BGHM-I 108 - Be- und Entladen von Fahrzeugen

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Abschnitt 6.6 - 6.6 Rutschhemmende Materialien

Die Bezeichnung klingt ungewohnt, anders ist das bei dem Begriff "Antirutschmatten"; da weiß jeder, was gemeint ist: schwarze Gummimatten. Allerdings ist dieses Thema nicht so einfach, denn es gibt unterschiedliche Antirutschmatten und noch andere Hilfsmittel, die das Rutschen der Ladung verhindern können.

Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 15 beschreibt die Möglichkeiten, die Handhabung, den Einsatz sowie die Ablegekriterien von rutschhemmendem Material.

In dieser Richtlinie werden die Begriffe Antirutschmatte (ARM) sowie Rutschhemmendes Material (RHM) synonym verwendet; im Folgenden stehen überwiegend die jeweiligen Abkürzungen.

Rutschhemmendes Material kann aus verschiedensten Werkstoffen hergestellt werden. Dazu gehören z. B. Gummi, Kautschuk und verschiedene Kunststoffe.

Gemäß den Vorgaben der Richtlinie VDI 2700 Blatt 15 muss RHM einen Gleit-Reibbeiwert von mindestens μ = 0,4 haben.

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Abb. 6-72
Auswahl Rutschhemmender Materialien (RHM)

Rutschhemmende Materialien (RHM) erhöhen den Reibbeiwert zwischen der Ladefläche und dem Ladegut und/oder zwischen den Ladegütern. Auch beim Einsatz von Anti-Rutsch-Matten muss die Ladung noch zusätzlich fixiert werden.

Überwiegend kommen schwarze rutschhemmende Matten zum Einsatz. Sie können einen Reibbeiwert von μ = 0,6 auf trockenen und auf nassen Untergründen erreichen. Auf fettigen Untergründen kann rutschhemmendes Material den Reibbeiwert nicht erhöhen.

Eines muss beachtet werden: Eine frei stehende Ladung darf niemals ausschließlich durch die Verwendung rutschhemmender Materialien gesichert werden!

Durch die fahrdynamischen Kräfte, zum Beispiel durch Fahrbahnunebenheiten, kann die wirksame Reibungskraft erheblich reduziert werden.

Es sind immer zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, zum Beispiel Blockieren oder Niederzurren, notwendig.

Unbedingt beachten:
Ein altes Förderband kann die Reibung nicht wesentlich erhöhen. Für Schwertransporte wurde deshalb eine rutschhemmende Platte entwickelt, die einen Reibbeiwert von μ = 0,5 erreichen kann.
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Abb. 6-73
Das rutschhemmende Material muss nicht vollflächig ausgelegt werden.

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Abb. 6-74
Die Ladefläche muss besenrein sein.

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Abb. 6-75
RHM muss verhindern, dass sich die Ladung und die Ladefläche berühren.

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Abb. 6-76
RHM darf auch doppelt gelegt werden.