DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Gliederung einer schriftlichen Abbruchanweisung

Die im Rahmen der Arbeitsvorbereitung getroffenen Festlegungen, insbesondere hinsichtlich der gewählten Abbruchtechnologie, münden in der Erstellung einer schriftlichen Abbruchanweisung.

Diese dient der Einweisung und Unterweisung der Beschäftigten auf der Baustelle und beinhaltet die wesentlichen, technisch-organisatorischen Informationen zum Arbeitsablauf sowie die geplanten Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Abbruchanweisung dokumentiert gegenüber dem Bauherrn, dem Planer bzw. der Planerin, dem bzw. der SiGeKo und den Behörden die Wahl eines geeigneten Abbruchverfahrens sowie die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der Entsorgungsvorschriften.

Die Abbruchanweisung muss schriftlich erstellt werden und auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorliegen. Auf die Schriftform kann nur dann verzichtet werden, wenn keine besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen bestehen. Die nachfolgende Gliederung (Punkte 1 bis 36) stellt ein Beispiel dar, wie die für eine schriftliche Abbruchanweisung relevanten Informationen sinnvoll unterteilt werden können.

Gliederung einer Abbruchanweisung (Quelle: Baustein C 301 der BG BAU)

  1. 1.

    Abbruchbaustelle (Ort, Straße, Beginn/Ende)

  2. 2.

    Bau-/Abbruchgenehmigung

  3. 3.

    Auftraggeber

  4. 4.

    Aufsichtführender (Polier)

  5. 5.

    Fachbauleiter/-in

  6. 6.

    Bauleiter/-in, LBO

  7. 7.

    Koordinator/in des Auftraggebers

  8. 8.

    Zuständige BG/Mitglieds-Nr.

  9. 9.

    Einsatz von Subunternehmern/Subunternehmerinnen (ja/nein)

  10. 10.

    Wenn ja, für welchen Teilbereich

  11. 11.

    Kurzbeschreibung der baulichen Anlage

  12. 12.

    Konstruktive Besonderheiten

  13. 13.

    Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen

  14. 14.

    Sicherung des öffentlichen Verkehrs

  15. 15.

    Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte

  16. 16.

    Vorgesehene Arbeitsabschnitte

  17. 17.

    Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)

  18. 18.

    Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz

  19. 19.

    Tragfähigkeit befahrbarer Decke (kN/m2)

  20. 20.

    Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)

  21. 21.

    Verantwortliche/r Tragwerksplaner/in/Unternehmer/ in

  22. 22.

    Falls Abbruchstatik erforderlich: Ersteller

  23. 23.

    Schutz benachbarter Grundstücke

  24. 24.

    Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen

  25. 25.

    Abstützmaßnahmen am Gebäude

  26. 26.

    Erforderliche Gerüste/Schutzdächer

  27. 27.

    Zugänge zu den Arbeitsplätzen

  28. 28.

    Erforderliche Absturzsicherungen

  29. 29.

    Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/ nein)

  30. 30.

    Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich

  31. 31.

    Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen

  32. 32.

    Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten

  33. 33.

    Geplante Materialtrennung

  34. 34.

    Art der Bereitstellung zur Entsorgung

  35. 35.

    Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen

  36. 36.

    Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen

Eine elektronische Vorlage im Word-Format kann von der Internetseite der BG BAU heruntergeladen werden.

ccc_3659_22.jpghttp://www.bgbau-medien.de

Nachfolgend finden Sie ergänzend zur o. g. Gliederung (Punkte 1 bis 36) Stichwörter und Hinweise zur weiteren Ausarbeitung der Abbruchanweisung. Die Liste der Stichwörter und Hinweise ist nicht abschließend. In Abhängigkeit der projektspezifischen Anforderungen können Punkte unberücksichtigt bleiben oder aber die Ergänzung von weiteren Informationen notwendig sein.

zu 11: Kurzbeschreibung der baulichen Anlage

Konstruktion, Geometrie, Baustoffe, bisherige Nutzung usw.

zu 12: Konstruktive Besonderheiten

Decken, Auskragungen, Gewölbe usw.

zu 13: Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen

  • Hinweise auf vorhandene unterirdische Medienleitungen, Schächte, Kanäle usw.

  • Angaben zu erforderlichen Sicherungen der Leitungen (Abdecken, Abhängen, Verlegen etc.)

