DGUV Information 213-732 - Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) nach der TRGS 420

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Abschnitt 3 - 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Empfehlungen werden folgende Begriffe bestimmt:

Quecksilberhaltige Leuchtmittel

Quecksilberhaltige Leuchtmittel sind Gasentladungslampen, die Licht durch energetische Anregung von Quecksilberatomen erzeugen. Darunter versteht man Kompaktleuchtstofflampen (KLL) umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt, Leuchtstoffröhren (LStR), Sonderformen von Leuchtstoffröhren, Hochdruckquecksilberdampflampen und Kaltkathodenlampen (CCFL = Cold Cathode Fluorescent Lamp) zur Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen.

Sammelstellen

Sammelstellen sind Kleinmengen- und Großmengensammelstellen (auch innerbetriebliche und mobile Entsorgungsstellen).

Sammeln von Leuchtmitteln

Unter Sammeln (Entsorgen) von Leuchtmitteln ist im Sinne dieser EGU die Annahme von Leuchtmitteln, das Sortieren und das Einlagern in Behältern, das Zwischenlagern sowie Transportvorgänge zu verstehen.

Sammelbehälter

Sammelbehälter, die während des Messprogramms im praktischen Einsatz waren, sind Behälter mit einem Fassungsvermögen kleiner 2 m3, zum Beispiel:

  • Rungenpalette,

  • Gitterbox,

  • Metallbox,

  • Kunststoffbehälter,

  • Kartonage,

  • Leuchtstoffröhrencontainer (LRC) sowie

  • betriebseigene Sonderformen von Sammelbehältern.

Bilder von Sammelbehältern sind in Anhang 2 enthalten.