Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung
Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel
BGHM-I 102
Information
BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall Ihre gesetzliche Unfallversicherung |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2016
November 2016/Nachdruck März 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen | 1 |
Ziel und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung | 2 |
Verantwortung der Unternehmer für die Durchführung | 3 |
Zeitpunkt der Durchführung | 4 |
Umfang der Gefährdungsbeurteilung | 5 |
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen | 6 |
Handlungsschritte Gefährdungsbeurteilung | 7 |
Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten | 7.1 |
Ermitteln der Gefährdungen | 7.2 |
Beurteilen der Gefährdungen | 7.3 |
Setzen von Schutzzielen | 7.4 |
Entwickeln von Maßnahmenalternativen | 7.5 |
Auswählen einer oder mehrerer Maßnahmen | 7.6 |
Durchführen der Maßnahmen | 7.7 |
Wirksamkeit ausgewählter Maßnahmen prüfen | 7.8 |
Dokumentieren | 7.9 |
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung | 7.10 |
In der Praxis | 8 |
Literaturverzeichnis | 9 |
Anhang | 10 |
Anhang 1: Organisations-Check | 10.1 |
Anhang 2: Gefährdungs-Check | 10.2 |
Anhang 3: Ausführungen zu psychischen Faktoren | 10.3 |
Anhang 4: Vorlage für Gefährdungsbeurteilungen | 10.4 |
Vorwort
Die vorliegende Informationsschrift soll dem Unternehmer und den Verantwortlichen helfen, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung dient in diesem Zusammenhang als wichtiges Instrumentarium. Dafür ist diese Informationsschrift eine Anleitungshilfe.
Die Zielgruppen der Informationsschrift sind primär kleine und mittlere Unternehmen. Großunternehmen erhalten Anhaltspunkte für ihre Arbeit.
Die in dieser Informationsschrift beschriebene Vorgehensweise ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Die Gefährdungsbeurteilung kann auch auf eine andere Art und Weise vorgenommen werden. Die Informationsschrift gibt jedoch eine praxisgerechte Hilfestellung zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Forderungen.
Gefährdungen sind zum Teil sehr unternehmensspezifisch. Die speziellen Gefährdungen können nur im jeweiligen Unternehmen ermittelt werden. Sie können nicht allgemeingültig und abschließend in einer Informationsschrift aufgeführt und behandelt werden. Die in dieser Informationsschrift beschriebene Vorgehensweise kann in den meisten Unternehmen eingesetzt werden; die genannten Gefährdungen sind für eine große Mehrheit der Unternehmen typisch.
Sollten im Unternehmen weitergehende Fragen bestehen, die intern nicht abschließend bearbeitet werden können, wird empfohlen, sich an die für das Unternehmen zuständige Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft zu wenden.