  • Hinweise auf vorhandene Freileitungen (z. B. bei Spreng- und Kranarbeiten)

  • Medienfreiheit durch Leitungsbetreiber bestätigen lassen (gilt auch für zu entfernende Leitungen)

  • Erstellung eines Havarie-Planes (falls erforderlich)

zu 14: Sicherung des öffentlichen Verkehrs durch

Baustellenabsperrung, verkehrsrechtliche Anordnungen

zu 15: Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte

  • Abbruchgrenzen

  • zu erhaltende Bauwerksteile/Maßnahmen

  • zu sichernde angrenzende Bebauung/Maßnahmen

  • zu trennende Ver- und Entsorgungsleitungen

  • zu erhaltende Ver- und Entsorgungsleitungen/ Sicherungsmaßnahmen

  • Reihenfolge der Abbrucharbeiten

  • Vorschwächung von Bauwerksteilen

  • Besonderheiten

zu 16: Vorgesehene Arbeitsabschnitte

Abbruchpläne, zeichnerische Darstellung

zu 17: Gewählte Abbruchverfahren (ggf. mehrere)

Vorbereitende Maßnahmen:

  • Entkernen

  • Ausbau technischer Einrichtungen

  • Schadstoffsanierung

Manuelle Abbrucharbeiten/Festzulegen sind:

  • Abbruchgeräte und -werkzeuge

  • Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege

  • ggf. Stand-, Fahr- oder Fassadengerüste

  • ggf. Hubarbeitsbühne

  • Tragfähigkeit von Bauteilen zwecks Befahrung mit Kompaktmaschinen wie Minibagger, Radlader, Abbruchroboter usw. zwecks Beräumung bzw. Unterstützung der manuellen Arbeiten

  • Maßnahmen gegen Absturz

  • Lärm- und Staubminderungsmaßnahmen

  • ggf. weiteren Maßnahmen

Hinweise zu manuellen Abbrucharbeiten:
  • Verbot des Unterhöhlens und Einschlitzens von Bauteilen zum Zweck des Einsturzes

  • Abzubrechende Bauteile dürfen Beschäftigte nicht gefährden

  • Aufenthaltsverbot für Beschäftige im Gefahrenbereich von Abbruchteilen

  • Arbeiten auf Leitern vermeiden

Abbruch durch Demontieren (Abheben mit Hebezeugen wie Kran o. ä.)/Festzulegen sind:

  • Parameter für den Hebezeug-Einsatz:

    • Hebezeug-Größe und -Ausrüstung

    • Ausladungen/Auslegerlänge

    • Tragkraft

    • Ballastierung/Kontergewicht

    • Standort, Stützbasis

    • Standsicherheit des Hebezeuges

    • Anschlagmittel

  • Gewicht und Größe der zu demontierenden Teile

  • Anschlagpunkte und Anschlagart

  • Vorab ab- oder auszubauende nicht erforderliche Teile (Leichtern)

  • Trennstellen, Trennverfahren

  • Ablageflächen

  • Abzusperrende Verkehrsräume/Bereiche beim Überschwenken

  • Absturzsicherungen

  • ggf. weitere Maßnahmen

Hinweise für das Demontieren:
  • Tragfähigkeit des Untergrundes, auf dem sich das Hebezeug (z. B. Kran) abstützt, prüfen

  • Keine Abstützung auf oder über Hohlräumen wie z.B. Schächten, Kanälen oder Keller

  • Keine Abstützung auf nicht tragfähigem Untergrund/ Boden

  • Aufenthalt von Beschäftigten unter schwebenden Lasten vermeiden

  • Lasten nicht losreißen. Abzuhebende Teile müssen vorher vollständig gelöst sein. Vollständige Trennung vor dem Anheben z. B. mit Hydraulikpressen prüfen.

  • Benutzung von PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall

Maschinelle Abbrucharbeiten (mit Abbruchbagger o. ä.)/ Festzulegen sind:

  • Abbruchverfahren (Abgreifen, Pressschneiden, Stemmen usw., siehe DIN 18007)

  • Maschinengröße, Ausrüstung, Anbauwerkzeuge

  • Standorte und Sicherheitsabstände

  • abzusperrende Gefährdungsbereiche, Absperrmaßnahmen

  • Maßnahmen zum Schutz von Verkehrsflächen, Nachbarbebauung usw.

  • Staubminderungsmaßnahmen

  • ggf. weitere Maßnahmen

Hinweise zu maschinellen Abbrucharbeiten:
  • Aufenthaltsverbot im Abbruchobjekt während des maschinellen Abbruchs

  • Aufenthaltsverbot im Gefahrenbereich des Abbruchobjektes sowie des Abbruchbaggers während des maschinellen Abbruchs

  • Aufsichtführende bzw. andere Personen müssen einen Mindestabstand von 4 m zum Abbruchbagger einhalten

  • Nichttragfähige Bauteile wie z. B. Kellerdecken oder Schachtabdeckungen nicht mit Abbruchmaschinen befahren

  • Geschossdecken bzw. nichttragfähige Bauteile nicht mit Abbruchmaterial überlasten und regelmäßige Beräumung sicherstellen

Betonbohr- und Sägearbeiten/Festzulegen sind:

  • Beschreibung der Betonbohr- und Sägearbeiten

  • vorgesehene Betonbohr- und Sägetechnik

  • tragfähige Bauteile für Maschinen und Geräte

  • sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege

  • Absturzsicherungen, Gerüste

  • geeignete Anschlageinrichtungen zum Abheben und zum Transport der getrennten Bauteile

