DGUV Information 207-025 - Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Eine Handlungshilfe für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Das Nachsorgekonzept

Vereinbaren Sie Standards, damit professionelle Nachsorge geleistet wird. Vor allem von Vorgesetzten ist aktives Führungsverhalten gefragt, wenn einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter Gewalt widerfährt.

Erarbeiten Sie ein Nachsorgekonzept, das den Handlungsablauf nach einem Vorfall definiert. Es wird bei jedem Vorfall angewendet - auch wenn Betroffene nicht psychisch traumatisiert erscheinen. So schützen Sie alle Betroffenen vor Stigmatisierung und bauen Hemmungen ab, im Fall einer Traumatisierung Hilfe anzunehmen.

Auf eine mögliche Traumatisierung achten

Grundsätzlich kann sich bei jedem Menschen, der eine traumatische Erfahrung erleben musste, eine posttraumatische Belastungsstörung ausbilden. Studien zufolge erkranken bis zu zehn Prozent der Betroffenen. Andere erholen sich spontan oder bei günstigen Umständen und entwickeln keine negativen Symptome. Nach sexuellen Übergriffen ist der Anteil der Traumatisierten eher höher.

Beschwerden können beispielsweise wiederkehrende, belastende, sich aufdrängende Erinnerungen an das traumatische Ereignis in Form von Träumen und Albträumen sein. Viele Betroffene leben nach einem Psychotrauma in einem Gefühl anhaltender Bedrohung. Sie empfinden ihre Umwelt als unsicher und gefährlich, ihr Nervensystem ist in ständiger Alarmbereitschaft. Ängste, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Schreckhaftigkeit können die Folge sein. Betroffene leiden unter Erinnerungslücken, sie versuchen, die Situation zu meiden, die an das Trauma erinnern könnte, reden nicht darüber und verdrängen jeden Gedanken daran.

Manche ziehen sich aus der Gesellschaft zurück, reduzieren den Kontakt zu anderen, wirken teilnahmslos und gleichgültig. Um negative Gefühle zu betäuben, greifen manche Betroffene zu Medikamenten, Alkohol oder Drogen, was wiederum süchtig machen und schwerwiegende seelische und körperliche Erkrankungen nach sich ziehen kann.

Den Wiedereinstieg nach längerer Abwesenheit gestalten

Eine frühe, aber gut unterstützte und begleitete Wiedereingliederung in die Arbeit ist hilfreich und kann die Aufarbeitung des Erlebten fördern. Je länger die Ausfallzeiten, umso schwieriger kann die Rückkehr zur vorherigen Tätigkeit werden. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft bei der Planung der Rückkehr von Betroffenen an ihren Arbeitsplatz.

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit sollte besonderes Augenmerk auf die Überprüfung der Rahmenbedingungen gelegt werden, um einen Wiederholungsfall auszuschließen. Dies ist auch für die psychische Regeneration ein wichtiger Faktor. Der Präventionsdienst Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse kann Sie dabei beraten.

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nach einer Gewalterfahrung längere Zeit arbeitsunfähig war, gestalten Sie die Rückkehr der betroffenen Person planvoll.

War jemand innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig - egal ob ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen - ist die Einrichtungsleitung verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. In erster Linie geht es dabei um ein gemeinsames Gespräch, bei dem gegebenenfalls noch bestehende Einschränkungen besprochen und Möglichkeiten für eine schrittweise Rückkehr ins Berufsleben oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes geplant werden. Die betroffene Person entscheidet, wer in diesen Prozess eingebunden wird:

die Führungskraft, die betriebliche Interessenvertretung, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin. Sensible Daten wie Diagnosen und Befunde sind dabei selbstverständlich vertraulich zu behandeln und unterliegen der Schweigepflicht.

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kommen während der Wiedereingliederung und betrieblichen Belastungserprobung mit Ersatzleistungen für das Entgelt auf und übernehmen bei Bedarf im Einzelfall auch die Kosten für eine ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Betreuung.

Vorgehen nach einem traumatischen Ereignis

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Hinweis: Je nach Organisationsstruktur können die konkreten Ablaufpläne variieren.

Quelle: DGUV Information 206-017 "Gut vorbereitet für den Ernstfall! Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen"