BGHM-I 102 - Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel

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Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung
Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel
BGHM-I 102

Information

bg_logo.jpgBGHM
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2016

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November 2016/Nachdruck März 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen1
Ziel und Nutzen einer Gefährdungsbeurteilung2
Verantwortung der Unternehmer für die Durchführung3
Zeitpunkt der Durchführung4
Umfang der Gefährdungsbeurteilung5
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen6
Handlungsschritte Gefährdungsbeurteilung7
Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten7.1
Ermitteln der Gefährdungen7.2
Beurteilen der Gefährdungen7.3
Setzen von Schutzzielen7.4
Entwickeln von Maßnahmenalternativen7.5
Auswählen einer oder mehrerer Maßnahmen7.6
Durchführen der Maßnahmen7.7
Wirksamkeit ausgewählter Maßnahmen prüfen7.8
Dokumentieren7.9
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung7.10
In der Praxis8
Literaturverzeichnis9
Anhang10
Anhang 1: Organisations-Check10.1
Anhang 2: Gefährdungs-Check10.2
Anhang 3: Ausführungen zu psychischen Faktoren10.3
Anhang 4: Vorlage für Gefährdungsbeurteilungen10.4

Vorwort

Die vorliegende Informationsschrift soll dem Unternehmer und den Verantwortlichen helfen, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Die Gefährdungsbeurteilung dient in diesem Zusammenhang als wichtiges Instrumentarium. Dafür ist diese Informationsschrift eine Anleitungshilfe.

Die Zielgruppen der Informationsschrift sind primär kleine und mittlere Unternehmen. Großunternehmen erhalten Anhaltspunkte für ihre Arbeit.

Die in dieser Informationsschrift beschriebene Vorgehensweise ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Die Gefährdungsbeurteilung kann auch auf eine andere Art und Weise vorgenommen werden. Die Informationsschrift gibt jedoch eine praxisgerechte Hilfestellung zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Forderungen.

Gefährdungen sind zum Teil sehr unternehmensspezifisch. Die speziellen Gefährdungen können nur im jeweiligen Unternehmen ermittelt werden. Sie können nicht allgemeingültig und abschließend in einer Informationsschrift aufgeführt und behandelt werden. Die in dieser Informationsschrift beschriebene Vorgehensweise kann in den meisten Unternehmen eingesetzt werden; die genannten Gefährdungen sind für eine große Mehrheit der Unternehmen typisch.

Sollten im Unternehmen weitergehende Fragen bestehen, die intern nicht abschließend bearbeitet werden können, wird empfohlen, sich an die für das Unternehmen zuständige Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft zu wenden.