Abschnitt 7.1 - 7 Assistenz- und Hilfssysteme
7.1 Voraussetzungen
Im Folgenden werden mögliche Absicherungen beschrieben, die unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden können. Diese Assistenz- und Hilfssysteme sind jedoch nicht vorgeschrieben.
Es wird allerdings nicht möglich sein, diese Systeme in alle vorhandenen Kranarten unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit einzusetzen. Siehe hierzu auch BekBS 1114.