  • ggf. weitere Maßnahmen

Hinweise für Betonbohr- und Sägearbeiten:
  • Nassschneiden bzw. Nassbohren bevorzugen

  • Schutzabdeckungen bei Diamantseiltrenntechnik verwenden

  • Benutzung PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall

  • Sicherung zu trennender Bauteile gegen Umfallen

Abbruch durch Sprengen/Festzulegen sind:

  • Sprengziel (z. B. Fallrichtungssprengung, Einsturz, Niederbringen, Lockerung)

  • Art der Sprenganlagen

  • Parameter für Bohrarbeiten

    • Bohrdurchmesser, Bohrlochraster, Bohrlochlängen

    • Erforderliches Bohrgerät

    • Standort des Bohrgerätes und des Bohrmaschinisten

  • Parameter für die Sprengdurchführung

    • Sprengstoff

    • Lademengen

    • Zündart

    • Zündstufenaufteilung (Zündfolge)

    • Zündstelle

  • Maßnahmen gegen Absturz

  • Schutzabdeckungen der Sprengstelle gegen Streuflug

  • Absperrung des Gefahrenbereiches mit Angabe der Postenkette

  • ggf. weitere Maßnahmen

Hinweise für den Abbruch durch Sprengen:
  • Sprengen entsprechend Bestimmungen SprengTR310

  • Freigabe nach Sprengung durch den Sprengberechtigten

zu 18: Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz

  • Aufstellung der zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge

  • Erforderliche sicherheitstechnische Einrichtungen, z. B. Schutzgitter

zu 20: Notwendigkeit einer Abbruchstatik (ja/nein)

Wenn ja:

  • Statische Beurteilung erforderlich für:

    • verbleibende Bauwerke/Bauwerksteile? (ja/nein)

    • abzubrechende Bauwerke/Bauwerksteile? (ja/nein)

  • Liegt für die verbleibenden Bauwerke/Bauwerksteile bereits eine Statik des Bauherrn/Planers/Planerin vor? Ggf. anfordern!

  • Zur Beurteilung und zum Nachweis der Standsicherheit abzubrechender Bauwerke/Bauwerksteile (Zwischenzustände) ggf. einen Statiker/Fachplaner bzw. Statikerin/ Fachplanerin hinzuziehen!

zu 23: Schutz benachbarter Grundstücke durch

Schutzgerüste, Container

zu 24: Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen

Abstützungen, Unterfangungen, Vorhänge als Prall- und Staubschutz

zu 25: Abstützmaßnahmen am Gebäude

Maßnahmen zur Standsicherheit beschreiben, in Absprache mit dem Statiker oder der Statikerin

zu 26: Erforderliche Gerüste/Schutzdächer

  • Fassaden-, Schutzgerüste

  • Lastklassen beachten

  • Prüfung Gerüste

zu 27: Zugänge zu den Arbeitsplätzen über

Treppenhäuser, Gerüste, usw.

zu 28: Erforderliche Absturzsicherungen

  • Dreiteiliger Seitenschutz an Verkehrswegen und Arbeitsplätzen

  • Gerüste

  • Fangnetze

  • Feste Absperrung in 2 m Abstand zur Absturzkante

  • PSA gegen Absturz nur im Ausnahmefall

zu 29: Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige beim Unfallversicherungsträger erforderlich (ja/ nein)

Wenn ja: Anzeige 14 Tage vor Einsatz notwendig

zu 30: Besondere Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe im Baustellenbereich

  • Gefahrstoffkataster vom Bauherrn/Planer/Planerin einfordern oder erstellen lassen

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen regeln, z. B. Asbest, PAK, alte Mineralwolle, Holzschutzmittel, Taubenkot, Schimmel

zu 31: Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen

  • Fuß-, Hand-, Augen- und Gehörschutz, Schutzkleidung, PSA gegen Absturz usw.

  • Hautschutz

  • Wasch- und Sanitäranlagen

zu 32: Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten

Absperrung, Bauzaun

zu 33: Geplante Materialtrennung

Trennung festlegen: mineralische Abbruchabfälle, Holz, Metalle, Mischabfälle usw.

zu 34: Art der Bereitstellung zur Entsorgung

  • Art, Anzahl und Größe von Materialcontainern, Big Bags usw. festlegen

  • Bereitstellungsflächen festlegen

zu 35: Transport und Entsorgung von gefährlichen Abfällen

  • Angabe des Entsorgers, z. B. Deponie

  • geeignete Transportfahrzeuge festlegen

  • gefahrgut- und umweltrechtliche Bestimmungen beachten

  • Ladungssicherung festlegen

zu 36: Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen

  • Angabe des Entsorgers, z. B. Deponie

  • geeignete Transportfahrzeuge festlegen

  • Ladungssicherung festlegen