DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren

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Unfallverhütungsvorschrift
Feuerwehren
(DGUV Vorschrift 49) *

Vorschrift

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Juni 2018

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

Inhaltsverzeichnis§§
I.
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Geltungsbereich 1
Begriffsbestimmungen 2
II.
Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz
Verantwortung 3
Gefährdungsbeurteilung 4
Sicherheitstechnische und medizinische Beratung 5
Persönliche Anforderungen und Eignung 6
Arbeitsmedizinische Vorsorge 7
Unterweisung 8
Erste Hilfe 9
Instandhaltung 10
Prüfungen 11
III.
Feuerwehreinrichtungen
Bauliche Anlagen 12
Geräte, Ausrüstungen und Feuerwehrfahrzeuge 13
Persönliche Schutzausrüstungen 14
IV.
Betrieb
Verhalten im Feuerwehrdienst 15
Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen 16
Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr 17
Wasserförderung 18
Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen 19
Rettungs- und Selbstrettungsübungen aus Höhen und Tiefen 20
Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte und Hebekissensysteme 21
Dienst an und auf Gewässern 22
Taucheinsatz 23
Einsatz mit Atemschutzgeräten 24
Einsturz- und Absturzgefahren 25
Gefährdung durch elektrischen Strom 26
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten 27
VI.
Übergangsregelungen
Übergangsregelungen 28
VII.
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten von Unfallverhütungsvorschriften
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten von Unfallverhütungsvorschriften 29
Fristen für EignungsuntersuchungenAnlage 1

MUSTER-UVV