DGUV Information 215-322 - Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten Eine Hilfestellung für Unternehmer und Betreiber

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Anhang 8 - Vorschriften, Regeln und Informationen

Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt.

1.
Gesetze, Verordnungen

Bezugsquelle:

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH,

Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln,

www.bundesanzeiger-verlag.de

Buchhandel und Internet: z. B. www.gesetze-im-internet.de

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)

Die länderspezifischen Regelungen zum Baurecht können auf den Internetseiten www.bauministerkonferenz.de abgerufen werden.

2.
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bezugsquelle:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

und unter www.dguv.de/publikationen

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschriften 17 bzw. 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"

  • DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Regel 115-002 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"

  • DGUV Information 215-310 "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen"

Weitere Informationen zum sicheren Betrieb von Veranstaltungsstätten können von dem Portal www.sichere-schule.de, Themenbereich "Aula" entnommen werden.

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de