschäftigten nicht überbeansprucht werden, z. B. durch Zwangshaltungen oder Tragen schwerer Lasten.
Bewegen Sie schwere Lasten mit geeigneten Hebezeugen und Transportmitteln, wie z. B. Krane, Aufzüge, Kompaktlader.
Staubbekämpfung
Vermeiden Sie durch die Wahl eines geeigneten Abbruchverfahrens und Abbruchwerkzeuges die Freisetzung von Staub. In Innenbereichen sind Abbruchgeräte mit Staubabsaugung einzusetzen. Bei Staubfreisetzung kann eine Staubreduzierung durch Staubabsaugung nahe an der Quelle oder mit Wasserbindung erfolgen.
Eine Checkliste für Abbrucharbeiten finden Sie unter Punkt 5 "Hinweise/Empfehlungen"