DGUV Regel 101-602 - Branche Ausbau

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Abschnitt 3.17 - 3.17 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierarbeiten

Die hauptsächlichen arbeitsplatzbezogene Gefährdungen sind Absturzgefahren, Gefahren bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, mit Feinblechen und schweren Schallschutzbauteilen. Gestalten Sie nach Möglichkeit den Arbeitsablauf mit ergonomischen Hilfsmitteln. Schützen Sie die Gesundheit und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Stellen Sie ausschließlich CE-gekennzeichnete geeignete persönliche Schutzausrüstungen und für Bau- und Montagestellen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung. Im Lärmbereich ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht.

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Abb. 150
Kälteschutzisolierung

ccc_3626_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • PSA-Benutzungsverordnung

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

  • DGUV Vorschrift 1 und BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

    • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

    • TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"

    • TRGS 558 "Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle"

  • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

  • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"

  • DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"

  • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"

  • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

  • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"

ccc_3626_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"

  • Baustein-Merkheft der BG BAU, Abrufnr. 403:

    Betonerhaltungs-, Bautenschutz- und Abdichtungsarbeiten

  • WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU unter www.wingis-online.de

ccc_3626_29.jpgGefährdungen

Achten Sie bei der Durchführung von Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Keramische Dämmstoffe

  • Gefahrstoffe bei der Herstellung von PUR-Ortschäumen

  • Getroffen werden von Schallschutzbauelementen bei der Montage

  • Scharfe Kanten von Feinblechen, insbesondere aus Edelstahl

  • Asbest

  • Lärm beim Blechzuschneiden oder bei Montagearbeiten in lärmexponierten Industrieanlagen

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Abb. 151 Wärmeschutzisolierung

ccc_3626_31.jpgMaßnahmen

Absturzsicherung

Planen Sie die hochgelegenen Arbeitsplätze im Hinblick auf die Absturzsicherungen mit ausreichendem Seitenschutz.

Benutzen Sie nur ordnungsgemäß erstellte Gerüste. Für Isolierarbeiten im Anlagenbau eignen sich insbesondere Modulgerüste. Sorgen Sie dafür, dass für die Gerüstbenutzung die notwendigen Unterlagen am Verwendungsort vorhanden sind.

Hubarbeitsbühnen, Fahrbare Arbeitsbühnen, Leitern und Tritte sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu betreiben. Achten Sie darauf, dass die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind. Überprüfen Sie insbesondere vor dem Verfahren von Hubarbeitsbühnen den Boden auf Vertiefungen und Unebenheiten und sorgen Sie ggf. für Absperrungen oder Abdeckungen.

Beim Rückbau von Isolierungen mit großen Dämmschichtdicken ist die Sicherung gegen Absturz zu gewährleisten. Wenn keine zwangsläufig wirkenden Absturzsicherungen möglich sind, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz einzusetzen.

Sichere Tätigkeiten mit keramischer Hochtemperaturwolle

Erstellen Sie für Tätigkeiten mit keramischer Hochtemperaturwolle eine Gefährdungsbeurteilung. Erstellen Sie eine Betriebsanweisung. Stellen Sie die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen entsprechend der Betriebsanweisung zur Verfügung.

Beachten Sie, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit keramischer Hochtemperaturwolle umgehen dürfen.

ccc_3626_12.jpgBeachten Sie die bei Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle die TRGS 558.

Sichere Tätigkeiten mit PUR-Ortschaum

Planen Sie Tätigkeiten mit PUR-Ortschaum mittels einer Gefährdungsbeurteilung. Erstellen Sie eine Betriebsanweisung für den Umgang mit PUR-Ortschaum (Pistolenschaum), z. B. mit Hilfe des WINGIS-Gefahrstoffinformationssystems der BG BAU.

Für die Herstellung von Kälteschutzisolierungen im Ortschaumverfahren sind die entsprechend der Betriebsanweisung festgelegten persönlichen Schutzausrüstungen, z. B. Gestellbrille, Nitrilhandschuhe, zur Verfügung zu stellen.

Beauftragen Sie nur geprüfte PUR-Ortschäumer, die für das Arbeitsverfahren zur PUR-Ortschaumherstellung geschult sind oder Beschäftigte, die unter Aufsicht eines geprüften PUR-Ortschäumers tätig werden.

Sichere Montage

Erstellen Sie für die Montage großer Schallschutzbauelemente eine Montageanweisung und integrieren Sie insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Tragfähigkeit und Standsicherheit von Konstruktionen und Bauteilen auch während der einzelnen Montagezustände

  • Erstellung von sicheren Arbeitsplätzen und Zugängen

  • Sicherungen gegen Abrutschen Beschäftigter bei der Montage

  • Sicherung gegen Herabfallen von Gegenständen

Schnittschutz

Stellen Sie für den Transport, das Vorrichten und die Montage von Feinblechen geeignete und enganliegende Schutzhandschuhe mit Schnittschutzeigenschaften zur Verfügung.

Gewährleisten Sie beim Umgang mit Feinblechen, dass geeignete Handschuhe und Fußschutz getragen werden.

Schutz vor Asbest

Der Ausbau von asbesthaltigen Produkten im Rahmen von Abbruch-, Sanierung- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und ist unter Aufsicht eines Sachkundigen durchzuführen.

ccc_3626_12.jpgBeachten Sie bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Produkten die Vorgehensweise nach TRGS 519.

Lärmschutz

Bei der Durchführung von Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierarbeiten kann der Umgebungslärm maßgeblich für die Lärmexposition sein. Liegt der Tageslärmexpositionspegel über 80 dB(A), ist geeigneter Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab 85 dB(A) ist dieser zu tragen.

ccc_3626_12.jpgEinen geeigneten Gehörschutz können Sie nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" ermitteln. Alternativ können Sie die kostenlose Gehörschützer-Auswahlsoftware des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV nutzen unter www.dguv.de/ifa

Veranlassen Sie eine arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn die Beschäftigten gehörschädigendem Lärm ausgesetzt sind.

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Abb. 152 Blechbearbeitung

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Abb. 153 Schalldämpferkulissen