DGUV Information 207-027 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Pflegebereiche

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Stationäre Bereiche

Zugehörige Bereiche und Funktionen:

  1. 1.

    Patientenzimmer mit Nasszelle42)

  2. 2.

    Diensträume für ärztlichen, therapeutischen und Pflegedienst

  3. 3.

    Untersuchungsraum

  4. 4.

    Pflegearbeitsraum rein

  5. 5.

    Pflegearbeitsraum unrein

  6. 6.

    Therapieräume

  7. 7.

    Speiseräume

  8. 8.

    Lagerräume

  9. 9.

    Verteiler-, Stations- oder Teeküche

  10. 10.

    Personaltoiletten

  11. 11.

    Besuchertoiletten

  12. 12.

    Patienten- und Besucheraufenthaltsbereiche

  13. 13.

    Raum für Bettenaufbereitung

  14. 14.

    Technikraum

ccc_3660_02.jpgHinweise zur Gestaltung

Die allgemeinen Gestaltungshinweise sind im Kapitel 1 Allgemeinpflege zu finden, hier werden nur die Besonderheiten von ausgewiesenen geriatrischen Einheiten beschrieben.

Die Akutgeriatrie ist interdisziplinär ausgerichtet. Sie sollte eine Mindestgröße von 20 Betten haben. Aufgrund des überdurchschnittlichen Behinderungsgrades der Patientinnen und Patienten (ca. 60 % Personen im Rollstuhl), der höheren Hilfsmittelbedürftigkeit und den dezentralen Therapieangeboten ist der Flächenbedarf einer Station etwa 20 - 25 % höher anzusetzen als der einer herkömmlichen Krankenhausabteilung.43)

Zur Stressreduktion des Personals ist eine altersgerechte Gestaltung der Patientenzimmer von Nöten. Wenn die alten Menschen in der Lage sind, sich in der für sie fremden Umgebung eines Patientenzimmers zu orientieren und zu bewegen, entlastet dies das Pflegepersonal erheblich. Darum ist eine baulich-technische Gestaltung und Ausrichtung der Station nach den Gesichtspunkten der Altersmedizin anzustreben. Dazu gehört z. B. eine höhere aber blendfreie Grundausleuchtung und ein Lichtkonzept, bei dem warme Farben wie Rot und Orange vorherrschen.

Bei der Gestaltung von Piktogrammen und Symbolen sollte auf gute Erkennbarkeit und, besonders für ältere Menschen, bekannte Zeichen Wert gelegt werden. Bei der Anbringung sind insbesondere die Höhen zu beachten, da sich bei Menschen, die sich mit Hilfe eines Rollators bewegen die Blickrichtung nach vorne/unten verändert.

Wichtig sind ein barrierefreier Zugang zu den patientengebundenen Räumlichkeiten mit automatischen Türen im Haupteingangsbereich, sowie ein systematisches, verständliches Wegeleitsystem. Die Flurbereiche müssen gut beleuchtet und mit beidseitigen Handläufen in den Patientenbereichen ausgestattet sein. Die Flurbreite soll für 2 Rollstühle im Gegenverkehr ausgelegt sein, d.h. mindestens 1,80 m.44) Um den Bedürfnissen der geriatrischen Patientinnen und Patienten gerecht zu werden und damit gleichzeitig die Belastungen des Personals zu reduzieren, ist eine konsequente Ausgestaltung aller von zur Behandlung befindlichen Personen genutzten Räumlichkeiten und Fluren nach den Prinzipen der "Alterssensiblen Planung" erforderlich.

Dies bedeutet, dass man baulich und optisch die Raumgrenzen definiert, das Anfangs- und Endpunkte von Fluren markiert sind, das alle relevanten Türen mit automatischen Türöffnern versehen sind. Die Patienten- und Behandlungszimmer sowie die Flure sollten über großzügige Fenster verfügen, die einen Bezug zum Tagesablauf und einen Blick in die Umgebung, auch vom Rollstuhl aus ermöglichen. Die Fenster sollten mit Sonnenschutz- und Verdunkelungsvorrichtung versehen werden. Die Flure müssen die Möglichkeit einer Rast bieten, d.h. der Flur muss entweder breit genug sein, dass z. B. der Patient gefahrlos mit seinem Rollstuhl oder Rollator stehen bleiben kann, oder es müssen Nischen vorgesehen werden, wo ebenfalls Sitzmöglichkeiten oder Stellplätze ausgewiesen sind.

Neben der Barrierefreiheit kann es für besondere Patientengruppen noch weitere Anforderungen geben. So kann im Rahmen der Spezialisierung auf bestimmte Krankheitsbilder wie Erblindung oder Ertaubung die bauliche Ausstattung variieren.

Patienten und Patientinnen mit starken Sehbehinderungen oder Erblindung

Erfordern eine blindengerechte Ausstattung mit:

  • akustischen Orientierungshilfen

  • taktilem Bodenleitsystem bzw. taktilen Informationen an den Handläufen

  • Erkennbarkeit von Oberflächenmaterialien insbesondere im direkten Umfeld wie Bett, Nachttisch und Patientenbad

  • Verwendung von Blindenschrift an den Türen

  • aber auch Gestaltung der Atmosphäre bzw. Nutzung des Nachhalls zur Orientierung durch verschiedene Materialien

Die Wegführung sollte hierarchisch aufgebaut sein, mit einem breiten Hauptkorridor und schmaleren Nebenfluren. Gestaltung mit starken Farbkontrasten unter Vermeidung von Reflexion und Blendung. Ebenso ist eine höhere Beleuchtungsstärke einzuplanen.

