DGUV Information 213-732 - Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) nach der TRGS 420

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.5 - 6.5. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Anlässe für die Vorsorgearten sind in Anhang I der Verordnung geregelt.

Bei den in dieser EGU beschriebenen Tätigkeiten mit Einhaltung des AGW für Quecksilber ist gemäß Anhang I der ArbMedVV eine Angebotsvorsorge anzubieten.