BGHM-I 108 - Be- und Entladen von Fahrzeugen

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Be- und Entladen von Fahrzeugen
BGHM-I 108

Information

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall

Ihre gesetzliche Unfallversicherung
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Stand der Vorschrift: April 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Einleitung
Pflichten und Verantwortung1
Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer1.1
Beurteilung der Arbeitsplätze1.1.1
Betriebsanweisungen und Unterweisungen1.1.2
Verfahrensanweisungen zur Verladung1.1.3
Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1.1.4
Verantwortliche benennen und ausbilden lassen1.1.5
Verantwortung und Haftung1.2
Übersicht rechtlicher Vorschriften und technischer Regelwerke1.2.1
Normen und Regeln der Technik1.2.2
DGUV Regelwerk (Auswahl)1.2.3
Grundsatzurteile1.2.4
Verantwortliche1.2.5
Fahrzeugführende1.2.5.1
Verlader1.2.5.2
Fahrzeughalter1.2.5.3
Absender/Frachtführer1.2.5.4
Sicherheitsvorschriften/Unfallverhütungsvorschriften1.3
Persönliche Schutzausrüstung1.3.1
Prüfung von Arbeitsmitteln und Hilfsmitteln1.3.2
Sicherheitsvorschriften für Fahrpersonal von Fremdfirmen1.3.3
Kommunikation der Beteiligten an der Rampe2
Verhalten am Verladeort2.1
Verhaltensregeln im Unternehmen2.1.1
Rückwärtsfahren, Rangieren und Einweisen2.1.2
Unfallrisiken2.1.2.1
Bauliche und organisatorische Maßnahmen2.1.2.2
Assistenzsysteme zur Raumüberwachung2.1.2.3
Sicheres Einweisen2.1.2.4
Sicheres Abstellen von Fahrzeugen2.1.3
Technische Maßnahmen2.1.3.1
Organisatorische Maßnahmen2.1.2.2
Sicheres Arbeiten an Laderampen und Ladebrücken2.1.4
Sicheres Be- und Entladen von Fahrzeugen2.2
Ein- und Aussteigen2.2.1
Verwendung von Leitern und Tritten2.2.2
Absturzgefahr2.2.3
Herabfallende Ladung2.2.4
Verladeumfeld2.2.5
Sicheres An- und Abkuppeln von Fahrzeugen2.3
Physikalische Grundlagen3
Begriffe/Definitionen3.1
Im Fahrbetrieb wirkende Kräfte3.2
Reibbeiwert μ3.3
Organisation des Verladevorgangs4
Geeignete Verpackung auswählen4.1
Geeignete Ladungsträger auswählen4.2
Geeignete Ladehilfsmittel Vorhalten4.3
Ladungssicherungsmaßnahmen festlegen4.4
Anforderungen an Fahrzeuge festlegen4.5
Transportraum bestellen4.6
Grundlagen der Be- und Entladung von Fahrzeugen, Fahrzeugaufbauten5
Anforderungen an Fahrzeugaufbauten5.1
Personenkraftwagen5.1.1
Leichte Nutzfahrzeuge mit einer zGM bis 3,5 t5.1.2
Leichte Nutzfahrzeuge mit einem Kastenaufbau5.1.2.1
Leichte Nutzfahrzeuge mit einer offenen Ladefläche5.1.2.2
Anhänger hinter Nutzfahrzeugen5.1.2.3
Schwere Nutzfahrzeuge mit einer zGM über 3,5 t5.1.3
Standardaufbau gemäß DIN EN 12642 (Code L)5.1.3.1
Verstärkte Aufbauten gemäß DIN EN 12642 (Code XL)5.1.3.2
Lastverteilungsplan5.2
Beispiele für Lastverteilungspläne5.2.1
Gesamtschwerpunkt5.2.2
Berechnungsprogramme zum Lastverteilungsplan5.2.3
Zurrmittel, Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung6
Zurrgurte6.1
Zurrketten6.2
Zurrdrahtseile6.3
Netze und Planen6.4
Einrichtungen und Hilfsmittel6.5
Pkw/Pkw-Kombi6.5.1
Transporter6.5.2
Schwere Nutzfahrzeuge6.5.3
Rutschhemmende Materialien6.6
Sicherungsmethoden7
Formschlüssige Ladungssicherung7.1
Formschlüssiges Beladen7.1.1
Formschlüssiges Sichern7.1.2
Kraftschlüssige Ladungssicherung7.2
Direktzurren7.3
Diagonalzurren7.3.1
Schlingenzurren7.3.2
Kombinierte Ladungssicherung7.4
Welche Sicherungsart ist die richtige?7.5
Logische Schritte zur Ladungssicherung7.6
Berechnen der Ladungssicherung8
Grundsätzliches zur Berechnung8.1
Berechnung gemäß DIN EN 12195-1:2011-068.2
Berechnung der Ladungssicherungmaßnahmen durch Formschluss gemäß DIN EN 12195-1:2011-068.2.1
Berechnung der Ladungssicherungsmaßnahmen durch Niederzurren gemäß DIN EN 12195-1:2011-068.2.2
Berechnung der Ladungssicherungsmaßnahmen durch Diagonalzurren gemäß DIN EN 12195-1:2011-068.2.3
Berechnung der Ladungssicherungsmaßnahmen durch Schlingenzurren gemäß DIN EN 12195-1:2011-068.2.4
Berechnung der Ladungssicherungsmaßnahmen gemäß Richtlinie VDI 2700 Blatt 2:20148.3
Berechnung der Ladungssicherungsmaßnahmen durch Formschluss gemäß Richtlinie VDI 2700 Blatt 2:20148.3.1
Berechnung der Ladungssicherungsmaßnahmen durch Niederzurren gemäß Richtlinie VDI 2700 Blatt 2:20148.3.2
Berechnung der Ladungssicherungsmaßnahmen durch Schlingenzurren gemäß Richtlinie VDI 2700 Blatt 2:20148.3.3
Standfestigkeit der Ladung (nach DIN EN 12195-1:2011-06)8.4
Hilfsmittel, Schablonen, Apps und Berechnungsprogramme8.5
Transportfreigabe und Dokumentation9
Fahrzeugkontrollen vor dem Beladen9.1
Fahrzeugkontrollen nach dem Beladen/Dokumentation9.2
Praxisbeispiele10
Be- und Entladen von Personenkraftwagen inklusive Ladungssicherung10.1
Be- und Entladen von Transportern inklusive Ladungssicherung10.2
Be- und Entladen von Werkstatt-/Handwerksfahrzeugen mit Kastenaufbau inklusive Ladungssicherung10.3
Be- und Entladen von Lastkraftwagen inklusive Ladungssicherung10.4
Ladungssicherung besonderer Güter der Holzindustrie10.5
Spanplatten10.5.1
Schnittholzpakete10.5.2
Möbel10.5.3
Ladungssicherung besonderer Güter der Metallindustrie10.6
Ladungsträger der Automobilindustrie10.6.1
Coils10.6.2
Grobbleche10.6.3
Betonstahlmatten10.6.4
Drahtrollen10.6.5
Stäbe in Bunden10.6.6
Blechpakete10.6.7
Transport von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern10.6.8
Anhang
Muster "Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten"Anhang 1
Muster "Gefährdungsbeurteilung"Anhang 2
Muster "Betriebsanweisung"Anhang 3
Muster "Bestätigung der Unterweisung"Anhang 4
Muster "Verladeanweisung"Anhang 5
Muster "Bestätigung der Schulung"Anhang 6
Muster "Ladungssicherungsprotokoll nach DIN EN 12195-1:2011-06"Anhang 7
Muster "Anforderungen an Nutzfahrzeuge und deren Ausrüstung" (Beispiel)Anhang 8
Muster "Zertifikat zur Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau"Anhang 9
Erreichbare Vorspannkraft verschiedener Zurrmittel (Beispiele)Anhang 10
Erreichbare Blockierkraft (Beispiele)Anhang 11
Faustregeln zur LadungssicherungAnhang 12
Muster "Aushang zur Ladungssicherung von Coils auf Straßenfahrzeugen"Anhang 13
Muster "Nachweis über die Ladungssicherung"Anhang 14
Muster "Checkliste zur Ausfahrtkontrolle"Anhang 15
Fachbegriffe von A bis ZAnhang 16
Tipps und Irrtümer zum Be- und EntladenAnhang 17
AbkürzungsverzeichnisAnhang 18
BildnachweisAnhang 19
StichwortverzeichnisAnhang 20