Patienten und Patientinnen mit starker Hörbehinderung oder Ertaubung

Erfordern eine Ausstattung mit:

  • geeigneten elektroakustischen Kommunikationssystemen

  • dem Einbau einer Induktionsanlage

  • optischen Signalen zur Alarmierung

  • Schreibtelefone im Zimmer

  • In diesem Bereich ist es wichtig, durch entsprechende Materialien den Nachhall zu reduzieren

1. Patientenzimmer mit Nasszelle

Geriatrische Patientinnen und Patienten brauchen häufig mehrere Hilfsmittel gleichzeitig. Dies führt dazu, dass der Platzbedarf um ein Vielfaches erhöht ist. So kommen häufig neben Rollator oder Rollstuhl auch noch ein Sauerstoffkonzentrator, Ernährungspumpen, Schmerzpumpen und ähnliches zum Einsatz. Aufgrund des in der Regel reduzierten Allgemeinzustandes benötigen die zu Behandelnden die Hilfe des Pflegepersonals bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dies führt dazu, dass bei der Mobilisation der Patienten und Patientinnen oder bei Toilettengängen das ganze Zubehör mitgenommen werden muss. Da ein Ansatz der Geriatrie die Rehabilitation der älteren Patientinnen und Patienten ist, sind neben ärztlichem und pflegerischen Dienst auch noch andere Berufsgruppen direkt an der Behandlung beteiligt.

Therapeutisches Fachpersonal aus Physio- und Ergotherapie betreuen die zu Behandelnden häufig im Patientenzimmer und bringen ihre eigenen Hilfsmittel mit.

Demzufolge sollten sowohl die Patientenzimmer, (1-Bett-Zimmer minimal 21 m2, 2-Bett-Zimmer minimal 30 m2)45) und die Nasszellen (Toilette mit Dusche 6 m2)46) größer ausfallen, als im allgemeinen Stationsbereich. Die Nasszellen müssen durchgehend barrierefrei gestaltet und die Waschbecken sollten höhenverstellbar sein.47) Günstig ist ein Sauerstoffanschluss an jedem Bettplatz. Der Schwesternruf sollte auch vom Tisch und der Nasszelle jederzeit für den geriatrischen Patienten bzw. die Patientin erreichbar sein.

Neben den Stell- und Funktionsflächen der Hilfsmittel müssen bei der Planung auch die Bewegungsflächen des Personals, hier sollte man durchaus immer von zwei Pflegekräften ausgehen, berücksichtigt werden.48)

2. Diensträume

Die unterschiedlichen Berufsgruppen brauchen entsprechende Räume auf den Stationen, wobei die Räume interdisziplinär genutzt werden können. Unabdingbar sind jedoch ein Pflegestützpunkt und ein Arztzimmer.

Die Räume 3 bis 5 (Untersuchungsraum und Pflegearbeitsräume) sind in Kapitel 1 Allgemeinpflege beschrieben.

6. Therapieräume49)

Auf geriatrischen Stationen erfolgen die meisten Anwendungen direkt auf der Station. Dies erfordert ausreichende Räumlichkeiten für die einzelnen Therapieformen. Für diese Räume werden die nachfolgenden Raumgrößen empfohlen:

  • Gruppentherapie/Mehrzweckraum von 45 m2

  • Physiotherapie mit Bobath-Bänken von 20 m2

  • Physiotherapie für Massagen von 20 m2

  • Geräteraum, mit Therapietreppe von 10 m2

  • Einzeltherapie Logopädie von 15 m2

  • Einzeltherapie Ergotherapie von 15 m2

  • Therapieküche von 20 m2

  • Vorratsraum/Hauswirtschaftsraum von 20 m2

  • Abstellraum von 10 m2

  • sowie einem Warteplatz für die zu behandelnden Personen von 5 m2

7. Speiseraum

Um den geriatrischen Patientinnen und Patienten einen möglichst normalen und geregelten Tagesablauf zu bieten ist es erforderlich, einen Speiseraum vorzuhalten, in dem die Mahlzeiten gemeinsam mit allen, dazu in der Lage befindlichen Patientinnen und Patienten eingenommen werden. Außerhalb der Essenszeiten kann dieser Raum auch als Aufenthaltsraum genutzt werden. Der Raum sollte zentral liegen, barrierefrei gestaltet, gut einsehbar und 50 m250) groß sein.

8. Lagerräume51)

Aufgrund der meist eingeschränkten Beweglichkeit der Patientinnen und Patienten sind viele Rollstühle, Gehhilfen, Rollatoren und ähnliches im Einsatz. Da diese Materialien vorgehalten werden müssen, sind entsprechend große Lager einzuplanen. Folgende Räume und Größen sollten eingeplant werden, Geräteraum 12 m2, Abstellraum 12 m2 und ein Rollstuhllager 10 m2.

Die Räume 9 bis 14 sind in Kapitel 1. Allgemeinpflege beschrieben.