Einleitung

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Abb. E-1
Beispiel für den Transport von Erzeugnissen der Metallindustrie auf einem Straßenfahrzeug

In der Holz- und Metallindustrie sind sehr viele kleine und mittelgroße Betriebe tätig, aber auch große Konzerne mit tausenden Beschäftigten. Sie produzieren Waren sowohl für die Weiterverarbeitung als auch für Endkundinnen und Endkunden. Vor allem in den kleineren und mittleren Betrieben gehört in vielen Fällen die unmittelbare Auslieferung an Kundinnen und Kunden zum "täglichen Geschäft".

Kleine und mittelgroße Betriebe setzen für den Transport ihrer Erzeugnisse unterschiedliche Fahrzeuge ein, häufig Pkw-Kombifahrzeuge, Transporter oder auch kleine Lkw. Großbetriebe beauftragen dagegen meist Speditionen mit der Auslieferung ihrer Produkte - teilweise verfügen sie auch über einen eigenen Fuhrpark.

Fachleute sehen einen Unfallschwerpunkt beim Be- und Entladen an der Laderampe und betonen, dass sich durch eine optimale Arbeitsorganisation und Schutzvorrichtungen viele dieser Unfälle vermeiden ließen.

Besondere Aufmerksamkeit ist beim Anfahren an die Ladestelle, beim Andocken sowie beim Be- und Entladen der verschiedenen Produkte erforderlich.

Verantwortlich für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine "regelgerechte" Ladungssicherung sind alle an den Transportvorgängen Beteiligten: Absender, Verlader, Frachtführer, Fahrzeughalter sowie Fahrzeugführende.

Um ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden zu können, müssen alle Beteiligten wissen, welche Pflichten sie erfüllen müssen, wenn sie einen Transport organisieren und in der Praxis durchführen.

Die folgenden Unfallbeispiele verdeutlichen, wie wichtig das Wissen über die Organisation und Durchführung einer sicheren Be- und Entladung ist, denn es kommt immer wieder zu schweren - auch tödlichen - Verletzungen.

Unfall beim Abladen einer Förderschnecke

Schadensausmaß: tödlicher Unfall

Ursache: Zum Entladen einer Förderschnecke sollte ein Gabelstapler benutzt werden, der mittig vor die rechte Seite des Anhängers gestellt wurde. Die Förderschnecke setzte sich unkontrolliert in Bewegung und fiel vom Anhänger auf das Unfallopfer.

Unfall beim Abladen von Glas

Schadensausmaß: Knochenbrüche an beiden Beinen

Ursache: Am Montageort sollten sieben Glasplatten mit den Abmessungen 1.300 mm x 700 mm x 8 mm ESG entladen werden. Sie waren auf dem Lkw mittels Spanngurt gesichert. Die Beschäftigten wurden angewiesen, die Glasplatten zu zweit zu entnehmen und die restlichen Platten wieder mit Spanngurten zu sichern. Der Geschädigte hatte eine Glasplatte allein entnommen und wollte diese bis zur Lkw-Rückseite tragen. Die restlichen Glasplatten wurden nicht wieder mit Spanngurten gesichert. Durch die Bewegung auf dem Fahrzeug kippten die ungesicherten Glasplatten um und der Mitarbeiter wurde an beiden Beinen getroffen.

Unfall beim Abladen von Betonteilen

Schadensausmaß: tödlicher Unfall

Ursache: Betonplatten waren während des Transports durch Ketten und Seile gesichert. Als der Fahrer die Verankerungen zum Abladen der schweren Teile löste, gerieten zwei der Betonplatten ins Rutschen und begruben ihn unter sich.

Unfall beim Abladen von Fenstern

Schadensausmaß: Quetschungen an beiden Beinen, die nachträglich ambulant operiert werden mussten

Ursache: Stapelplatten und Fenster standen senkrecht auf dem Anhänger. Beim Lösen der Spanngurte kippten sie um und quetschten den Mitarbeiter zwischen dem Material und den Bordplanken des Anhängers ein.

Unfall beim Umladen von Blechen

Schadensausmaß: Frakturen und Quetschungen an drei Fingern der rechten Hand

Ursache: Der Kranbediener hob für das Unternehmen Grobbleche mit dem Brückenkran und Kettengehänge mit Haken vom Lkw herunter. Zwischen den Blechen lagen keine Ladehölzer. Anschließend hob der Kranbediener mit dem Magnet das beiseitegelegte Bündel mit Blechen wieder auf den Lkw-Auflieger. Routinemäßig wurden, wie im Betrieb üblich, Ladehölzer untergelegt. Der Lkw-Fahrer wollte keine Ladehölzer unter dem Bündel Bleche haben und verlangte die Beseitigung. Deshalb wurde das Bündel Bleche mit dem Hubmagnet nochmals angehoben und der Kranbediener nahm die Ladehölzer weg. In diesem Moment löste sich das Blechbündel vom Hubmagneten. Der Verletzte hatte noch drei Finger der rechten Hand unter dem Blechbündel.

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Abb. E-2
Tödliche Arbeitsunfälle nach Arbeitsmitteln in den Jahren 2001 bis 2010